Erdbebenschutz von Infrastrukturen

Schäden an Infrastrukturen verursachen nach einem Erdbeben einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden. Einerseits erschweren sie die Rettungs- und Bewältigungsphase und können zusätzlich durch andauernde Betriebsunterbrüche den Wiederaufbau und die Rückkehr zur Normalsituation beeinträchtigen.

Die Verantwortung für die Erdbebensicherheit von Infrastrukturanlagen liegt in erster Linie bei den Eigentümern. Der Bund muss deshalb seine eigenen Bauten und die Nationalstrassen gegen Erdbeben schützen. Zudem prüft der Bund als Genehmigungsbehörde die Einhaltung der Vorschriften betreffend Erdebensicherheit bei genehmigungspflichtigen Infrastrukturprojekten. Auch ausserhalb des direkten Kompetenzbereiches des Bundes sind Massnahmen nötig, um die erkannten Risikoschwerpunkte zu mindern. Dabei liegt die Verantwortung für die Erdbebensicherheit in den Händen der Eigentümer auf kantonaler, kommunaler und privater Ebene.

Bedingt durch das geringe Bewusstsein gegenüber dem Erdbebenrisiko und der fehlenden oder nicht beachteten Bauvorschriften zur Bauzeit, wurden die meisten Infrastrukturen in der Schweiz gänzlich ohne oder nach ungenügenden Anforderungen an die Erdbebeneinwirkung erstellt. Für den Schutz von Infrastrukturen sind präventive Massnahmen umzusetzen, die neben den üblichen Anforderungen an Tragwerke (Gebäude, Brücken oder geotechnische Bauwerke) und an sekundäre Bauteile auch die technischen Einrichtungen (z. B. Transformatoren, Steuerschränke) berücksichtigen. Diese Massnahmen sind sowohl bei Neubauten als auch bei Projekten an bestehenden Anlagen umzusetzen. Gewisse Massnahmen können im Rahmen vom regelmässigen Unterhalt realisiert werden.

Präventive Massnahmen

Aufbauend auf Verletzbarkeitsstudien wurden für die relevanten Infrastrukturen im Einflussbereich des Bundes deren Schwachstellen identifiziert. Die nötigen Vollzugs- und Anwendungshilfen zur Umsetzung von präventiven Massnahmen wurden erarbeitet und implementiert. Die Qualitätssicherung der Einhaltung dieser Vorschriften wird im Rahmen der Genehmigung von Infrastrukturprojekten auf Bundesebene in Zusammenarbeit zwischen den Genehmigungsbehörden und der Fachbehörde beim BAFU sichergestellt.

Vollzugs- und Anwendungshilfen

Stromversorgung
Richtlinie Nr. 248 «Erdbebensicherheit der elektrischen Energieverteilung in der Schweiz», BAV / ESTI, 2020.

Schienenverkehr
Richtlinie «Erdbebensicherheit von Eisenbahnanlagen», BAV, 2020.

Luftverkehr
Leitfaden «Beurteilung der Erdbebensicherheit bei der Genehmigung von Bauvorhaben der Zivilluftfahrt (PDF, 753 kB, 26.11.2020)», BAZL/BAFU, 2020.

Erdgas- und Erdölversorgung
Merkblatt «PGV-Formular Erdbeben (BAFU) Rohrleitungsanlagen (ERI) (PDF, 357 kB, 11.06.2021)», BAFU in Zusammenarbeit mit BFE und ERI, Revision 2021.

Abwasserentsorgung
Studie «Erdbeben und Infrastrukturen – Abwassersysteme (PDF, 3 MB, 26.11.2020)», im Auftrag des BAFU, 2012.

Notfall- und Kontinuitätsmanagement

Für Infrastrukturen spielen die Notfall- und Vorsorgeplanungen eine wichtige Rolle bei der Begrenzung von Folgeschäden und der Wiederinbetriebnahme. Dabei sind die Besonderheiten von Erdbebenereignissen zu berücksichtigen.

Erdbeben im Notfall- und Kontinuitätsmanagement

UW-1903-D

Hilfestellung für Infrastrukturbetreiber zur Überprüfung ihrer Vorsorge- und Notfallplanungen. 2019

Weiterführende Informationen

Links

Dokumente

Potentiel de systèmes de monitoring et d’alerte précoce en cas de séisme pour les infrastructures en Suisse (PDF, 1 MB, 10.09.2014)Mai 2014. Rapport. Résonance Ingénieurs-Conseils SA. Etude sur mandat de l’Office fédéral de l’environnement.

Kontakt
Letzte Änderung 27.11.2020

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