Validierungs- und Verifizierungsstellen

Vom BAFU zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) führen die unabhängige Prüfung der Projekte und Programme und der aus ihnen resultierenden Emissionsverminderungen durch.

Projekte und Programme zur Emissionsverminderung müssen durch eine vom BAFU zugelassene Validierungsstelle auf eigene Kosten validiert werden (Art. 6 Abs. 1 CO2-Verordnung). Die Monitoringberichte der Projekte sind durch eine vom BAFU zugelassene Verifizierungsstelle zu verifizieren (Art. 9 Abs. 2 CO2-Verordnung).

Projekte und Programme im Inland

Eine Zulassung (auch erneute Zulassung nach Zulassungsentzug) als VVS kann via E-Mail an die Adresse kop-ch@bafu.admin.ch eingereicht werden. Dazu ist das folgende Anmeldeformular zu verwenden.

Die Mitteilung «Kompensation von CO2-Emissionen: Validierung und Verifizierung» konkretisiert die Vollzugspraxis der Geschäftsstelle Kompensation in Bezug auf Validierungen und Verifizierungen und dient den Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) als Leitfaden für ihre Prüfarbeiten im Sinne einer Best Practice Anleitung. Zudem enthält sie die Anforderungen an die Zulassung von VVS (auch erneute Zulassung nach Zulassungsentzug).

Projekte und Programme im Ausland


Kompensation von CO2-Emissionen: Validierung und Verifizierung

UV-2001-D

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 4. Ausgabe, Januar 2024

Zur Entwicklung des Vollzugs stellt die Geschäftsstelle Kompensation den VVS einen regelmässig aktualisierten Auszug aus ihrer Entscheiddatenbank zur Verfügung.


Feedback Prozess für VVS

Den Prozess, mit dem das BAFU die Qualität der Validierungs- und Verifizierungsberichte sichert, zeigt folgende schematische Darstellung:

Die Mitteilung UV-2001 (Link siehe oben) enthält die detaillierte Beschreibung des Feedback-Prozesses.

Die VVS erhalten zu jedem Prüfbericht ein Feedback der Geschäftsstelle mit einer Gesamteinstufung in folgende Kategorien: «sehr guter Bericht», «genügender Bericht», «ungenügender Bericht» oder «ohne Befund».

Ziel dieses Dokuments ist es, den VVS aufzuzeigen, welche Befunde in den Berichten automatisch und alleinig, das heisst auch bei Abwesenheit weiterer Befunde, zur Gesamteinstufung «ungenügender Bericht» führen. Damit unterstützt die GS KOP die VVS bei der Schwerpunktsetzung in den jeweiligen Berichten.

Kontakt
Letzte Änderung 20.03.2024

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