Die Schweiz ist als Alpenland vom Klimawandel besonders stark betroffen. Gleichzeitig ist der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz überdurchschnittlich hoch. Darum will die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbieren. Die heutigen Massnahmen reichen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen.
Klimaschutz und CO2-Gesetz
Durch ihre geographische Lage erwärmt sich die Schweiz doppelt so stark wie der weltweite Durchschnitt. Durch den Klimawandel gibt es mehr Hitzetage und Trockenheit und es kommt häufiger zu Schneemangel. Darunter leiden Landwirtschaft und Tourismus. Zudem steigt das Risiko von Erdrutschen und Überschwemmungen. Dies gefährdet die Bevölkerung, beschädigt Häuser, Bahnstrecken und Strassen und führt zu hohen Kosten für Bevölkerung und Wirtschaft.
189 Staaten und die EU haben sich mit dem Übereinkommen von Paris dazu verpflichtet, den Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere CO2, deutlich zu reduzieren. Die meisten wichtigen Handelspartner der Schweiz haben sich für 2030 zu vergleichbaren Zielen wie die Schweiz verpflichtet. Die EU zum Beispiel hat sich das Ziel gesetzt, ihre Emissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern, das Vereinigte Königreich um 68 Prozent und Dänemark um 70 Prozent. Finnland möchte bis 2035 Netto-Null Emissionen erreichen, die USA bis 2050 und China bis 2060.
Bis 2018 hat die Schweiz ihre Emissionen um knapp 14 Prozent gegenüber 1990 reduziert. Das CO2-Gesetz wirkt folglich, die Emissionen der Schweiz sinken. Aber sie sinken nicht rasch genug. Das geltende Gesetz verlangt, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 reduziert. Dieses Ziel wird wohl verfehlt. Daran ändert voraussichtlich auch der durch die Corona-Pandemie verursachte Rückgang im Strassen- und Flugverkehr nichts.
Das Parlament setzt mit dem CO2-Gesetz nicht auf Verbote, sondern auf Anreize. Diese sorgen dafür, dass klimafreundliches Verhalten sich auch finanziell lohnt. Gemäss dem Verursacherprinzip bezahlen zum Beispiel Haushalte, die nicht mit Erdöl oder Erdgas heizen, gar keine CO2-Abgabe beim Heizen. Bereits heute sind dies vier von zehn Haushalten. Wer hingegen viel CO2 verursacht, wird stärker belastet.
Das Gesetz unterstützt klimafreundliche Sanierungen von Gebäuden sowie Investitionen in die Infrastruktur. Zum Beispiel werden der Bau von Ladestationen für Elektroautos sowie die Planung und der Bau von Fernwärmenetzen gefördert. Dies nützt nicht nur dem Klima. Es schafft auch Aufträge für das Gewerbe. Davon profitieren kleinere und mittlere Unternehmen wie Sanitär-, Heizungs- und Elektrotechniker, Ingenieure und die Baubranche. Innovative Schweizer Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung von klimafreundlichen Technologien. Der Werk- und Forschungsplatz Schweiz kann seine Innovationskraft steigern und Zukunftsmärkte erschliessen.
Nein. Klimafreundliche Technologien sind für die ganze Schweizer Wirtschaft eine grosse Chance. Die Nachfrage wächst weltweit. Deshalb verbessert die Vorlage die Rahmenbedingungen für innovative Schweizer Firmen. Sie erhalten Planungssicherheit sowie zusätzliche Unterstützung in Form von Bürgschaften, um neue klimafreundliche Technologien zu entwickeln und diese schneller auf den Markt zu bringen, beispielsweise erneuerbare Treibstoffe für Flugzeuge. Dadurch entstehen Arbeitsplätze mit Zukunft.
Der Bundesrat strebt für das Jahr 2050 das Netto-Null-Ziel an. Das CO2-Gesetz regelt die Zeit bis 2030. Es ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Schweiz das Netto-Null-Ziel erreichen kann, nimmt die Klima- und Energiepolitik ab 2030 aber nicht vorweg.
Bei einem Nein zum revidierten Gesetz kann die Schweiz den CO2-Ausstoss nicht wirksam reduzieren und verfehlt ihr Klimaziel. Das aktuelle CO2-Gesetz reicht dafür nicht aus. Zudem stehen ohne Flugticketabgabe weniger Mittel bereit für klimafreundliche Investitionen in Gebäude, für Ladestationen und Elektrobusse sowie für neue Technologien. Restaurants, Hotels, Bäckereien und zahlreiche weitere Betriebe können sich nicht von der CO2-Abgabe befreien lassen. Die Befreiung von der CO2-Abgabe ist bis Ende 2021 befristet. Ohne Revision des Gesetzes entfällt sie.
