Gebäude und Mobilität

  • Die Schweiz ist heute stark abhängig von fossilen Energien, die aus dem Ausland importiert werden. Allein für Erdöl und Erdgas fliessen so jedes Jahr rund 8 Milliarden Franken ins Ausland ab.
  • Das revidierte CO2-Gesetz sorgt dafür, dass im Gebäudebereich weniger Heizöl und Erdgas verbraucht wird.
  • Im Verkehr sorgt das Gesetz dafür, dass immer mehr effiziente Fahrzeuge auf den Markt kommen. Dadurch sinkt der Benzinverbrauch und damit der CO2-Ausstoss. Parallel dazu wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektroautos unterstützt.
Das revidierte CO2-Gesetz sorgt dafür, dass im Gebäudebereich weniger Heizöl und Erdgas verbraucht wird.
© Fluxif / Gerry Nitsch

Gebäude

Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich reduziert werden. Gegenüber dem Jahr 1990 soll der Ausstoss im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50 Prozent gesenkt werden. Dafür sorgen die Kantone. Sie erlassen Gebäudestandards für Neubauten und bestehende Bauten. Mit zwei Instrumenten auf Bundesebene sollen die Kantone dabei unterstützt werden: Zum einen mit finanzieller Unterstützung, zum anderen mit CO2-Grenzwerten.

CO2-Grenzwerte schaffen für Gebäudebesitzer und Energieversorger Planungssicherheit. Ab 2023 gelten neue Grenzwerte für Heizung und Warmwasser:

  • Neubauten dürfen grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Das ist heute schon Standard. Bei Neubauten werden bereits heute fast ausschliesslich erneuerbare Systeme installiert.

  • Bei bestehenden Gebäuden darf weiterhin CO2 ausgestossen werden. Bei ihnen ändert sich nur dann etwas, wenn eine Heizung ersetzt wird. Dann gilt für den CO2-Ausstoss eine Obergrenze. Diese beträgt pro Jahr höchstens 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Fläche. Der Wert wird in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm CO2 reduziert. Die Gebäudebesitzer entscheiden dabei selber, mit welchen Massnahmen sie die Grenzwerte erreichen. Zur Auswahl stehen etwa der Einsatz von Solarwärme oder von erneuerbaren Brennstoffen wie Biogas, der Umstieg auf Wärmepumpe, Holzfeuerung oder Fernwärme, oder die Reduktion des Wärmebedarfs durch Gebäudehüllensanierungen.

  • Die unterschiedlichen CO2-Grenzwerte für bestehende Bauten und Neubauten berücksichtigen, dass die Umstellung bei Neubauten einfacher umzusetzen ist.

  • Zudem nimmt das Gesetz Rücksicht auf Kantone, die mit ihren kantonalen Energiegesetzen im Gebäudebereich bereits auf Kurs sind. Für sie gelten die neuen Grenzwerte erst ab 2026.

Das revidierte CO2-Gesetz macht im Gebäudebereich aber nicht nur Vorgaben, sondern sieht auch finanzielle Unterstützung für die Gebäudebesitzer vor. Insgesamt stehen aus der CO2-Abgabe dafür maximal 450 Mio. CHF pro Jahr für das Gebäudeprogramm zur Verfügung.

  • Mit dem Geld werden weiterhin kantonale Fördermassnahmen unterstützt. Dazu gehören etwa die energetische Dämmung von Dächern und Fassaden oder der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Der Bund stockt dabei die kantonalen Mittel auf. Aktuell werden die Beiträge der Kantone verdoppelt. Mit dem revidierten Gesetz können die Kantone vom Bund künftig das Dreifache der Mittel erhalten, die sie selber für Massnahmen im Gebäudebereich ausgeben.  
  • Zusätzlich werden Gebäudebesitzer beim Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem direkt unterstützt. Das revidierte Gesetz sieht eine national einheitliche «Abwrackprämie» vor, die einen Beitrag an die Demontagekosten der alten Heizung leistet. Ausgebaut und verstärkt wird ausserdem die Förderung des Beratungsprogramms «erneuerbar heizen», mit der Alternativen zu Erdöl- und Erdgasheizungen aufgezeigt werden. Dank schweizweit geltenden Förderbeiträgen profitieren Gebäudebesitzer auch in Kantonen, die diese Massnahmen selbst nicht fördern.
  • Der Klimafonds hält für Gebäudebesitzer zudem weitere finanzielle Unterstützung bereit. So kann der Klimafonds Banken und Investoren gegen Risiken absichern, wenn sie die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden finanzieren. Dies ermöglicht die Finanzierung in Härtefällen, z.B., wenn Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Mühe haben, eine Hypothek zu erhalten.

