Internationale Klimapolitik: Klimakonvention

1992 wurde in Rio de Janeiro die Notwendigkeit für eine globale Strategie zum Klimaschutz anerkannt und ein erstes internationales Übereinkommen verabschiedet: die Klimakonvention (UNFCCC).

An zwei wissenschaftlichen Weltkonferenzen in Genf 1979 und 1990 wurde der Klimawandel als weltweites und die gesamte Menschheit betreffendes Problem erkannt und ein erstes internationales Übereinkommen zum Klimaschutz, die so genannte «Klimakonvention», vorbereitet. Diese wurde anlässlich des «Erdgipfels» von 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet und trat am 21. März 1994 in Kraft, nachdem sie von 50 Staaten ratifiziert worden war. Insgesamt reichten bis 2023 rund 198 Staaten ihre Ratifikationsurkunden ein.

Störung des Klimasystems verhindern

Das Ziel der Konvention ist es, «die Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau zu stabilisieren, auf welchem eine gefährliche Störung des Klimasystems durch den Menschen verhindert wird».

Das Übereinkommen hält die gemeinsame Verantwortung der Staaten fest für einen gefährlichen, menschverursachten Klimawandel abzuwenden. Gleichzeitig betont es die besondere Verantwortung der Industriestaaten:

Kurzübersicht der Klimakonvention

Ziel

Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche, durch den Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.

Grundsätze

  • gemeinsame Verantwortlichkeiten
  • besondere Verantwortung der Industriestaaten
  • Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse der Entwicklungsländer 
  • Vorsorgeprinzip
  • nachhaltige Entwicklung aller Staaten

Allgemeine Verpflichtungen

  • nationale Treibhausgasinventare 
  • nationale Massnahmenprogramme zum Klimaschutz
  • Zusammenarbeit, u.a. im wissenschaftlichen und technologischen Bereich 
  • Entwicklung von Anpassungsmassnahmen

Besondere Verpflichtungen der Industriestaaten

  • ausführliche Berichterstattung über umgesetzte oder geplante Politiken und Massnahmen
  • Finanzmittel zur Verfügung stellen

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Letzte Änderung 21.04.2023

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