Jedes unkontrollierte Feuer im Wald wird als Waldbrand bezeichnet. Waldbrände können die Funktionen des Waldes (z.B. Schutz und Holzproduktion) beeinträchtigen. Sie entstehen mehrheitlich durch menschliche Aktivitäten. Waldbrände zu verhindern bzw. rechtzeitig davor zu warnen, sind u.a. Aufgaben des BAFU in Zusammenarbeit mit den Kantonen.
Mit dem Klimawandel ist zu erwarten, dass es vermehrt Wetterlagen geben wird, welche die Waldbrandgefahr erhöhen. Damit die Herausforderungen bezüglich Waldbrand in Zukunft bewältigt werden können, ist der Bund in zahlreichen Bereichen aktiv. Das BAFU entwickelt entsprechende Konzepte in Zusammenarbeit mit der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und den Kantonen.
Im Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3715 Zeitgemässe, effiziente Waldbrandprävention und -bekämpfung, kommt der Bund zum Schluss, dass die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen grundsätzlich gut verteilt sind. Angesichts des Klimawandels und der steigenden Waldbrandgefahr definiert der Bundesrat aber verschiedene Verbesserungsmassnahmen. Insbesondere soll die Koordination unter den Akteuren bei den vorbeugenden Massnahmen verstärkt werden.
Die Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV, Art. 23) vom 11. November 2020 überträgt dem BAFU die Verantwortung für die Warnung der Behörden und der Bevölkerung vor Waldbrandgefahr . Dabei informiert das BAFU die Behörden und die Bevölkerung und warnt in Zusammenarbeit mit den Kantonen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Waldbrandgefahr
Weiterführende Informationen
Links
Bei Trockenheit: Die Waldbrandgefahr nimmt zu – was können wir tun?
Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV) vom 11.11.2020 (SR 520.12)
Letzte Änderung 01.12.2023