Entsorgungsunternehmen reichen das Gesuch um eine Entsorgungsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Fachstelle ein:
Die mit dem Gesuch eingereichten Unterlagen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Gesuchsteller
- Standort und betroffene Bauten
- Auszug aus dem kommunalen Zonen- und Nutzungsplan
- Nachweis, dass die Bauten und Anlagen baupolizeilich bewilligt sind
- Nutzungs- und Entwässerungsplan
- Art und Herkunft der Abfälle, die entgegengenommen werden sollen
- vorgesehene Menge der Abfälle, die behandelt werden soll
- Beschreibung der Art und des Umfangs der Eingangskontrolle
- Angaben zur Buchführung (Kontrolle der Mengenflüsse)
- Beschreibung der zur Verfügung stehenden Anlagen und Einrichtungen
- vorgesehene Verfahren zur Behandlung der Abfälle und der dabei entstehenden Fraktionen
- Angaben zu den vorgesehenen Mengen und den Entsorgungswegen der erzeugten Fraktionen
- Zwischenlager von Abfällen und erzeugten Fraktionen
- Behandlung von Abluft und Abwasser, Lärmschutzmassnahmen
- Ausbildung des Personals (z.B. Fachbewilligungen)
- Zertifizierung, Akkreditierung, bereits erteilte Bewilligungen
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2019