Die Kreislaufwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Rohstoffe effizient und so lange wie möglich genutzt werden. Gelingt es, Material- und Produktekreisläufe zu schliessen, können Rohstoffe immer wieder von neuem verwendet werden. Davon profitieren sowohl die Umwelt wie auch die Schweizer Volkswirtschaft. Der Bund arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen, unterstützt innovative Umwelttechnologien und ergreift in einzelnen Fällen regulatorische Massnahmen.
Was ist Kreislaufwirtschaft?
Die Kreislaufwirtschaft, auch «Circular Economy» genannt, unterscheidet sich von den noch verbreiteten linearen Produktionsprozessen. In einem linearen Wirtschaftssystem werden Rohstoffe abgebaut, Produkte hergestellt, verkauft, konsumiert und weggeworfen (vgl. nachfolgende Grafik). Das führt zu Rohstoffverknappung, Emissionen, grossen Abfallmengen und damit verbundenen Umweltbelastungen.
In der Kreislaufwirtschaft werden Produkte und Materialien im Umlauf gehalten (grüne Pfeile in der nachfolgenden Grafik). Dadurch werden im Vergleich zum linearen Wirtschaftssystem weniger Primärrohstoffe verbraucht. Zudem bleibt der Wert der Produkte länger erhalten, und es fällt weniger Abfall an.
Kreislaufwirtschaft ist ein ganzheitlicher Ansatz, der den gesamten Kreislauf betrachtet: Von der Rohstoffgewinnung, über das Design, die Produktion und die Distribution eines Produkts bis zu seiner möglichst langen Nutzungsphase und zum Recycling. Damit Produkte und Materialien in diesem Kreislauf verbleiben, braucht es ein Umdenken aller Akteure.
Produkte im Kreislauf behalten
Die Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten wird erhöht, indem sie geteilt, wiederverwendet, repariert und wiederaufbereitet werden. Über die ganze Produktelebensdauer betrachtet, schont das in den meisten Fällen nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten. Der auf Innovation und Qualität ausgerichteten Schweizer Wirtschaft eröffnet die lange Produktenutzung neue Geschäftsfelder. So lassen sich beispielsweise Reparaturdienstleistungen anbieten, oder Produkte können vermietet statt verkauft werden.
Erst wenn sich ein Produkt nicht mehr länger nutzen lässt, wird es dem Recycling zugeführt, um das Material weiterverwerten zu können. Aus Umweltsicht ist es jedoch in fast allen Fällen besser, Produkte möglichst lange zu nutzen, da auch Recycling wegen des Verbrauchs von Energie, Wasser oder Chemikalien umweltbelastend ist.
- Teilen: Bibliothek, Carsharing, Sportausrüstung mieten, Werkzeuge oder Haushaltsgeräte den Nachbarn ausleihen, Maschinenring in der Landwirtschaft.
- Wiederverwenden: z.B. Glasflaschen zurücknehmen und wiederverwenden; Kleidung oder Gebrauchsgegenstände weitergeben oder über Tauschbörsen, Onlineplattformen oder Brockenstuben weiterverkaufen.
- Reparieren: Defekte Gegenstände wieder funktionstüchtig machen, z.B. Waschmaschine reparieren oder Schuhe neu besohlen.
- Wiederaufbereiten: veraltete und abgenutzte Produkte wieder instandsetzen oder Teile davon weiter nutzen, z.B. Sitzkissen des Bürostuhls neu polstern, Tisch abschleifen, Batterie ersetzen, Laptop auf den neusten technologischen Stand bringen.
Materialien im Kreislauf behalten
Material biologischen oder organischen Ursprungs (bspw. Rüstabfälle) sollte nach der Nutzung möglichst stofflich verwertet oder vergärt werden. Beispielsweise in Form von Kompost können so Nährstoffe wieder zurück in die Landwirtschaft geführt werden und dazu beitragen, dass neue Rohstoffe heranwachsen.
