Die wichtigsten Massnahmen des revidierten CO2-Gesetzes

  • Um den Klimawandel zu bremsen, sind alle Staaten gefordert, den Ausstoss von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren, insbesondere CO2.
  • Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden. Die heutigen Massnahmen genügen nicht, um dieses Klimaziel zu erreichen.
  • Das revidierte CO2-Gesetz beruht nicht auf Verboten, sondern auf der bewährten Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen in den Klimaschutz und technischem Fortschritt.
Das revidierte CO2-Gesetz beruht auf der bewährten Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen in den Klimaschutz und technischem Fortschritt.

CO2-Abgabe

Seit 2008 erhebt der Bund auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kohle eine CO2-Abgabe. Es handelt sich um eine Lenkungsabgabe. Wer überdurchschnittlich viel CO2 verursacht, bezahlt mehr, andere weniger. Die Abgabe führt dazu, dass es sich finanziell auszahlt, weniger Heizöl zu verbrauchen oder mit einer Wärmepumpe, Holz- oder Sonnenenergie zu heizen. Haushalte, die nicht mit Erdöl oder Gas heizen, bezahlen gar keine CO2-Abgabe. Bereits heute sind das vier von zehn Haushalten.

Heute kann der Bundesrat die Abgabe maximal auf 120 Franken pro Tonne CO2 (ca. 30 Rappen pro Liter Heizöl, ca. 2.4 Rappen pro kWh Erdgas) anheben. Mit dem revidierten Gesetz kann er die Abgabe auf 210 Franken pro Tonne CO2 (ca. 50 Rappen pro Liter Heizöl, ca. 4.2 Rappen pro kWh Erdgas) anheben.

Allerdings nur, wenn der CO2-Ausstoss nicht genügend stark sinkt. Zwei Drittel der Gelder werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds.

Flugticketabgabe

Das revidierte CO2-Gesetz sieht eine Flugticketabgabe vor. Diese entfaltet eine Lenkungswirkung und macht Alternativen zum Fliegen attraktiver. Die Abgabe pro Passagier beträgt für Kurzstreckenflüge 30 Franken. Wer eine mittlere oder lange Strecke fliegt, soll mehr bezahlen. Das Maximum liegt bei 120 Franken. Der Bund erhebt die Abgabe bei den Fluggesellschaften. Mehr als die Hälfte der Gelder wird an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds.

Abgabe für Geschäfts- und Privatflüge

Auch für Geschäfts- und Privatjets gibt es neu eine Lenkungsabgabe. Pro Flug ist je nach Distanz und Gewicht des Jets eine Abgabe von 500 bis 3000 Franken fällig. Die Hälfte der Gelder wird gleichmässig an die Bevölkerung zurückverteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds.

Befreiung von der CO2-Abgabe

Neu können sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Heute steht diese Möglichkeit nur Firmen einzelner Branchen offen, zum Beispiel der Metallindustrie. Künftig können sich zum Beispiel auch Bäckereien, Hotels und Handwerksbetriebe befreien lassen.

Als Gegenleistung müssen sie in Klimamassnahmen in ihrem Betrieb investieren. Solche Massnahmen vermindern die Emissionen und senken die Kosten für die Unternehmen, etwa indem sie dadurch weniger Energie verbrauchen.

Firmen mit einem sehr grossen CO2-Ausstoss sind weiterhin von der CO2-Abgabe befreit; sie nehmen am mit der EU verknüpften Emissionshandel teil. So bleiben die Schweizer Firmen wettbewerbsfähig.

Klimafonds

Der Klimafonds führt das bewährte Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie den bestehenden Technologiefonds fort.

Klimafreundliche Investitionen

Mit dem Klimafonds werden klimafreundliche Investitionen gefördert, wie zum Beispiel Ladestationen für Elektroautos, die Beschaffung von Elektrobussen oder die Finanzierung von Fernwärmenetzen. Bei Gebäuden unterstützt der Fonds die Sanierung sowie der Einbau von CO2-freien Heizungen.

Innovative Firmen

Schweizer Firmen erhalten mit dem Klimafonds Unterstützung, um klimafreundliche Technologien rascher auf den Markt zu bringen. Der Werk- und Forschungsplatz Schweiz kann seine Innovationskraft steigern und Zukunftsmärkte erschliessen.

Besonders betroffene Regionen

Vom Klimawandel besonders betroffene Bergregionen sowie Städte und Gemeinden erhalten Unterstützung für Massnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch den Klimawandel entstehen.

Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure

Importeure von Benzin und Diesel müssen einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe verstärkt mit Klimamassnahmen ausgleichen.

Neu muss ab 2025 mindestens 20 Prozent des CO2-Ausstosses mit Klimaschutzprojekten in der Schweiz ausgeglichen werden. Das können zum Beispiel Biogasanlagen auf Bauernhöfen, Wasserstofflastwagen oder erneuerbare Treibstoffe sein. Das löst Investitionen von mehreren Milliarden Franken aus.

Damit die Treibstoff-Importeure die Kosten für ihre Kompensationsprojekte nicht übermässig auf die Autofahrer überwälzen, enthält das Gesetz weiterhin eine Obergrenze. Diese steigt von heute 5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel auf maximal 12 Rappen pro Liter.

Aktuell beträgt der Kompensationsaufschlag rund 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff und liegt damit deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Maximum von 5 Rappen.

Effiziente Fahrzeuge

Der Verkehr verursacht heute rund einen Drittel der CO2-Emissionen in der Schweiz. Dafür sind hauptsächlich Autos, Lieferwagen und Lastwagen verantwortlich.

Autoimporteure sollen deshalb zunehmend effizientere Autos auf den Markt bringen. Dadurch sinkt der Benzin- und Dieselverbrauch und folglich der CO2-Ausstoss. Das entlastet die Autofahrerinnen und Autofahrer finanziell, da ihre Ausgaben für den Treibstoff, sinken.

Heute gilt für neue Personenwagen ein CO2-Zielwert von 95 Gramm pro Kilometer und für Lieferwagen ein Zielwert von 147 Gramm. Ab 2025 werden diese Zielwerte um 15 Prozent reduziert und ab 2030 um 37,5 Prozent bei neuen Personenwagen und um 31 Prozent bei Lieferwagen.

Ab 2025 gibt es auch Zielwerte für neue Lastwagen. Deren Emissionen müssen dann 15 Prozent und 2030 30 Prozent reduziert sein.

Vorgaben für Gebäude

Neubauten dürfen grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstossen. Das ist heute schon Standard. Bei Neubauten werden bereits heute fast ausschliesslich erneuerbare Systeme installiert.

Bestehende Gebäude dürfen weiterhin CO2 ausstossen. Bei ihnen ändert sich nur dann etwas, wenn eine Heizung ersetzt wird. Dann gilt für den CO2-Ausstoss eine Obergrenze. Diese beträgt pro Jahr höchstens 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Wert wird in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm CO2 reduziert.

Werden zur Einhaltung dieser Obergrenze Massnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe nötig, können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aus dem Klimafonds eine finanzielle Unterstützung beantragen.

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Letzte Änderung 29.03.2021

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