Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) sind unter dem Stockholmer Übereinkommen der Vereinten Nationen global geregelt. Die nationale Umsetzung erfolgt in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).
Gesetzliche Grundlagen
Anhang 1.1: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
- Persistente organische Schadstoffe
- Enthält die Regelungen zu den meisten POP
Anhang 1.9: ChemRRV
- Stoffe mit flammhemmender Wirkung.
- Enthält die Regelungen zu einem POP: Decabromdiphenylether
Anhang 1.16: ChemRRV
- Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS).
- Enthält Bestimmungen zu PFAS die als POP gelten:
- Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate
- Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und ihre Vorläuferverbindungen
- Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Vorläuferverbindungen
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 09.05.2025