Der Klimawandel und der stetig zunehmende internationale Handels- und Reiseverkehr führen dazu, dass immer mehr Arten neue Lebensräume fern ihres Ursprungsgebietes erreichen, sich dort etablieren und zum Teil ein erhebliches Risiko für die Umwelt, die Wirtschaft und die menschliche Gesundheit darstellen können. Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage und der vielfältigen internationalen Handelsbeziehungen besonders betroffen und gefordert. Häufig werden Schadorganismen für den Wald mit Pflanzenmaterial oder Holzverpackungen verschleppt und tauchen daraufhin im Wald auf.
Schädlich für den Wald können Insekten, Fadenwürmer (Nematoden), Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren,Viroide und Pflanzen sein. Diese Organismen bedrohen Waldbäume und -sträucher innerhalb und ausserhalb des Waldes.
Je nach Verbreitungsgrad und Bekämpfungsmöglichkeiten unterscheidet man zwischen gefährlichen (gSO) und besonders gefährlichen Schadorganismen (bgSO).
Besonders gefährliche Schadorganismen
Seit dem Inkrafttreten der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) am 1.1.2020 unterscheidet man zwischen vier Kategorien der bgSO: Quarantäneorganismen, prioritäre Quarantäneorganismen inkl. potentielle Quarantäneorganismen, Schutzgebiet-Quarantäneorganismen und geregelte nicht-Quarantäneorganismen. All diese Organismen sind gebietsfremd, weisen ein sehr hohes Schadenspotential auf und kommen je nach Kategorie noch gar nicht oder nur lokal in der Schweiz vor. Daher haben die Behörden Schutzmassnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung dieser Organismen erlassen. Auch die anderen Länder Europas haben entsprechende Massnahmen erlassen, um sich vor diesen gefürchteten Schadorganismen zu schützen. Wenn sie doch einmal auftreten, müssen sie je nach Kategorie den Pflanzenschutzbehörden gemeldet und bekämpft werden. In der Schweiz sind die allgemeinen Massnahmen zum Schutz vor bgSO in der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) geregelt. In den Anhängen der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK) sind die einzelnen bgSO sowie ihre Kategorien aufgeführt. Anpassungen dieser Verordnung sind europaweit koordiniert. Für einzelne Organismen gibt es weitere Präzisierungen in der Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-BAFU), sowie in der Vollzugshilfe Waldschutz des BAFU.
Beispiele für besonders gefährliche Schadorganismen:
Einschleppung und Ausbreitung verhindern
Um den Schweizer Wald vor schädlichen Auswirkungen durch bgSO zu schützen, ist deren Einschleppung und Ausbreitung zu verhindern. Dieses Ziel soll je nach Kategorie mit gezielter Prävention und der konsequenten Bekämpfung eines allfälligen Befalls erreicht werden. In der Schweiz ist der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen für die amtlichen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen gegen besonders gefährliche Schadorganismen verantwortlich. Um für aktuelle und künftige biotische Gefahren für den Wald schweizweit besser gerüstet zu sein, werden für ausgewählte bgSO Bekämpfungsstrategien entwickelt.
Bundesamt für Landwirtschaft BLW: Pflanzengesundheit
Gefährliche Schadorganismen
Neben den bgSO gibt es viele weitere Schadorganismen, die den Wald bedrohen können. Dabei handelt es sich um einheimische oder gebietsfremde Arten, welche so weit verbreitet sind, dass sie nicht als bgSO geregelt werden können. Bei diesen sogenannten gefährlichen Schadorganismen (gSO) erlassen die Behörden nicht in jedem Fall Vorschriften, sondern geben falls nötig Empfehlungen zur Schadensbegrenzung ab. Beispiele solcher gSO sind der Borkenkäfer, das Eschentriebsterben, der Götterbaum und die Edelkastaniengallwespe.
Beispiele für gefährliche Schadorganismen:
Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen
Die Arbeitsgruppe «Artenpriorisierung» hat im Auftrag der Abteilung Wald des BAFU und des KOK-Ausschusses eine Priorisierung der waldrelevanten Schadorganismen vorgenommen. Das Ziel dieser Arbeit war, eine Liste prioritärer Sachorganismen für den Wald sowie entsprechende Kriterien für die Bestimmung deren Schadengrösse zu erarbeiten. Allfällige kantonale oder regionale Besonderheiten wurden berücksichtigt, indem die Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen bestand und indem alle Ergebnisse von der Arbeitsgruppe in gemeinsamen Workshops mitgestaltet und verabschiedet wurden. Das Schlussergebnis wurde in einem Bericht publiziert.
Der Bericht zur Artenpriorisierung ist ein Instrument für Bund und Kantone, welches nicht nur auf der strategischen Ebene bei der personellen und finanziellen Ressourcenplanung hilft, sondern auf operativer Ebene auch den Einsatz der Mittel beim Umgang mit biotischen Risiken für den Wald vereinfacht (Zum Beispiel im Rahmen der Programmvereinbarungen). Die Anhänge des Berichts werden regelmässig von der KOK-Arbeitsgruppe Waldschutz überprüft.
Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen (PDF, 655 kB, 11.12.2020)Bericht der KOK und des BAFU, 2. Aktualisierung November 2020 (geänderte Anhänge)
Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen (Anhang 1) (XLSX, 82 kB, 11.12.2020)Liste der bewerteten waldrelevanten Schadorganismen
Weiterführende Informationen
Vollzugshilfe Waldschutz

Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 2. aktualisierte Ausgabe 2020
Allgemeine Informationen über Insekten, Fadenwürmer (Nematoden), Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und Viroide, die den Wald bedrohen können, sind auf der Datenbank von Waldschutz Schweiz zu finden.
Informationen zu Pflanzen, die den Wald bedrohen können, sind bei Infoflora zu finden
Kontakte
News
Artikel
Pflanzengesundheit: Besserer Schutz dank neuem Recht
Dokumente
Überwachung von besonders gefährlichen Schadorganismen für den Wald – Jahresbericht 2022 (PDF, 2 MB, 30.06.2023)Mit der Unterstützung des BAFU
Überwachung von besonders gefährlichen Schadorganismen für den Wald – Jahresbericht 2020 (PDF, 15 MB, 22.09.2021)Mit Unterstützung des BAFU
Letzte Änderung 19.09.2023