CO2-Abgabe und Flugticketabgabe
Nein. Es kommt darauf an, wie jemand heizt. Vier von zehn Haushalten heizen schon heute ohne Heizöl oder Erdgas. Für sie verändert sich mit dem CO2-Gesetz in Bezug auf das Heizen nichts. Sie bezahlen weiterhin keine CO2-Abgabe. Für Haushalte, die mit Öl oder Erdgas heizen, können die Heizkosten steigen. Das Gesetz schafft so einen Anreiz, auf CO2-freie Alternativen wie eine Wärmepumpe, Holz, Fernwärme oder Solar umzusteigen. Zudem werden klimafreundliche Sanierungen von Gebäuden gefördert.
Zwei Drittel der Gelder werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Jede Person erhält den gleichen Betrag zurück. Davon profitieren insbesondere Familien. Sie erhalten somit für jedes Mitglied eine Rückvergütung. Eine vierköpfige Familie erhält dieses Jahr 348 Franken. Das Geld wird der Bevölkerung über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben.
Das Gesetz nimmt Rücksicht auf die Wirtschaft. Neu können sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie im Gegenzug bereit sind, ihren CO2-Ausstoss zu vermindern. Heute können sich nur einzelne Branchen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Von der Neuerung profitieren zum Beispiel Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Hotels.
Die übrigen Mittel aus der CO2-Abgabe fliessen in einen Klimafonds. Damit werden klimafreundliche Investitionen unterstützt und innovative Unternehmen gefördert. Das Parlament möchte dadurch Aufträge in der Schweiz auslösen und einheimische Arbeitsplätze sichern. Zudem erhalten Bergregionen und Gemeinden Unterstützung, um die Folgen des Klimawandels wie zunehmende Erdrutsche zu verhindern.
Die Flugticketabgabe wird bei Flügen aus der Schweiz fällig. Erhoben wird sie bei den Fluggesellschaften. Die Abgabe beträgt für jeden Passagier mindestens 30 und höchstens 120 Franken, je nach Reisedistanz. Auf Flüge in die Schweiz wird die Flugticketabgabe nicht erhoben.
Mehr als die Hälfte der Gelder aus der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person enthält den gleichen Beitrag über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben, und zwar unabhängig davon, wie oft jemand fliegt. Pro Person ist mit einer Rückverteilung von rund 60 Franken zu rechnen.
Laut einer Studie führt die Flugticketabgabe nur bei rund 10 Prozent der Bevölkerung zu einer Mehrbelastung. Das sind die Vielflieger. Umgekehrt profitieren von der Flugticketabgabe viele finanziell: Personen, die nicht mehr als einmal pro Jahr innerhalb von Europa fliegen, erhalten mehr Geld zurück als sie bezahlen.
Eine vierköpfige Familie, die einmal im Jahr mit dem Flugzeug in Europa Ferien macht, bezahlt pro Person 30 Franken Flugticketabgabe, also insgesamt 120 Franken. Im Gegenzug erhält sie über die Krankenkassenprämie für jedes Familienmitglied rund 60 Franken aus der Flugticketabgabe zurück, also 240 Franken. Unter dem Strich macht die Familie damit pro Jahr mit der Flugticketabgabe 120 Franken vorwärts.
Ja. Die Flugticketabgabe wird bei Abflügen aus der Schweiz fällig. Touristen aus dem Ausland, die mit dem Flugzeug nach Hause reisen, bezahlen deshalb ebenfalls eine Flugticketabgabe. Sie profitieren aber nicht von der Rückerstattung. Dieses Geld fliesst ausschliesslich an die einheimische Bevölkerung zurück.
Wer mit Privat- oder Businessjet reist, wird deutlich höher belastet als Reisende mit kommerziellen Fluggesellschaften. Pro Flug sind es mindestens 500 und höchstens 3000 Franken. Die Mittel aus dieser Abgabe werden zur Hälfte an die Bevölkerung zurückverteilt. Die andere Hälfte der Mittel fliesst in den Klimafonds.
Nein. Auf Benzin und Diesel gibt es weiterhin keine CO2-Abgabe. Stattdessen werden die Treibstoff-Importeure verpflichtet, bis 2030 bis zu 90 Prozent der CO2-Emissionen zu kompensieren, die im Verkehr entstehen. Dafür setzen sie Klimaschutzprojekte um. Die Treibstoff-Importeure dürfen im Gegenzug an der Zapfsäule einen Zuschlag auf Benzin und Diesel erheben. Das ist bereits heute so.