Investition lohnt sich

Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer lohnen sich klimafreundliche Investitionen im Gebäudebereich in verschiedener Hinsicht:

  • Erneuerbare Heizsysteme rechnen sich auf Dauer: Mit einem erneuerbaren Heizsystem muss keine CO2-Abgabe bezahlt werden. Damit sind die Energiekosten tiefer. So werden höhere Investitionskosten über die Lebensdauer des Heizsystems regelmässig amortisiert. Die Kosten dafür können in den meisten Kantonen von den Steuern abgezogen werden. Das wird über das Steuerrecht geregelt.

  • Bund und Kantone unterstützen die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer finanziell.

  • Bei Ersatzneubauten und umfassenden energetischen Gebäudesanierungen besteht die Möglichkeit, die Wohnfläche zu erweitern. Somit steht Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mehr Fläche zur Verfügung, die er für sich selbst oder für die Vermietung seiner Wohnung nutzen kann.

Mobilität

Der Verkehr verursacht heute rund einen Drittel des Treibhausgas-Ausstosses in der Schweiz. Dafür sind hauptsächlich Autos, Lieferwagen und Lastwagen verantwortlich. Das neue CO2-Gesetz sorgt dafür, dass effizientere Fahrzeuge auf den Markt kommen. Dadurch sinkt der Benzin- und Dieselverbrauch und folglich der CO2-Ausstoss.

  • Verschärfte Zielwerte für neue Personenwagen und Lieferwagen: Autoimporteure müssen zunehmend effizientere Fahrzeuge anbieten. Sonst werden sie sanktioniert. Heute gilt für neue Personenwagen ein CO2-Zielwert von 95 Gramm pro Kilometer und für Lieferwagen (leichte Nutzfahrzeuge) ein Zielwert von 147 Gramm pro Kilometer. Diese Zielwerte werden weiter verschärft: Ab 2025 werden sie für neue Personen- und Lieferwagen um 15 Prozent gesenkt, ab 2030 um 37,5 Prozent für neue Personenwagen beziehungsweise um 31 Prozent bei neuen Lieferwagen. Diese Schritte erfolgen wie bisher angelehnt an die Ziele der Europäischen Union.

  • Erstmals Zielwerte für neue Lastwagen: Ab 2025 werden CO2-Zielwerte für Lastwagen (schwere Fahrzeuge) festgelegt. Neu zugelassene Lastwagen müssen ihre Emissionen gegenüber der Neuwagenflotte 2019/2020 ab 2025 um 15 Prozent und ab 2030 um 30 Prozent reduzieren.

Kommen zunehmend effizientere Fahrzeuge auf den Markt, profitieren sowohl das Klima als auch die Autofahrerinnen und Autofahrer: Das Klima profitiert, weil der Benzinverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoss zurückgehen. Die Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren, weil mit sinkendem Verbrauch auch die Ausgaben für den Treibstoff zurückgehen.

Parallel dazu fördert das neue Gesetz die Elektromobilität: Aus dem Klimafonds wird der Bau von Ladestationen in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern finanziell unterstützt. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für die Verbreitung der Elektromobilität geschaffen.

Grenzwerte für Fahrzeuge
CO2-Grenzwerte für Fahrzeuge
© BAFU

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Letzte Änderung 29.03.2021

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