Der Bund tut seit Jahren viel dafür, damit Nachhaltigkeitsziele mithilfe konkreter Projekte erreicht werden. Nun werden diese Anstrengungen noch verstärkt.
Text: Mia Hofmann und Peter Bader
Das BAFU finanziert zwei Apps zur Bekämpfung von Food Waste. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse achtet beim Kauf von Baumwollprodukten auf faire und umweltschonende Erzeugnisse. Und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bekämpft soziale und ökologische Probleme beim Abbau von Gold. Dieses Engagement staatlicher Institutionen ist kein Zufall, denn die Verfassung verpflichtet den Bund zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung.
Seit 1997 legt der Bundesrat seine politischen Schwerpunkte in der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» (SNE) fest. Diese steckt den Rahmen ab für die künftige Weiterentwicklung der Schweiz in wichtigen Bereichen. Ziel der Strategie ist eine kohärente nachhaltige Entwicklung unseres Landes. Das Herzstück der SNE ist der Aktionsplan mit konkreten Projekten und Massnahmen. Ihr Erfolg und ihre Wirksamkeit werden regelmässig überprüft.
Hauptaufgaben des Bundes sind die Koordination der Tätigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie deren Abstimmung mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Er führt einzelne Projekte aber auch selbst durch oder leistet finanzielle Unterstützung.
In der SNE für die Jahre 2016 bis 2019 kam der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche die Vereinten Nationen im September 2015 verabschiedet hatten, bereits eine hohe Bedeutung zu. Längerfristig strebt der Bund eine möglichst umfassende Ausrichtung auf die Agenda an. So will die Schweiz die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bis 2030 erreichen.
Zu diesem Zweck verstärkte der Bundesrat seine Bemühungen durch eine neue bundesinterne Organisationsstruktur. Mit dieser sollen die Anstrengungen des Bundes noch mehr Wirkung erzielen. Kernelemente sind ein Direktionskomitee und zwei – abwechselnd federführende – Delegierte des Bundesrates für die Agenda 2030. Die Aufgaben des Direktionskomitees sind unter anderem die Abstimmung der einzelnen Massnahmen über alle Departemente hinweg, das Monitoring der SDGs in der Schweiz, die Priorisierung der wichtigsten Herausforderungen und Chancen für die Schweiz und das Festlegen nationaler Ziele.
Im Sommer 2020 wird der Bundesrat eine überarbeitete SNE bis 2030 verabschieden. «Dies gewährleistet eine längerfristige Planungssicherheit und Kontinuität», sagt Daniel Dubas, Delegierter des Bundesrates für die Agenda 2030. Der Aktionsplan der SNE wird weiterhin zusammen mit der politischen Legislaturperiode im Vierjahresrhythmus aktualisiert.
Auf den folgenden Seiten stellt «die umwelt» Umsetzungsprojekte vor, an denen der Bund teilweise beteiligt ist.
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Letzte Änderung 04.03.2020