CO2-Kompensation
Aktuell beträgt der gesetzlich zulässige maximale Zuschlag 5 Rappen pro Liter. Tatsächlich werden aktuell aber erst 1.5 Rappen pro Liter Treibstoff erhoben. Mit dem neuen Gesetz wird die Obergrenze von 5 auf 10 Rappen und ab 2025 auf maximal 12 Rappen pro Liter angepasst.
Dies entscheiden die Treibstoff-Importeure. Sie dürfen an der Zapfsäule einen Zuschlag erheben, mit dem sie die Kosten für die Klimaschutzprojekte auf die Autofahrerinnen und Autofahrer überwälzen können. Ob die Treibstoff-Importeure von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den Preis für Benzin oder Diesel tatsächlich erhöhen, ist offen und hängt insbesondere von der Wettbewerbssituation und den Margen ab.
Gebäude und Mobilität
Damit der CO2-Austoss im Verkehr sinkt, macht das Gesetz Vorgaben für den Fahrzeugimport. Autoimporteure müssen effizientere Neuwagen auf den Markt bringen. Dadurch sinken die Ausgaben für den Treibstoff, was die Autofahrerinnen und Autofahrer finanziell entlastet. Zudem wird der Bau von Ladestationen für Elektroautos unterstützt. Das fördert die Elektromobilität.
Nein. Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt. Bei bereits bestehenden Gebäuden kann weiterhin mit Öl oder Erdgas geheizt werden. Wird eine Öl- oder Erdgasheizung ersetzt, gilt für den CO2-Ausstoss eine Obergrenze. Werden deshalb Massnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe nötig, können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aus dem Klimafonds finanzielle Unterstützung beantragen.
Neubauten dürfen ab 2023 grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstossen. Das ist heute schon Standard. Bei Neubauten werden bereits heute fast ausschliesslich klimafreundliche Heizsysteme installiert
Im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung sind die Investitionskosten für klimafreundliche Heizsysteme teilweise höher. Über ihre gesamte Nutzungsdauer betrachtet sind klimafreundliche Heizsysteme aber vor allem dank den tieferen Energiekosten in der Regel deutlich günstiger.
Ja. Das Gesetz sieht für Hausbesitzerinnen und -besitzer rund 450 Mio. Franken pro Jahr vor. Damit werden sie bei der Investition in CO2-freie Heizungen wie Wärmepumpen oder bei der Dämmung der Gebäude unterstützt. Mit einer besseren Dämmung geht weniger Energie verloren, was die Heizkosten senkt. Die Mittel werden an die Kantone ausbezahlt, die zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen.
Da hilft der Klimafonds. Er kann für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gegenüber den Banken bürgen. Dies erleichtert es Besitzern, die sonst Mühe hätten, klimafreundliche Massnahmen zu finanzieren, eine Hypothek zu erhalten.
Bei Gebäuden, die heute mit Öl oder Erdgas geheizt werden, sinken durch den Umstieg auf eine Wärmepumpe, Holz, Solar oder Fernwärme die Heizkosten der Mieterschaft. Eine Studie zeigt, dass klimafreundliche Sanierungen und der Heizungsersatz gerade bei älteren Gebäuden dazu führen können, dass die die Gesamtkosten für die Mieterschaft sinken. In anderen Fällen sind die Folgen von klimafreundlichen Massnahmen für die Mieterschaft marginal: Die Investitionen können zwar teilweise auf den Mietzins überwälzt werden, senken für die Mieterschaft aber gleichzeitig auch die Nebenkosten. Unter dem Strich verändern sich die Kosten für die Mieterschaft damit kaum.
Kosten für eine Durchschnittsfamilie
Auf eine Durchschnittsfamilie können mit dem revidierten Gesetz Ende der 2020er Jahre Zusatzkosten von 97 Franken pro Jahr zukommen. Die Zusatzkosten entstehen aber nur dann in dieser Höhe, wenn der Öl- und Benzinverbrauch der Familie gleichbleibt. Wird beispielsweise bis 2030 das Haus besser isoliert oder steigt die Familie auf ein effizienteres Auto oder ein Elektrofahrzeug um, reduzieren sich die Zusatzkosten. Reist sie nicht mehr als einmal pro Jahr per Flugzeug innerhalb von Europa in die Ferien oder heizt sie CO2-frei, erhält die Familie sogar mehr Geld zurück als sie bezahlt.
Letzte Änderung 29.03.2021