Wie die Schweiz mit der Rückkehr der Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär umgeht, ist in Konzepten festgelegt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Herdenschutz. Mit seinem Herdenschutz-Programm unterstützt der Bund die Landwirtschaft, damit diese auch in Gebieten, wo sich Grossraubtiere angesiedelt haben, bestehen kann. Dank Präventionsmassnahmen sollen Schäden und Konflikte möglichst verhindert werden.

© Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft
Hierzu betreibt die AGRIDEA im Mandat des BAFU die zwei unter Herdenschutz Schweiz zusammengefassten Fachstellen Technischer Herdenschutz und Herdenschutzhunde:
Die Fachstelle Technischer Herdenschutz
- berät die Kantone zum technischen Herdenschutz z.B. mittels Elektrozäunen sowie bei der land- oder alpwirtschaftsbetrieblichen Planung;
- unterstützt die Kantone bei unvorhergesehenen Schadenereignissen beim Ergreifen spontaner Massnahmen zum Herdenschutz;
- sorgt für das Ausrichten von Bundesbeiträgen für technische Massnahmen zum Herden- und Bienenschutz.
Die Fachstelle Herdenschutzhunde
- unterstützt Kantone und Landwirte bei Fragen zu Haltung und Einsatz von offiziellen Herdenschutzhunden;
- ist zuständig für das Monitoring dieser Hunde, prüft diese vor der Abgabe an die Landwirte auf ihre Einsatzbereitschaft und registriert sie als offizielle Herdenschutzhunde;
- informiert die Öffentlichkeit über Herdenschutzhunde und den korrekten Umgang mit diesen Hunden;
- sorgt für das Ausrichten von Bundesbeiträgen für offizielle Herdenschutzhunde.
Das BAFU anerkennt und fördert ausserdem Vereine zur Zucht von offiziellen Herdenschutzhunden. Aktuell ist dies einzig der Verein Herdenschutzhunde Schweiz (HSH-CH). Zu dessen Aufgaben gehören die Zucht und die Ausbildung von Herdenschutzhunden, die Beratung, die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber Vollzugsbehörden und Gesellschaft.
Im Rahmen des Herdenschutzes kann sich das BAFU zudem finanziell an der Planung von regionalen Schaf- und Ziegenalpen der Kantone beteiligen. Es unterstützt auch die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Entflechtung von Mountainbike- und Wanderwegen in Gebieten mit Herdenschutzhunden.
Vollzugshilfe Herdenschutz

Vollzugshilfe zur Organisation und Förderung des Herdenschutzes sowie zur Zucht, Ausbildung und zum Einsatz von offiziellen Herdenschutzhunden. 2019
Das Ergreifen von Massnahmen zum Herdenschutz fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Sie integrieren die Beratung zum Herdenschutz in ihre landwirtschafte Beratung.
Für die Beratung wird die Verwendung des Protokolls zur allgemeinen Herdenschutzberatung sowie der Gesuche zum Einsatz von offiziellen Herdenschutzhunden auf Heim- und Alpbetrieben der AGRIDEA empfohlen.
Damit Nutztierschäden bei Angriffen von Grossraubtieren angerechnet werden können, müssen die angewandten Herdenschutzmassnahmen und der entstandene Schaden aufgenommen werden. Den kantonalen Behörden von Landwirtschaft und Jagd stehen dafür die Protokolle des Bundes zur Verfügung.
Protokoll zur Erfassung eines Raubtierschadens an Nutztieren (1) Nutztierschaden (PDF, 483 kB, 30.06.2022)Version: 1. Mai 2022
Auch im Planungsbereich sind die Kantone für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Herdenschutz zuständig. Für eine klare und möglichst schweizweit gleiche Umsetzung stehen ihnen die Anleitungen für die Planung von Schaf- und Ziegenalpen, für Wanderwegumlegungen und für die Bezeichnung von «nicht zumutbar schützbaren» Alpen zur Verfügung.
Anforderungen des BAFU an kantonale Schaf- und Ziegenalpplanungen (PDF, 139 kB, 07.07.2022)Grundlage zu deren Co-Finanzierung nach Art. 10ter Abs. 2 Bst. b JSV
Entflechtung von Wanderwegen oder Mountainbike-Routen vom Einsatzgebiet «offizieller Herdenschutzhunde» (PDF, 197 kB, 07.07.2022)Anforderung des BAFU an kantonale Projekte
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Letzte Änderung 29.06.2022