Auch die meisten anderen Materialien sollten in einer Kreislaufwirtschaft idealerweise sortenrein gesammelt und recycelt werden. Dabei entstehen Sekundärrohstoffe von hoher Qualität, wie beispielsweise PET oder Aluminium, die vermarktet und für die Produktion neuer Waren verwendet werden können. Wichtig ist, dass beim Sammeln und Recyceln Schadstoffe entfernt und aus dem Kreislauf ausgeschieden werden. Im Produktionsprozess lassen sich Primärrohstoffe durch die mit Recycling und Rohstoffaufbereitung gewonnenen Sekundärrohstoffe ersetzen. Aus diesem Grund sind solche Werkstoffe nicht nur aus ökologischer Sicht vorteilhaft, sondern oft auch wirtschaftlich für die Schweiz interessant.
Ökodesign für eine kreislauffähige Produktion
Ökodesign ist ein Ansatz, der ökologische Überlegungen (Ökobilanz) systematisch und von Beginn weg in Planung, Entwicklung und Gestaltung von Produkten einbezieht. Ökodesign sucht nach Konzepten, Materialien und Bauweisen, die sicherstellen, dass ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg möglichst wenig Ressourcen und Rohstoffe verbraucht. Das ermöglicht nicht zuletzt Kosteneinsparungen.
Damit sich Produkte möglichst lange nutzen lassen und damit sie schliesslich recycelt werden können, gilt es bereits beim Design Aspekte der Kreislaufwirtschaft zu beachten: Produkte müssen möglichst ressourcenschonend, langlebig, reparaturfähig, modular und zerlegbar sein und entsprechend entworfen und hergestellt werden. Auch die Wahl der Materialien ist wichtig; es gilt möglichst trennbare, sichere und recycelbare Materialien einzusetzen. Wichtig ist zudem, dass auf einem Produkt nicht nur «recyclebar» steht, sondern vor allem auch wie hoch der im Produkt enthaltene Anteil an Recyclingmaterial (Sekundärrohstoff) ist. Während des gesamten Prozesses werden, wo immer möglich, weder umwelt- noch gesundheitsschädliche Chemikalien verwendet. Zentral ist im Konzept der Kreislaufwirtschaft auch, dass erneuerbare Energie eingesetzt wird. Die Energie soll so effizient und sparsam wie möglich verwendet werden, denn auch die Bereitstellung von erneuerbarer Energie braucht Rohstoffe und natürliche Ressourcen.
Sicherstellen, dass neue Kreislaufwirtschaftsprojekte und -massnahmen unter dem Strich die Umweltbelastung tatsächlich reduzieren, lässt sich nur mit Hilfe von Ökobilanzen.
Ökodesign-Anforderungen an elektronische Geräte: Förderung der Reparatur steht im Mittelpunkt
Die Lebensdauer von Produkten kann durch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen verlängert werden. Aus Umweltsicht ist es sinnvoll, wenn Geräte repariert werden, da in den meisten Fällen die Reparatur die ressourcenschonendere Lösung ist als der Kauf von neuen Geräten.
Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte) verschiedener Produkte, wie z.B. Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen, dürfen seit März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen. Zudem müssen Ersatzteile mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“, so regeln es die Ökodesign-Durchführungsverordnungen der EU, die mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) grösstenteils von der Schweiz übernommen wurden.
