Verminderungsziel 2020 (für die Jahre 2013 bis 2020)

Bis 2020 mussten die Treibhausgasemissionen der Schweiz um 20 % unter das Niveau des Basisjahrs 1990 sinken. Das CO2-Gesetz verlangte, dass dieses Ziel ausschliesslich mit Massnahmen im Inland erreicht wird. Bis im Jahr 2024 sind die Treibhausgasemissionen jährlich um weitere 1.5 % gegenüber 1990 zu vermindern.

Das CO2-Gesetz verlangte, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2020 um 20 % gegenüber 1990 vermindert (nationales Ziel). Dies entspricht einer durchschnittlichen Verminderung um 15.8 % über den gesamten Zeitraum 2013–2020, zu der sich die Schweiz im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls international verpflichtet hat (internationales Ziel). Beim nationalen Ziel gemäss CO2-Gesetz sind die Emissionsverminderungen ausschliesslich durch Massnahmen im Inland zu erreichen. An das internationale Ziel gemäss Kyoto-Protokoll dürfen zusätzlich Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland angerechnet werden. Für den Erwerb entsprechender Emissionsminderungszertifikate besteht eine Vereinbarung zwischen der Stiftung Klimarappen und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.

Sowohl für das nationale als auch für das internationale Ziel wird die anrechenbare Senkenleistung aus der CO2-Speicherung in Schweizer Wäldern und in Schweizer Holzprodukten berücksichtigt.

Details zur Überprüfung der Zielerreichung für die Jahre 2013–2020 finden Sie auf der folgenden Seite:

Übergangsregelung bis Ende 2024

Weil die Stimmbevölkerung die Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit bis 2030 am 13. Juni 2021 abgelehnt hatte, beschloss das Parlament eine Übergangsregelung. Diese verlangt, dass die Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2024 jährlich um weitere 1.5 % gegenüber 1990 sinken. Diese Verminderung muss mindestens zu 75 % mit im Inland durchgeführten Massnahmen erfolgen.

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Letzte Änderung 11.04.2022

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