Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) sind unter dem Stockholmer Übereinkommen der Vereinten Nationen global geregelt. Die nationale Umsetzung erfolgt in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).
Rechtsgrundlage
Anhang 1.1 ChemRRV
Die Regelungen zu den meisten POP erfolgt im Anhang 1.1 (Persistente organische Schadstoffe).
Anhang 1.9 ChemRRV
Die Regelungen zu einem POP erfolgt im Anhang 1.9 (Stoffe mit flammhemmender Wirkung):
- Decabromdiphenylether
Anhang 1.16 ChemRRV
Die Regelungen zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), die als POP gelten, erfolgt im Anhang 1.16 (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen):
- Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate
- Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und ihre Vorläuferverbindungen
- Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Vorläuferverbindungen
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 15.09.2025