Abwasserfinanzierung / Abwasserfonds
Zweck und Ziel des Abwasserfonds
Rückstände von organischen Chemikalien - wie etwa Medikamente, Reinigungsmittel oder Pestizide - in unseren Flüssen und Seen können sich nachteilig auf Wasserlebewesen und Trinkwasserressourcen auswirken. Um die Belastung durch solche Mikroverunreinigungen zu reduzieren, werden in den kommenden Jahren ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut. Die Auswahlkriterien basieren auf der Gewässerschutzverordnung (Anhang 3.1 Ziffer 2 Nummer 8). Die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2016.
Der Bund beteiligt sich zu 75% finanziell am Bau der neuen Stufen zur Elimination von Mikroverunreinigungen. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er einen zweckgebundenen Abwasserfonds geschaffen.
Der Abwasserfonds wird durch eine Abwasserabgabe gespiesen. Diese wird bis 2040 jährlich bei den ARA erhoben. Die Abwasserabgabe richtet sich nach Anzahl der an die ARA angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner und beträgt maximal 9 Franken pro angeschlossene Person. Nachdem eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen hat, steigen ihre Betriebskosten, deswegen ist sie anschliessend von der Abgabe befreit.
Nach heutigem Wissensstand werden die Gesamteinnahmen ausreichen, um die gesamten vorgesehenen Ausgaben zu decken. Der Vermögensstand des Fonds soll nach Abschluss des ARA-Ausbaus null betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Abgabesatz bei Bedarf reduziert werden.
Einnahmen
Im Jahr 2020 waren 715 ARA mit insgesamt 7.634 Mio. angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner abgabepflichtig. Die Einnahmen betrugen rund 68.71 Mio. CHF. Die Mindereinahmen gegenüber dem Vorjahr von 1.81 Mio. CHF sind hauptsächlich auf die Abgabebefreiung der ARA Cham (Schönau) (ZG) und Thal-Altenrhein (SG) zurückzuführen.
Ausgaben
Die Ausgaben im Jahr 2020 betrugen rund 19.41 Mio. CHF. Es wurden bei 12 ARA eine Teil- oder eine Schlusszahlung geleistet. Die Ausgaben waren rund 7.37 Mio. CHF tiefer als im Vorjahr, was hauptsächlich auf Bauverzögerungen zurückzuführen ist.
Jahresergebnis
Der Abwasserfonds wurde 2016 eröffnet, Ende 2020 betrug das Fondsvermögen rund 246 Mio. CHF. Das Fondsvermögen wächst momentan kontinuierlich, da zum heutigen Zeitpunkt die Einnahmen über den Ausgaben liegen. Dieses Wachstum wird voraussichtlich bis 2023 anhalten. Danach werden die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und das Fondsvermögen wird bis 2040 abgebaut werden.
Kläranlagen mit Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen
Ende 2020 waren 9 Anlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen im Bau. Seit 2016 haben 14 ARA die notwendigen Massnahmen umgesetzt. 12 davon haben eine Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen gebaut; zwei ARA wurden aufgehoben und an eine andere ARA angeschlossen. Die dazu nötige Kanalisationsleitung wurde anstelle der Massnahme auf der ARA abgegolten.
Heute sind vier Auswahlkriterien (siehe Kasten 1) in Kraft. Gestützt auf diese Auswahlkriterien werden rund 135 ARA Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen treffen. Ein zusätzliches Auswahlkriterium (siehe Kasten 2) wird im Jahr 2028 in Kraft treten. Dies wird dazu führen, dass voraussichtlich bis zu weitere 50 ARA ebenfalls Massnahmen treffen müssen.
Entwicklung der angeschlossenen Bevölkerung
Im Jahr 2020 lebten rund 8.6 Mio. Personen in der Schweiz. Rund 10% davon waren an eine ARA angeschlossen, die Mikroverunreinigungen eliminiert. Dieser Prozentsatz wächst seit 2016 mit der Anzahl ausgebauter ARA kontinuierlich. Im Jahr 2040 wird er bei voraussichtlich 70% liegen.
ARA, die mit einer zusätzlichen Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgebaut wurden, müssen in der Lage sein, 80 Prozent der Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser zu eliminieren. Dieser Reinigungseffekt wird anhand von zwölf Substanzen gemessen. Die Kantone sind für dessen Überwachung zuständig.
Von den 14 ARA, die bis Ende 2020 Maßnahmen ergriffen haben, wurden zwölf mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgestattet, und zwei wurden an eine andere ARA angeschlossen. Von den zwölf ARA, die sich mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgestattet haben, waren elf davon seit mindestens einem Jahr in Betrieb und konnten daher ausgewertet werden. Acht davon erfüllten die Anforderungen und hatten einen durchschnittlichen Reinigungseffekt von mindestens 80 Prozent. Von den drei Kläranlagen, die die Bedingungen im Jahr 2020 nicht erfüllt haben, haben zwei das Problem behoben und eine arbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kanton noch daran.