Meldung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht

Die Daten über die entgegengenommenen Sonderabfälle und anderen kontrollpflichtigen Abfälle mit Begleitscheinpflicht können entweder manuell erfasst oder über eine Schnittstelle eingelesen werden. Werden elektronische Begleitscheine verwendet, kann die Meldung direkt aus den Angaben im Begleitschein erzeugt werden. Die Daten werden von den zuständigen kantonalen Fachstellen geprüft.

Ablauf der Meldung

Werden elektronische Begleitscheine verwendet, kann das Entsorgungsunternehmen durch das Abschliessen des Begleitscheins (Bestätigung der Entgegennahme) automatisch eine Meldung erzeugen. Die automatische Meldung kann auch unterdrückt werden, falls das Entsorgungsunternehmen die Meldung mit dem eigenen Informatiksystem bereitstellen will. Es stehen Schnittstellen zur Verfügung, um die Daten elektronischer Begleitscheine zu exportieren sowie um die Meldungen einzulesen. Für Entgegennahmen mit gedruckten Begleitscheinen oder für Kleinmengen stellt veva-online.admin.ch eine Maske für die manuelle Erfassung zur Verfügung.

Nach der allfälligen Bereinigung von fehlerhaften Meldungen schliesst das Entsorgungsunternehmen das Betriebsquartal ab. Die zuständige kantonale Fachstelle überprüft die Daten. Sie kann entweder selbst Korrekturen anbringen oder die Daten zur Bereinigung an das Entsorgungsunternehmen zurückweisen. Sie bestätigt die Prüfung der Daten durch den Transfer des Quartals.

Stellt das Entsorgungsunternehmen nach Abschluss des Quartals fest, dass die Meldungen nicht vollständig oder fehlerhaft sind, ist dies der zuständigen kantonalen Fachstelle mitzuteilen. Das System lässt auch die nachträgliche Erfassung von Meldungen im folgenden Quartal zu.

VeVa Grafik: Ablauf der Meldung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht
Ablauf der Meldung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht

Erforderliche Angaben

1. Nummer des Begleitscheins: Begleitscheinnummern für den Verkehr von Abfällen im Inland beginnen mit 2 Buchstaben gefolgt von 8 Ziffern. Die vorangestellten Buchstaben haben folgende Bedeutung: 

AA       Elektronische Begleitscheine oder Begleit-
             scheine, die mit heruntergeladenen Nummern
             vom Unternehmen selbst erzeugt wurden
BB        Gedruckte Begleitscheine (Durchschlagset)
CC        Sammelbegleitscheine
DD       Meldungen von Kleinmengen 

Bei der Übergabe von Kleinmengen von Sonderabfällen müssen keine Begleitscheine verwendet werden (Art. 6 Abs. 2 Bst. a VeVA). Das Entsorgungsunternehmen muss jedoch die Entgegennahme der Abfälle melden. Anstelle der Begleitscheinnummer wird dazu eine Nummer zusammengesetzt aus den Buchstaben „DD" gefolgt von der Betriebsnummer des Entsorgungsunternehmens verwendet.

2. Betriebsnummer des Abgeberbetriebs.

3. Abfallart: Es wird der zutreffende Abfallcode nach Anhang 1 der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen angegeben. Wenn die Codierung im Aus- und Einfuhrstaat unterschiedlich ist, wird bei Importen der in der Schweiz angewendete Code verwendet.

4. Menge des Abfalls: Die Angabe erfolgt in Kilogramm. Bei Übergaben nach der Grossmengenregelung wird nur die gesamte
Menge erfasst.

5. Datum der Anlieferung beim Entsorgungsunternehmen: Bei Übergaben nach der Grossmengenregelung wird das Datum der letzten Anlieferung für die Meldung verwendet.

6. Code des gewählten Entsorgungsverfahrens: Es wird der Code des angewendeten Entsorgungsverfahrens nach Anhang 2 der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen angegeben.

Entsorgung von Abfällen in mobilen Entsorgungsanlagen

Entsorgungsanlagen müssen die Entgegennahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (z.B. die Menge der eingesammelten Strassensammlerschlämme) melden. Diese Meldepflicht haben sie zentral unter der Betriebsnummer des Standortkantons des Unternehmens zu erfüllen, auch wenn sie in anderen Kantonen Abfälle (z.B. Strassensammlerschlämme) entgegennehmen. Da die kantonalen Behörden schweizweit auf alle Meldungen, Betriebe und Entsorgungsbewilligungen in veva-online Zugriff haben, ist ihnen damit ein Überblick über die Entsorgungstätigkeiten der einzelnen mobilen Entsorgungsanlagen möglich.

Entsorgung von Abfällen am gleichen Standort

Werden erzeugte Abfälle am gleichen Standort entsorgt oder erfolgt der Transport über eine Rohrleitung oder ein Förderband, müssen keine Begleitscheine verwendet werden. Eine Meldung der behandelten Abfälle ist jedoch in den meisten Fällen erforderlich, um den Umsatz der Abfälle gegenüber den zuständigen Behörden transparent darzustellen. Die Meldungen können zusammengefasst pro Abfallcode in veva-online erfasst werden. Dazu muss jedoch eine zweite Betriebsnummer vergeben werden.

Entgegennahme von Sonderabfällen aus Haushalten

Für die Entgegennahme von Sonderabfällen aus Haushalten oder nichtbetriebsspezifischen Abfällen von Unternehmen muss keine Meldung erstellt werden.

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Letzte Änderung 01.10.2019

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