Abwasserfinanzierung / Abwasserfonds
Was ist der Abwasserfonds?
Zweck und Ziel des Abwasserfonds
Rückstände von organischen Chemikalien - wie etwa Medikamente, Reinigungsmittel oder Pestizide - in unseren Flüssen und Seen können sich nachteilig auf Wasserlebewesen und Trinkwasserressourcen auswirken. Um die Belastung durch solche Mikroverunreinigungen zu reduzieren, werden in den kommenden Jahren ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut. Die Auswahlkriterien basieren auf der Gewässerschutzverordnung (Anhang 3.1 Ziffer 2 Nummer 8). Die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2016.
Der Bund beteiligt sich zu 75% finanziell am Bau der neuen Stufen zur Elimination von Mikroverunreinigungen. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er einen zweckgebundenen Abwasserfonds geschaffen.
Der Abwasserfonds wird durch eine Abwasserabgabe gespiesen. Diese wird bis 2040 jährlich bei den ARA erhoben. Die Abwasserabgabe richtet sich nach Anzahl der an die ARA angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner und beträgt maximal 9 Franken pro angeschlossene Person. Nachdem eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen hat, steigen ihre Betriebskosten, deswegen ist sie anschliessend von der Abgabe befreit.
Aktueller Stand des Abwasserfonds
Einnahmen und Ausgaben
Mio. CHF |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Einnahmen |
74.29 |
74.59 |
75.31 |
70.52 |
Abwasserabgabe |
74.29 |
74.59 |
75.31 |
70.52 |
Zins / Rückerstattungen |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
0.00 |
Ausgaben |
10.45 |
16.34 |
44.51 |
26.78 |
Abgeltungen an ARA |
10.00 |
15.89 |
43.90 |
26.09 |
Fondsaufwendungen |
0.45 |
0.45 |
0.61 |
0.69 |
Jahresergebnis |
63.84 |
58.25 |
30.79 |
43.74 |
Fondsvermögen, Stand 31.12. |
63.84 |
122.09 |
152.88 |
196.62 |
Prognose 2040 Gesamteinnahmen Gesamtausgaben |
1'150 - 1'205 Mio. CHF 1'110 - 1'140 Mio. CHF |
Nach heutigem Wissensstand werden die Gesamteinnahmen ausreichen, um die gesamten vorgesehenen Ausgaben zu decken. Der Vermögensstand des Fonds soll nach Abschluss des ARA-Ausbaus null betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Abgabesatz bei Bedarf reduziert werden.
Einnahmen
Im Jahr 2019 waren 736 ARA mit insgesamt 7.836 Mio. angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner abgabepflichtig. Die Einnahmen betrugen rund 70.52 Mio. CHF. Die Mindereinahmen gegenüber dem Vorjahr von 4.79 Mio. CHF sind hauptsächlich auf die Abgabebefreiung der ARA Werdhölzli (ZH) und Thunersee (BE) zurückzuführen.
Ausgaben
Die Ausgaben im Jahr 2019 betrugen rund 26.54 Mio. CHF. Es wurden bei 10 ARA eine Teil- oder eine Schlusszahlung geleistet. Die Ausgaben waren rund 17.81 Mio. CHF tiefer als im Vorjahr, was hauptsächlich auf Bauverzögerungen zurückzuführen ist.
ARA im Bau und Ausgaben des Fonds
Jahresergebnis
Der Abwasserfonds wurde 2016 geäufnet, Ende 2019 betrug das Fondsvermögen rund 197 Mio. CHF. Das Fondsvermögen wächst momentan kontinuierlich, da zum heutigen Zeitpunkt die Einnahmen über den Ausgaben liegen. Dieses Wachstum wird voraussichtlich bis 2023 anhalten. Danach werden die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und das Fondsvermögen wird bis 2040 abgebaut werden.
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Abwasserfonds
Stand Ausbau ARA
Kläranlagen mit Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen
Ende 2019 waren 12 Anlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen im Bau. Seit 2016 haben 11 ARA die notwendigen Massnahmen umgesetzt. 10 davon haben eine Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen gebaut; eine ARA wurde aufgehoben und an eine andere ARA angeschlossen. Die dazu nötige Kanalisationsleitung wurde anstelle der Massnahme auf der ARA abgegolten.
Heute sind vier Auswahlkriterien (siehe Kasten 1) in Kraft. Gestützt auf diese Auswahlkriterien werden rund 135 ARA Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen treffen. Ein zusätzliches Auswahlkriterium (siehe Kasten 2) wird im Jahr 2028 in Kraft treten. Dies wird dazu führen, dass voraussichtlich bis zu weitere 50 ARA ebenfalls Massnahmen treffen müssen.
Kasten 1: Aktuell gültige Auswahlkriterien
• Anlagen ab 80 000 angeschlossenen Einwohnern;
• Anlagen ab 24 000 angeschlossenen Einwohnern im Einzugsgebiet von Seen;
• Anlagen ab 8000 angeschlossenen Einwohnern, die in ein Fliessgewässer mit einem Anteil von mehr als 10% bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigtem Abwasser einleiten;
• Anlagen ab 8000 angeschlossenen Einwohnern, wenn eine Reinigung aufgrund besonderer hydrogeologischer Verhältnisse erforderlich ist.
Kasten 2: Zusätzliches Auswahlkriterium ab 2028
Anlagen ab 1000 angeschlossenen Einwohnern, die in ein Gewässer mit einem Anteil von mehr als 20% bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigtem Abwasser einleiten, wenn das Gewässer in einem ökologisch sensiblen Gebiet liegt oder für die Trinkwasserversorgung wichtig ist und wenn der Kanton die Anlagen im Rahmen einer Planung im Einzugsgebiet zur Reinigung verpflichtet.
Entwicklung der angeschlossenen Bevölkerung
Im Jahr 2019 lebten rund 8.6 Mio. Personen in der Schweiz. Rund 8% davon waren an eine ARA angeschlossen, die Mikroverunreinigungen eliminiert. Dieser Prozentsatz wächst seit 2016 mit der Anzahl ausgebauter ARA kontinuierlich. Im Jahr 2040 wird er bei voraussichtlich 70% liegen.
Entwicklung der ARAs mit Massnahmen und der angeschlossenen Einwohner