Die Entsorgungsbewilligung sollte folgende Punkte enthalten:
- Name und Adresse der Firma
- Verantwortlichkeiten
- Standort der Anlage und Eigentumsverhältnisse
- Bezug auf die Gesuchsunterlagen
- Stellungnahme der Standortgemeinde (falls diese nicht bereits im Rahmen des Verfahrens für die Baubewilligung eingeholt wurde)
- Darstellung der Zuständigkeiten (in der Regel der Kanton)
- Darstellung der verwendeten Entsorgungstechnologien / Entsorgungsverfahren
- Entscheid / Verfügung
- Auflagen und Bedingungen
Für Auflagen und Bedingungen sollten folgende Punkte in Betracht gezogen werden:
- Regelung der Verbindlichkeiten der Gesuchsunterlagen
- Festlegen der bewilligten Abfallcodes, gegebenenfalls mit Einschränkungen
- Festlegen der bewilligten Entsorgungsverfahren
Siehe auch:
- Auflagen zum Vermischen und Verdünnen von Sonderabfällen
- Anforderungen an die Eingangskontrolle und Qualitätskontrolle bei der Behandlung von Abfällen (Ort und Häufigkeit der Beprobung und Umfang der Analytik, Rückstellproben, Aufbewahrungspflicht in der Regel 5 Jahre)
- Mengenbegrenzung (auch im Hinblick auf die Vorschriften der UVPV und der StFV)
- Anforderung an die Lagerung von Abfällen
- Anforderungen an die Weiterleitung von Fraktionen
- Festlegen der betrieblichen Auflagen zum Umweltschutz (Boden, Luft, Wasser, etc.)
- Anforderungen zur fachlichen Qualifikation des Personals
- Verantwortlichkeit der Ausbildung des Personals
- Festlegen der Meldepflicht für die entgegengenommen und weitergeleiteten Abfälle
- Informationspflicht bei besonderen Vorkommnissen
- Meldepflicht künftiger Veränderungen (Anlage, Betriebsführung, etc.)
- Gewährung des Zutritts zu den Entsorgungsanlagen für Vertreter des jeweiligen Amtes für Umweltschutz oder anderen Amtsstellen sowie für beauftragte Dritte (falls dieser nicht z.B. in kantonalen Vorschriften bereits festgelegt ist)
- Festlegen der Sicherheitsleistung (basierend auf kantonalem Recht)
- Befristung der Bewilligung
Siehe auch:
Als Hinweise sollen folgende Punkte aufgeführt werden:
- Bewilligungsumfang / Vorbehalt auf andere Gesetzgebungen
- Hinweis, dass bei wesentlichen Änderungen eine Bewilligung notwendig ist (Baubewilligung, ev. Umweltverträglichkeitsprüfung, etc.)
- Entzug der Bewilligung (z.B. bei Verstössen gegen die in der Bewilligung gemachten Auflagen)
- Rechtsmittelbelehrung
- Kosten / Gebühren
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2019