Versicherungsschutz bei Erdbeben

Erdbebenschäden sind im Rahmen der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherungen nicht gedeckt. Versicherer verfügen zwar über Fonds für freiwillige Leistungen, diese decken jedoch nur einen kleinen Teil des vorhandenen Erdbebenrisikos in gewissen Kantonen ab. Daneben existieren freiwillige Versicherungslösungen.

Rückversicherer schätzen, dass ein Erdbeben wie das von Basel 1356 heute zwischen 50 und 100 Milliarden Franken und eines wie das von Visp 1855 etwa 2 bis 5 Milliarden Franken an direkten Gebäude- und Inhaltsschäden verursachen würde. Für viele Eigentümer würde dies den finanziellen Ruin bedeuten.

Pools zur Erdbebendeckung

In 19 Kantonen der Schweiz werden die Gebäude derzeit durch einen öffentlich-rechtlichen Monopolversicherer, in 7 Kantonen durch private Gebäudeversicherer gegen Feuer und Elementargefahren versichert. Aktuell ist das Erdbebenrisiko im Rahmen dieser obligatorischen Gebäudeversicherung nicht versicherbar.

18 kantonale Gebäudeversicherungen haben sich 1978 zum schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung zusammengeschlossen, der im Fall eines Erdbebens freiwillige Leistungen erbringt. Zurzeit beträgt die Deckung des Erdbebenpools 2 Milliarden Franken; für ein zweites Erdbeben im gleichen Jahr stehen weitere 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Gebäudeversicherung Bern GVB ist per 1.1.2013 aus dem Pool ausgetreten. Zukünftige Erdbebenschäden im Kanton Bern können seither nicht mehr aus dem Pool gedeckt werden.

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ deckt Erdbebenschäden aus den Mitteln eines eigenen Fonds mit einer Deckung von maximal 1 Milliarde Franken. Bei einem zweiten Beben im gleichen Kalenderjahr steht diese Summe nochmals zur Verfügung.

In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis übernehmen private Gebäudeversicherer die Feuer- und Elementarschadendeckung. Hier stehen keine Mittel für freiwillige Entschädigungen nach einem Erdbeben bereit.

Freiwillige Versicherungslösungen

Private Versicherungen bieten freiwillige Erdbebenversicherungslösungen an. Diese Produkte stellen heute die einzige Lösung für eine vertragliche Deckung der Erdbebenschäden in der Schweiz dar. 

Bessere Deckung notwendig

Der Bund und die Kantone anerkennen, dass die heutige Deckung in der Schweiz nicht ausreichend ist. Bisherige Anstrengungen durch eine Verfassungsänderung oder ein Konkordat der Kantone eine obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen, haben bisher nicht die notwendige politische Unterstützung gefunden. Am 29. September 2021 hat der Nationalrat die Kommissionsmotion der UREK-S «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen. Damit ist nun der Bundesrat beauftragt dem Parlament konkrete Umsetzungslösungen für diese neue Finanzierungsvariante für den Wiederaufbau von Gebäuden nach einem Erdbeben zu unterbreiten.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 21.02.2022

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/thema-naturgefahren/fachinformationen-erdbeben/schutz-vor-erdbeben/versicherungsschutz-bei-erdbeben.html