Ein Projekt des Aktionsplans untersucht die Wirkung von Bundessubventionen auf die Biodiversität. Der Bundesrat hat erste Anpassungen in die Wege geleitet.

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Manche Subventionen schädigen direkt oder indirekt die Biodiversität. Oder sie könnten ihren Zweck auch dann erreichen, wenn sie gleichzeitig die Biodiversität aufwerteten. Mit dem Beitritt zur internationalen Biodiversitätskonvention (CBD) hat sich die Schweiz verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten. Der Bundesrat hatte dieses Ziel in der Strategie Biodiversität Schweiz festgeschrieben. Im Aktionsplan bildet eine Vorstudie des BAFU die Basis zur Auswahl der Subventionen, die vertieft analysiert werden sollen.
Zuvor publizierten die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) den Bericht Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz. Darin wurden über 160 Subventionen und Anreize mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität aufgelistet. Die Vorstudie des BAFU nahm diesen Bericht als Ausgangspunkt.
Gestützt auf die Vorstudie beauftragte der Bundesrat 2022 die beiden Departemente für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Subventionen und weitere Anreize in der Agrar- und Regionalpolitik sowie im Bereich Wald auf ihre Biodiversitätswirkung zu überprüfen. Am 19. Juni 2024 nahm er diese Evaluationen zur Kenntnis und beschloss ausgewählte gezielte Verbesserungen dazu.
Externe Analyse NRP-Darlehen für Infrastrukturvorhaben und Biodiversität.pdf (PDF, 1 MB, 25.10.2024)
Ziele
- Die Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen von Bundessubventionen auf die Biodiversität werden aufgezeigt;
- Die Kohärenz bestehender Subventionen (oder anderer Anreize) mit den Biodiversitätszielen der Schweiz wird verbessert und wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen.
Ergebnisse
- Die Vertiefungen haben zu gezielten Verbesserungsempfehlungen geführt (erfolgt);
- Noch nicht angepasste Instrumente werden im Rahmen der Sektoralstrategien weiterentwickelt (in Umsetzung);
- Ein Fortschrittsbericht wird Ende 2024 dem Bundesrat vorgelegt
Projekttitel |
4.2.4. Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen |
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Laufzeit |
2020- 2024 |
Projektbeteiligte |
Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE) Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) |
Kontakt |
Andreas Hauser, +41 58 462 79 15 |
Weiterführende Informationen
Recht
Ziel Nr. 18 des globalen Biodiversitätsrahmenwerks (GBF)
Letzte Änderung 08.11.2024