Kompensationsprojekte in der Schweiz

Verminderungen aus Projekten und Programmen im Inland können bescheinigt und für die Kompensation von Emissionen genutzt werden.

Kompensationsprojekte und -programme in der Schweiz müssen einen bestimmten Projektzyklus durchlaufen. Zentral ist dabei der Nachweis, dass die Verminderungen zusätzlich sind und ohne Projekt bzw. Programm nicht eingetreten wären.

Das CO2-Gesetz und die zugehörige CO2-Verordnung bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der CO2-Kompensation in der Schweiz. Empfehlungen zur Umsetzung dieser Bestimmungen finden Sie in der Vollzugsmitteilung.

Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme

UV-1315-D

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand 2024

Registrierte Kompensationsprojekte in der Schweiz

Durch das BAFU und das BFE genehmigte Kompensationsprojekte werden registriert. Eine Übersicht über die bereits registrierten Kompensationsprojekte inklusive Projektdokumentationen finden Sie hier:

Abgelehnte und zurückgezogene Kompensationsprojekte

Eine Übersicht über abgelehnte und zurückgezogene Kompensationsprojekte inklusive Projektdokumentationen finden Sie hier:

Statistiken zu Kompensationsprojekten

Die Geschäftsstelle Kompensation veröffentlicht Statistiken zu den registrierten Kompensationsprojekten. Die Abschätzungen zu den erwarteten Emissionsverminderungen stammen aus den Gesuchunterlagen der registrierten Projekte und Programme. Es werden eine Datei mit den Daten sowie Auswertungen zum Download zur Verfügung gestellt:

Bescheinigungen

Für im Inland erbrachte Reduktionsleistungen stellt das BAFU Bescheinigungen aus. Diese können kompensationspflichtigen Treibstoffimporteuren verkauft werden. Bescheinigungen sind international nicht anerkannt. Sie können nicht ausserhalb der Schweiz gehandelt werden. Bescheinigungen werden im Emissionshandelsregister (Einheit: CHA) ausgestellt und gehandelt. Informationen zur Kontoeröffnung im Emissionshandelsregister finden Sie hier:

Zulässige Projekttypen

Projekte in folgenden Kategorien sind zulässig:

  • Energieeffizienz (angebots- und nachfrageseitig) 
  • Erneuerbare Energien
  • Mobilitätsmanagement
  • Holzprodukte
  • Biogene Treibstoffe mit hohen Standards
  • Biologische und geologische Speicherung von Kohlenstoff

Diese Liste ist nicht erschöpfend und kann bei Bedarf ergänzt werden. Möglich sind auch Projekte, die Methan, Lachgas oder fluorierte Gase reduzieren. Des Weiteren können Programme zur Emissionsverminderung im Inland durchgeführt werden. Diese Programme umfassen mehrere Vorhaben, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. 

Die vollständige Liste der Projekttypen, für die keine Bescheinigungen ausgestellt werden, befindet sich im Anhang 3 der CO2-Verordnung.

Umsetzung von Projekten / Programmen

Informationen zum Prozess der Umsetzung von Projekten und Programmen sowie Vorlagen für die Erstellung der Projekt- bzw. Programmdokumentation finden Sie hier:

Validierungs- und Verifizierungsstellen

Informationen zu den vom BAFU zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen sowie zu den Anforderungen an die Zulassung finden Sie hier:

Weiterführende Informationen

Dokumente

Standardisierung des Wirkungsnachweises bei Kompensationsprojekten und -programmen (PDF, 840 kB, 12.07.2017)Teil B: Standardmethodik des Wirkungsnachweises für die effiziente Regelung von Heizung und Warmwasserbereitstellung in bestehenden Wohnbauten. Studie im Auftrag des BAFU

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Letzte Änderung 03.05.2024

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