Die neuen Anforderungen betreffen folgende Gerätekategorien:
- Elektronische Displays (u.a. Fernseher und Monitore)
- Haushaltsgeschirrspüler
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner (Waschmaschinen mit integriertem Tumbler)
- Kühlgeräte (Kühl- und Gefrierschränke)
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
- Schweissgeräte
Die neuen Anforderungen betreffen die Reparierbarkeit der Geräte, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Bereitstellung relevanter Firmware- und Sicherheitsupdates sowie die Bereitstellung von Reparaturinformationen. Inverkehrbringer sind verpflichtet, sowohl Reparaturdienstleistenden als auch privaten Konsumentinnen und Konsumenten bestimmte Ersatzteile mehrere Jahre nach dem Kauf dieser Geräte innerhalb von 15 Tagen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Mit der Übernahme der EU-Ökodesign-Verordnungen in Schweizer Recht sollen die Reparierbarkeit, Langlebigkeit und Rezyklierbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte verbessert werden, damit diese länger genutzt werden können. Es sollen insgesamt weniger natürliche Ressourcen für die Produktion neuer Geräte verbraucht und weniger Geräte entsorgt werden. Eine volkswirtschaftliche Beurteilung der Massnahme hat gezeigt, dass diese ein relevantes Potential zur Einsparung von Ressourcen und Treibhausgasen hat. Wie stark die Wirkung letztlich ist, hängt im Wesentlichen davon ab, wie häufig Konsumentinnen und Konsumenten defekte Geräte tatsächlich reparieren lassen.
Die betroffenen Akteure sind sowohl Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte) als auch Reparaturdienstleistende und Endkonsumierende, die für die Reparatur ihrer Geräte bestimmte Ersatzteile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen benötigen.
Das Energiegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die EnEV (Energieeffizienzverordnung, SR 730.02). Daher obliegt der Vollzug der EnEV dem Bundesamt für Energie BFE. Das Bundesamt für Umwelt BAFU beurteilt die Erfüllung der Ressourceneffizienzanforderungen.
Hier finden Sie Links zu den entsprechenden EU-Verordnungen. Die Ressourceneffizienzanforderungen finden sich jeweils in Anhang II. Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz nur das gilt, was in der EnEV übernommen wurde.
- Elektronische Displays (z.B. Fernsehgeräte): L_2019315DE.01024101.xml (europa.eu)
- Haushaltsgeschirrspüler: L_2019315DE.01026701.xml (europa.eu)
- Kühlgeräte: L_2019315DE.01018701.xml (europa.eu)
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner: L_2019315DE.01028501.xml (europa.eu)
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion: L_2019315DE.01031301.xml (europa.eu)
- Schweißgeräte: L_2019272DE.01012101.xml (europa.eu)
Kreislaufwirtschaft in der Schweiz
Die Schweiz als rohstoffarmes Land verfolgt bereits seit Mitte der 1980er Jahre Ansätze hin zu einer Kreislaufwirtschaft – und es ist ihr gelungen, gewisse Kreisläufe zumindest teilweise zu schliessen. Beispielsweise wurden im Jahr 2018 von 17.5. Mio. Tonnen Rückbaumaterialien wie Beton, Kies, Sand, Asphalt und Mauerwerk knapp 12 Mio. Tonnen wiederverwertet. Mehr als 5 Mio. Tonnen, insbesondere Mischabbruch, befanden sich noch nicht in einem Kreislauf. Bei den Siedlungsabfällen wird etwas mehr als die Hälfte der Abfälle separat gesammelt und stofflich wiederverwertet. Der hohen Recyclingquote der Schweiz steht allerdings eine gewaltige Abfallmenge gegenüber. In kaum einem anderen Land fällt gemessen an der Wohnbevölkerung derart viel Siedlungsabfall an.
Auf dem Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft bleibt noch einiges zu tun. Beispielsweise bei Textilfasern, Baumaterialien, Kunststoffen und biogenen Abfällen könnte in Zukunft ein höherer Anteil des Materials im Kreislauf gehalten werden. Seit einigen Jahren wird das Prinzip der Kreislaufwirtschaft von Unternehmen immer öfter berücksichtigt.
Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft spielen auch Konsumentinnen und Konsumenten eine wichtige Rolle. Sie können zum Wandel beitragen, indem sie nachhaltig konsumieren, und indem sie Produkte so lange wie möglich nutzen. Ebenfalls in ihrer Hand liegt, dass Produkte vermehrt geteilt, wiederverwendet, repariert und wiederaufbereitet werden. Und schliesslich auch, dass Produkte, wenn sie sich nicht mehr nutzen lassen, separat gesammelt und entsorgt werden. Dieselbe zentrale Rolle im Wandel hin zu mehr Kreislaufwirtschaft fällt den Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene sowie den Beschaffungsstellen der Privatwirtschaft zu.
Was macht der Bund?
Die Kreislaufwirtschaft lässt sich auf ganz unterschiedliche Weise fördern. Grundlagen für entsprechende Massnahmen sind das Vorsorge- und das Verursacherprinzip, sowie der Stand der Technik, Innovationen, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft oder gegebenenfalls neue Vorschriften.
Das Kreislaufmodell hat sich in der Schweiz bisher vor allem im Bereich des Abfallmanagements durchgesetzt. Ein Bericht des Bundesrats zum Postulat Vonlanthen «Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen» untersucht weitere Massnahmen. Er kommt zum Schluss, dass eine effektive Förderung der Kreislaufwirtschaft am besten durch ein gut abgestimmtes Bündel mit angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen erreicht werden kann. Zum Beispiel durch Massnahmen, die darauf abzielen, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern. Andere haben das Design und die Produktion von kreislauffähigen Produkten zum Ziel.
Zusätzlich unterstützt das BAFU die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft durch die Umwelttechnologieförderung und mit der Fachstelle ökologische öffentliche Beschaffung. Es arbeitet zudem in Vereinigungen zur Förderung von Kreislaufwirtschaft wie «Circular Economy Switzerland», «Go for Impact» oder «Ressourcen-Trialog» mit.
Mit dem Postulat 18.3509 Noser beauftragte der Ständerat den Bundesrat, bestehende Hürden für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz zu identifizieren. Die Analyse zeigt: Hindernd ist oft nicht eine einzelne Vorschrift, sondern das Zusammenspiel zwischen rechtlichen, ökonomischen und sozio-kulturellen Faktoren.
Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen (PDF, 7 MB, 11.03.2022)Studie um Auftrag des BAFU
Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (PDF, 751 kB, 16.06.2020)Bericht des Bundesrates vom 19. Juni 2020 in Erfüllung des Postulates 17.3505 «Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen» von Ständerat Beat Vonlanthen vom 15. Juni 2017.
Kreislaufwirtschaft ist Teil einer ressourcenschonenden Wirtschaft und einer nachhaltigen Entwicklung
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) verbindet die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: «Ökologie», «Soziales» und «Wirtschaft» und zeigt die politischen Schwerpunkte des Bundesrates auf. Die ressourcenschonende Wirtschaft trägt insbesondere zu einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung bei. Sie strebt eine Wirtschaftsweise mit zukunftsfähigen, ressourcenschonenden Produktions- und Konsummustern an. Dabei wird der Begrenztheit der natürlichen Ressourcen Rechnung getragen und die Regenerationsfähigkeit der erneuerbaren Ressourcen berücksichtigt. Kreislaufmodelle stellen einen wichtigen Bestandteil einer ressourcenschonenden Wirtschaft dar.
Allerdings sind nicht alle Kreislaufwirtschaft-Massnahmen auch aus Umweltsicht sinnvoll. So verursacht das Recycling und die Aufbereitung von gewissen Materialien mit den heutigen Technologien einen höheren Ressourcen- und Energieverbrauch als die Verwendung von Primärrohstoffen. Was ökologisch tatsächlich Sinn macht, kann in der Kreislaufwirtschaft bei allen Schritten in den Produkte- und Rohstoffkreisläufen mittels Ökobilanzen evaluiert werden. Ökobilanzen berücksichtigen alle relevanten Umweltauswirkungen über den ganzen Lebenszyklus von Produkten.
