Gefahrenprozesse und Gefahrengrundlagen

Aufgrund der geografischen Gegebenheiten der Schweiz ist der Umgang mit Naturgefahren seit jeher von grösster Bedeutung. An vielen Orten sind Menschen, Güter und Infrastrukturen bedroht. Die Kantone haben die Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung und der Güter von bedeutendem Wert zu gewährleisten.

Grundlagendaten zu Gefahren und Risiken sowie Informationen zu Schutzbauten und Raumplanung sind wichtige Voraussetzungen für die Planung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und von Sachwerten.

Gefahrenprozesse

Die Schweiz ist immer wieder mit Naturereignissen konfrontiert. Zu den wichtigsten Gefahren zählen Hochwasser, Murgänge, Erdrutsche, Sturzprozesse (Stein- und Blockschlag sowie Fels- und Bergstürze), Lawinen und Stürme. Mit der Klimaerwärmung nehmen bestimmte Gefahren wie Waldbrände, Dürren, Hitzewellen und Kälteeinbrüche zu und können ebenfalls häufiger auftreten. Starke Erdbeben sind zwar selten, aber unsere Geschichte erinnert uns daran, dass sie auch in der Schweiz vorkommen und ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellen.

Um auf Naturgefahren angemessen reagieren zu können, muss man zunächst die Gefahren kennen und Grundlagendaten erarbeiten. Diese helfen, die von Hochwasser, Sturzprozessen, Erdrutschen und Lawinen verursachten Gefahren zu beurteilen.

Erarbeitung von Gefahrengrundlagen

Aktuelle Produkte (z. B. Gefahrenkarten oder Oberflächenabflusskarten) und Dokumente geben Auskunft über allgemeine Gefahren und ermöglichen es, die Gefahren und Risiken in einem Gebiet zu beurteilen. Diese Dokumentation enthält Informationen über die wichtigsten gefährlichen Phänomene, ihren Wirkungsbereich, ihre Intensität und ihre Häufigkeit. Sie wird je nach Verwendungszweck unterschiedlich detailliert erstellt und liegt häufig in Form von Karten oder Geodaten vor. Sie stützt sich auf Beobachtungen und Geländeaufnahmen, Analysen vergangener Ereignisse, Berechnungen und numerische Simulationen von Prozessen sowie auf Expertengutachten.

Die Gefahrenprävention ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Gemäss der Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau sind die Kantone für den Schutz von Menschen und Sachwerten zuständig. Der Bund wiederum kümmert sich um die Überwachung der Normen, die Begleitung der Kantone und Gemeinden bei ihren Aufgaben, finanzielle Leistungen sowie die Festlegung von Standards für die Risikoprävention.

Vorhersage und Warnung vor Naturgefahren

Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes überwachen laufend die Naturgefahrensituation und warnen bei Gefahr die Behörden und die Bevölkerung. Im Bereich der Naturgefahren ist das BAFU verantwortlich für die hydrologischen Vorhersagen sowie für die Warnung der Bevölkerung vor Hochwasser, damit verbundenen Massenbewegungen und Waldbrandgefahr. 

Die aktuelle Naturgefahrensituation ist unter www.naturgefahren.ch dargestellt.

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Letzte Änderung 06.11.2024

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