CO2-Abgabe und Flugticketabgabe

  • Das CO2-Gesetz setzt auf Anreize. Es führt die bewährte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas fort und ergänzt diese um eine Flugticketabgabe. Beide Abgaben sind Lenkungsabgaben. Sie sorgen dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten auszahlt. 
  • Die Abgaben sind verursachergerecht, fair und sozial ausgestaltet. Wer überdurchschnittlich viel klimaschädliches CO2-produziert, bezahlt mehr, andere weniger. Damit werden vor allem Vielflieger und Personen mit sehr hohem Heizöl-Verbrauch belastet. Durchschnittshaushalte werden geschont.
  • Die Gelder werden mehrheitlich an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person bekommt den gleichen Betrag. Dies kommt besonders Familien entgegen. Sie erhalten für jedes Familienmitglied eine Rückvergütung.
Die bewährte CO2-Abgabe auf Öl und Gas wird um eine Flugticketabgabe ergänzt.
© iStock / franconiaphoto

CO2-Abgabe

Seit 2008 erhebt der Bund auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kohle eine CO2-Abgabe. Es handelt sich um eine Lenkungsabgabe. Wer überdurchschnittlich viel CO2 produziert, bezahlt mehr, andere weniger. Die Abgabe führt dazu, dass es sich finanziell auszahlt, weniger Heizöl zu verbrauchen oder mit einer Wärmepumpe, Holz- oder Sonnenenergie zu heizen. Investitionen in CO2-freie Heizungen werden vom Bund und den Kantonen finanziell unterstützt.

Haushalte, die nicht mit Erdöl oder Gas heizen, bezahlen gar keine CO2-Abgabe. Bereits heute sind das vier von zehn Haushalten.

Die CO2-Abgabe beträgt heute 96 Franken pro Tonne CO2. Mit dem revidierten Gesetz wird sie erhöht – allerdings nur, wenn der CO2-Ausstoss nicht genügend stark sinkt. So musste die Abgabe bisher nie bis auf das schon heute mögliche Maximum von 120 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden (ca. 30 Rappen pro Liter Heizöl, ca., 2.4 Rappen pro Kilowattstunde Erdgas). Dieser Mechanismus gilt auch mit dem revidierten CO2-Gesetz. Die Abgabe kann maximal auf 210 Franken pro Tonne CO2 (ca. 50 Rappen pro Liter Heizöl, ca. 4.2 Rappen pro Kilowattstunde Erdgas) ansteigen.

CO2-Abgabe
Mechanismus der CO2-Abgabe
© BAFU

Einnahmen fliessen zurück

Ein Drittel der Mittel aus der CO2-Abgabe – maximal 450 Millionen Franken pro Jahr – fliesst in den Klimafonds, der die Realisierung klimafreundlicher Massnahmen bei Gebäuden finanziell unterstützt (vgl. Rubrik «Klimafonds: Investitionen in die Zukunft»).

Zwei Drittel erhalten die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Jede Person erhält den gleichen Betrag über die Krankenversicherung vergütet, unabhängig davon, wie viel fossile Brennstoffe sie verbraucht. 2020 waren es 87 Franken pro Kopf. Dieser Mechanismus begünstigt besonders Familien. Sie erhalten für jedes Familienmitglied eine Rückvergütung. Eine vierköpfige Familie hat letztes Jahr 348 Franken aus der CO2-Abgabe zurückerhalten. Sofern die Familie CO2-frei heizt, hat sie demnach unter dem Strich 348 Franken mehr in der Haushaltskasse.

Rückverteilung der CO2-Abgabe
Rückverteilung der CO2-Abgabe (Schematische Darstellung)
© BAFU

Rücksicht auf die Wirtschaft

Das CO2-Gesetz nimmt Rücksicht auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Neu können sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Heute steht diese Möglichkeit nur Firmen einzelner Branchen offen, zum Beispiel der Metallindustrie. Künftig können sich zum Beispiel auch Bäckereien, Hotels und Handwerksbetriebe befreien lassen. Als Gegenleistung müssen sie in Klimamassnahmen in ihrem Betrieb investieren. Solche Massnahmen vermindern die Emissionen und senken die Kosten für die Unternehmen, etwa indem sie dadurch weniger Energie verbrauchen. Wählt eine Firma ein CO2-freies Heizsystem, zahlt sie ohnehin keine CO2-Abgabe.

Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss keine CO2-Abgabe. Das sind grosse Unternehmen aus Branchen wie der Zement-, Chemie- oder Stahlindustrie, der Papier- und Kartonindustrie oder Ölraffinerien. Diese Firmen nehmen stattdessen am Emissionshandelssystem mit der EU teil.

Flugticketabgabe

Das revidierte CO2-Gesetz sieht eine Flugticketabgabe vor. Diese entfaltet eine Lenkungswirkung und macht Alternativen zum Fliegen attraktiver. Die Abgabe pro Passagier beträgt für Kurzstreckenflüge 30 Franken. Wer eine mittlere oder lange Strecke fliegt, soll mehr bezahlen. Das Maximum liegt bei 120 Franken. Der Bund erhebt die Abgabe bei den Fluggesellschaften.

Flugticketabgabe
Mechanismus der Flugticketabgabe
© BAFU

Die Mehrheit profitiert

Die eine Hälfte der Gelder wird gleichmässig pro Kopf an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person enthält den gleichen Beitrag über die Krankenversicherung gutgeschrieben, und zwar unabhängig davon, wie oft jemand fliegt. Wer nicht mehr als einmal pro Jahr innerhalb von Europa fliegt, erhält unter dem Strich Geld zurück. Wer dagegen oft und weit fliegt, zahlt mehr. Laut einer Studie führt die Flugticketabgabe bei rund 10 Prozent der Bevölkerung zu einer Mehrbelastung.

Die andere Hälfte der Gelder aus der Flugticketabgabe fliesst in den Klimafonds. Mit dem Geld wird unter anderem die Entwicklung von klimafreundlichem, synthetischem Flugtreibstoff gefördert. Aus dem Klimafonds können zudem bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr für ein besseres Angebot an Nachtzügen eingesetzt werden.

Rückverteilung der Flugticketabgabe
Rückverteilung der Flugticketabgabe (Schematische Darstellung)
© BAFU

Abgabe für Geschäfts- und Privatflüge

Für Geschäfts- und Privatjets, die in der Schweiz starten, gibt es neu eine Lenkungsabgabe. Pro Flug wird je nach Distanz und Gewicht des Jets eine Abgabe zwischen 500 und 3000 Franken fällig. Die Hälfte der Gelder wird gleichmässig an die Bevölkerung verteilt. Jede Person erhält den gleichen Beitrag über die Krankenversicherung erstattet. Die andere Hälfte der Mittel geht in den Klimafonds.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 29.03.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/klima/dossiers/klimaschutz-und-co2-gesetz/co2-abgabe-und-flugticketabgabe.html