Zusammenarbeit mit den Kantonen
Kantone und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle beim Vorantreiben der Kreislaufwirtschaft. Sie sind das Bindeglied zwischen nationalen Rahmenbedingungen sowie den lokalen Gegebenheiten. Aus diesem Grund organisierte das BAFU gemeinsam mit dem SECO und kantonalen Vertretern die Tagung «Kreislaufwirtschaft: Rolle und Hebel der öffentlichen Hand», welche am 12. November 2024 stattfand. Mit einem besonderen Fokus auf kantonalen Hebeln und Aktivitäten bot die Veranstaltung wertvolle Einblicke sowie vielfältige Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Vernetzung – sowohl zwischen den Kantonen als auch mit der Bundesverwaltung. Die Tagungsdokumente sind hier verfügbar:
Kreislaufwirtschaft im Ausland
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2015 ein Paket zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet und unternimmt seither laufend Schritte, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Dabei spielt die Ökodesign-Richtlinie eine wichtige Rolle. Sie ist unter anderem die rechtliche Grundlage für Mindestanforderungen an Haushaltsgeräte, die den maximalen Energieverbrauch vorschreiben und verlangen, dass sich Geräte reparieren lassen.
Die für die Kreislaufwirtschaft relevanten Sektoren beschäftigten in der EU 2016 über vier Millionen Arbeitnehmende. Der weltweite Markt für Kreislaufwirtschaft und Material- und Ressourceneffizienz ist in den letzten fünf Jahren um über zehn Prozent gewachsen. Damit wächst er schneller als der Weltmarkt als Ganzes.
Ökologisch nachhaltiges Bauen – Analyse der Aus- und Weiterbildungen
Die Studie analysiert Aus- und Weiterbildungen zur Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in Architektur und Ingenieurwesen. Untersucht wurden 32 Studiengänge und 58 Weiterbildungen in der Schweiz. Die Analyse zeigt, dass die ökologische Nachhaltigkeit in den Beschreibungen der meisten Studiengänge verankert ist, jedoch keine der Beschreibungen eine vollständige Abdeckung erreicht. Es besteht Potenzial, die vermittelten Kompetenzen expliziter zu formulieren. Kooperation und Energiebedarf sind die am häufigsten beschriebenen Themenfelder, während Stoffkreisläufe, Umweltbelastungen, Treibhausgasemissionen, Natur und Landschaft sowie Suffizienz weniger häufig vorkommen. Die Studie empfiehlt, zu diesen Themen Zielbilder zu definieren bzw. zu ergänzen, das Know-how der Lehrenden zu entwickeln und weitere Massnahmen zu ergreifen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen soll primär über die «Bildungsoffensive Gebäude» von EnergieSchweiz erfolgen.
Ökologisch nachhaltiges Bauen – Analyse der Aus- und Weiterbildungen (PDF, 3 MB, 04.07.2023)Im Auftrag des BAFU
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Ökologisch nachhaltiges Bauen – Analyse der Aus- und Weiterbildungen (PDF, 3 MB, 04.07.2023)Im Auftrag des BAFU
Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen (PDF, 7 MB, 11.03.2022)Studie um Auftrag des BAFU
Beurteilung von ausgewählten Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Nutzungsphase (PDF, 1 MB, 01.07.2019)Im Auftrag des BAFU
Rechtsvergleich bestehender rechtlicher Massnahmen in der Europäischen Union und ausgewählten Staaten sowie der Schweiz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Konsumbereich (PDF, 725 kB, 01.01.2020)Gutachten von Prof. Dr. Sebastian Heselhaus, Universität Luzern, im Auftrag des BAFU, 2019 (aktualisiert 2020)
Analyse zu in der Schweiz verarbeiteten Rohstoffen (PDF, 4 MB, 18.12.2015)Studie im Auftrag des BAFU
Statusbericht der Schweizer Kreislaufwirtschaft (PDF, 3 MB, 31.12.2021)Im Auftrag des BAFU
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Letzte Änderung 20.11.2024