Gebäude
Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich reduziert werden. Gegenüber dem Jahr 1990 soll der Ausstoss im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50 Prozent gesenkt werden. Dafür sorgen die Kantone. Sie erlassen Gebäudestandards für Neubauten und bestehende Bauten. Mit zwei Instrumenten auf Bundesebene sollen die Kantone dabei unterstützt werden: Zum einen mit finanzieller Unterstützung, zum anderen mit CO2-Grenzwerten.
CO2-Grenzwerte schaffen für Gebäudebesitzer und Energieversorger Planungssicherheit. Ab 2023 gelten neue Grenzwerte für Heizung und Warmwasser:
Das revidierte CO2-Gesetz macht im Gebäudebereich aber nicht nur Vorgaben, sondern sieht auch finanzielle Unterstützung für die Gebäudebesitzer vor. Insgesamt stehen aus der CO2-Abgabe dafür maximal 450 Mio. CHF pro Jahr für das Gebäudeprogramm zur Verfügung.
- Mit dem Geld werden weiterhin kantonale Fördermassnahmen unterstützt. Dazu gehören etwa die energetische Dämmung von Dächern und Fassaden oder der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Der Bund stockt dabei die kantonalen Mittel auf. Aktuell werden die Beiträge der Kantone verdoppelt. Mit dem revidierten Gesetz können die Kantone vom Bund künftig das Dreifache der Mittel erhalten, die sie selber für Massnahmen im Gebäudebereich ausgeben.
- Zusätzlich werden Gebäudebesitzer beim Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem direkt unterstützt. Das revidierte Gesetz sieht eine national einheitliche «Abwrackprämie» vor, die einen Beitrag an die Demontagekosten der alten Heizung leistet. Ausgebaut und verstärkt wird ausserdem die Förderung des Beratungsprogramms «erneuerbar heizen», mit der Alternativen zu Erdöl- und Erdgasheizungen aufgezeigt werden. Dank schweizweit geltenden Förderbeiträgen profitieren Gebäudebesitzer auch in Kantonen, die diese Massnahmen selbst nicht fördern.
- Der Klimafonds hält für Gebäudebesitzer zudem weitere finanzielle Unterstützung bereit. So kann der Klimafonds Banken und Investoren gegen Risiken absichern, wenn sie die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden finanzieren. Dies ermöglicht die Finanzierung in Härtefällen, z.B., wenn Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Mühe haben, eine Hypothek zu erhalten.
Investition lohnt sich
Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer lohnen sich klimafreundliche Investitionen im Gebäudebereich in verschiedener Hinsicht:
Mobilität
Der Verkehr verursacht heute rund einen Drittel des Treibhausgas-Ausstosses in der Schweiz. Dafür sind hauptsächlich Autos, Lieferwagen und Lastwagen verantwortlich. Das neue CO2-Gesetz sorgt dafür, dass effizientere Fahrzeuge auf den Markt kommen. Dadurch sinkt der Benzin- und Dieselverbrauch und folglich der CO2-Ausstoss.
Kommen zunehmend effizientere Fahrzeuge auf den Markt, profitieren sowohl das Klima als auch die Autofahrerinnen und Autofahrer: Das Klima profitiert, weil der Benzinverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoss zurückgehen. Die Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren, weil mit sinkendem Verbrauch auch die Ausgaben für den Treibstoff zurückgehen.
Parallel dazu fördert das neue Gesetz die Elektromobilität: Aus dem Klimafonds wird der Bau von Ladestationen in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern finanziell unterstützt. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für die Verbreitung der Elektromobilität geschaffen.