Kosten des revidierten CO2-Gesetzes für eine Durchschnittsfamilie
Klimafreundliches Verhalten lohnt sich
Mit dem revidierten CO2-Gesetz zahlt sich klimafreundliches Verhalten aus. Wer wenig CO2 verursacht, profitiert finanziell. Wer viel CO2 verursacht, bezahlt mehr. Das Gesetz ist dabei fair und sozial ausgestaltet. Auf eine typische vierköpfige Familie können Ende der 2020er Jahre Zusatzkosten von rund 100 Franken pro Jahr zukommen. Wählt die Familie bis dahin ein Elektroauto, reduziert sich dieser Betrag. Reist sie nicht per Flugzeug in die Ferien oder heizt sie CO2-frei, erhält die Familie sogar mehr Geld zurück, als sie bezahlt.
Methodik zur Bestimmung der Mehrkosten des neuen CO2-Gesetzes
Berechnet wurden die Mehrkosten, die sich aufgrund des revidierten CO2-Gesetzes ergeben. Dazu wurden die Kosten des revidierten CO2-Gesetzes mit den Kosten des bis Ende 2021 geltenden, bestehenden CO2-Gesetzes verglichen. Die möglichen Mehrkosten, die für eine typische Familie Ende der 2020er Jahre anfallen können, basieren dabei auf folgenden Eckwerten:
- CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe: der Maximalsatz der Abgabe beträgt neu 210 Franken pro Tonne CO2, verglichen mit 120 Franken pro Tonne CO2 unter dem heutigen CO2-Gesetz.
- Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe: höchstens 12 Rappen pro Liter Treibstoff dürfen mit dem revidierten CO2-Gesetz auf die Treibstoffpreise aufgeschlagen werden. Im heutigen CO2-Gesetz ist dieser Aufschlag auf höchstens 5 Rappen pro Liter Treibstoff beschränkt. Aktuell beträgt der Aufschlag rund 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff und liegt damit deutlich unter dem gesetzlichen Maximum.
- Flugticketabgabe: neu mit dem revidierten CO2-Gesetz wird eine Flugticketabgabe von mindestens 30 Franken pro Kurzstreckenflug (Economy-Klasse) bis zu 120 Franken pro Langstreckenflug (Business) erhoben. Im heutigen CO2-Gesetz gibt es keine Flugticketabgabe.
Neben den zusätzlichen Kosten aus dem neuen CO2-Gesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürger aber auch zusätzliche Gelder rückverteilt. Diese Einnahmen müssen von den Mehrkosten abgezogen werden. Die zusätzliche Rückverteilung gegenüber dem heutigen CO2-Gesetz wird vom BAFU auf jährlich 80 Franken pro Person geschätzt (davon rund 60 Franken aus der Flugticketabgabe und 20 Franken zusätzlich gegenüber heute aus der CO2-Abgabe).
Die hier ausgewiesenen Mehrkosten fallen erst gegen Ende der 2020er Jahre an, da erst dann mit einer maximalen CO2-Abgabe und mit einem maximalen Treibstoffaufschlag durch die Treibstoff-Importeure gerechnet werden kann.
Zusatzkosten einer durchschnittlichen Familie
Die Mehrkosten aus dem neuen CO2-Gesetz werden hier auf eine vierköpfige Familie bezogen. Diese Familie hat die folgenden Eigenschaften, die allesamt auf Durchschnittswerten basieren:
Mehrbelastung einer durchschnittlichen Familie Ende 2020er Jahre
Auf eine Durchschnittsfamilie können mit dem revidierten Gesetz Ende der 2020er Jahre Zusatzkosten von 97 Franken pro Jahr zukommen. Die Zusatzkosten entstehen aber nur dann in dieser Höhe, wenn der Öl- und Benzinverbrauch der Familie gleichbleibt. Wird beispielsweise bis 2030 das Haus besser isoliert oder steigt die Familie auf ein effizienteres Auto oder ein Elektrofahrzeug um, reduzieren sich die Zusatzkosten. Reist sie nicht per Flugzeug in die Ferien oder heizt sie CO2-frei, erhält die Familie sogar mehr Geld zurück, als sie bezahlt.
Weitere verwendete Parameter
Für die Berechnung der Mehrkosten wurden neben der Bestimmung der Familie folgende Annahmen getroffen:
- Dieselpreis: CHF 1,74 pro Liter (Durchschnittspreis 2019 gemäss Avenergy).
- Benzinpreis: CHF 1,60 pro Liter (Durchschnittspreis 2019 gemäss Avenergy).
- Heizölpreis: CHF 0,91 pro Liter (Durchschnittspreis 2019 gemäss Avenergy).