Rotband- und Braunfleckenkrankheit

Die Rotband- und Braunfleckenkrankheiten sind besonders gefährliche Schadorganismen, die als geregelte Nicht-Quarantäneorganismen (GNQO) eingestuft sind. Erreger der Rotband- und Braunfleckenkrankheit stammen vermutlich aus Nord- und Zentralamerika, respektive der Region des Himalaya, und befallen zahlreiche Föhrenarten. Der Befall führt zu Nadelverlust, wobei starker und wiederholter Befall insbesondere junge Bäume zum Absterben bringt.

Die Rotbandkrankheit wird durch die zwei Krankheitserreger Dothistroma septosporum und Dothistroma pini verursacht. Sie wurde in der Schweiz zum ersten Mal im Jahr 1989 entdeckt. Ab 2013 wurde die Krankheit dann in Wäldern gefunden.

Die Braunfleckenkrankheit wird durch den Erreger Lecanosticta acicola verursacht. Sie wurde 1995 erstmals im Kanton Zürich beobachtet und 2016 erstmals im Wald entdeckt.

Da diese beiden Pilze eng miteinander verwandt sind, können sie nur durch molekulare Analyseverfahren unterschieden werden.

Beide Krankheiten treten in erster Linie im Siedlungsraum auf und sind unterschiedlich stark verbreitet. Die Krankheitserreger können mit befallenem Pflanzenmaterial über grosse Distanzen verschleppt werden. Für die natürliche Verbreitung sind die Erreger auf feuchte Witterungsbedingungen angewiesen: Pilzsporen verbreiten sich mit Wassertröpfchen. Die Erreger sind wärmeliebend und bilden aufgrund höherer Temperaturen zunehmend bis weit in den Herbst hinein Sporen.

Merkmale der Rotband- und Braunfleckenkrankheit

  • Optimale Temperaturen: 17-22°C
  • Vorkommen in der Schweiz: bis 1600 m ü.M.
  • Ideale Infektionsbedingungen: Regenperiode mit Temperaturen zwischen 21 und 30°C
  • Überlebungsfähig am Baum bis elf, in der Bodenstreu bis sechs Monate

Gefährdung und Verbreitungspotenzial

Die Rotband- und Braunfleckenkrankheit können bei Föhren grossen Schaden verursachen. Betroffen sind vor allem Berg-, Wald- und Schwarzföhren. Allerdings wurden seit 2016 auch einige mit Rotbandkrankheit infizierte Fichten entdeckt. Dieser Wirtswechsel stellt eine besondere Gefahr für die Schweizer Waldwirtschaft dar. Die Pilze verbreiten sich hauptsächlich kleinräumig (bis 300 m) durch Wasser (Regen, Gischt). Sporen werden mechanisch mittels feuchter Schuhe, Kleidern, Kleintieren, Maschinen oder mittels infiziertem Pflanzenmaterial verschleppt. Selten und nur bei hohem Befallsdruck wurde Sporenflug über grössere Distanzen nachgewiesen.

Betroffene Baumarten

Rotbandkrankheit:

Braunfleckenkrankheit:

Bergföhre und Legföhre (55 %)

Bergföhre und Legföhre (88 %)

Waldföhre (20 %)

Waldföhre (5 %)

Schwarzföhre (11 %)

Schwarzföhre (2 %)

Weitere Föhrenarten

Weitere Föhrenarten

Bei hohem Infektionsdruck auch Fichte, Lärche, Douglasie und Weisstanne

 

Anzeichen eines Befalls

  • Nadelverfärbung (zuerst braune Flecken auf den Nadeln, dann braune Nadelspitzen bis hin zu vollständig verbräunten Nadeln)
  • Reduzierte Nadellänge
  • Zuerst werden bodennahe, ältere Nadeljahrgänge befallen
  • Bei der Rotbandkrankheit: häufig 1-2 mm rote Bänder auf befallenen braunen Nadeln
  • Bei der Braunfleckenkrankheit: gelbe bis später braune Flecken auf grünen Nadeln
  • Schwarze Pilzfruchtkörper (0.2-0.8 mm) in der Mitte der Bänder oder der Flecken
  • Bei starkem Befall nur noch jüngste Nadeljahrgänge vorhanden (Pudelschwänze)

Differenzierte Bekämpfungsstrategie

Aufgrund der unterschiedlichen Befallssituation der beiden Krankheiten in der Schweiz haben Bund und Kantone eine differenzierte Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet. Ziel ist, die Föhren und Arven im Wallis, Tessin und Graubünden möglichst lange befallsfrei zu halten.

Die Karte zeigt das befallene Gebiet, in dem die Rotband- und Braunfleckenkrankheit diffus auftreten (gelb) und das befallsfreie Gebiet (hellgrün) bestehend aus den Kantonen Tessin, Wallis und der Alpensüdseite, sowie dem Engadin in Graubünden. Neu auftretende, kleine Befallsherde werden hier von den kantonalen Forstdiensten sachgerecht entfernt und vernichtet.

RBK_Verbreitungskarte_DE
Stand September 2020
© BAFU

Bei GNQO besteht grundsätzlich keine Melde- und Tilgungspflicht. Allfällige Massnahmen zur Bekämpfung oder Schadensbegrenzung sind dem Wald- resp. Baumbesitzer überlassen. Der Kanton kann ein GNQO bekämpfen, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist. Die einzige Pflicht, die bei GNQO besteht, ist, dass zum Anpflanzen bestimmte Föhren, die zu gewerblichen Zwecken eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, befallsfrei sein müssen.

Was wird empfohlen bei einem Befallsverdacht?

Bei Befallsverdacht in befallsfreien Gebieten

  • Melden Sie verdächtige Symptome an den kantonalen Waldschutzbeauftragten. Die Adresse finden Sie unter Dokumente.
  • Bringen Sie keine Föhren oder Teile davon aus einem befallenen Gebiet in befallsfreie Gebiete (ausgenommen: Ware mit Pflanzenpass).
  • Folgen Sie bei einem Befall die Anweisungen des Waldschutzbeauftragten, damit die befallenen Pflanzen sachgerecht entfernt und vernichtet werden können.

Bei Befallsverdacht im befallenen Gebiet

  • Sorgen Sie im Wald mittels Aufastung oder Durchforstung für ein trockeneres Mikroklima. Dies verschlechtert die Infektionsbedingungen für die Pilzsporen.
  • Bringen Sie keine Föhren oder Teile davon in befallsfreie Gebiete (ausgenommen: Ware mit Pflanzenpass).
  • Verwenden Sie nur gesundes Pflanzenmaterial.
  • Bekämpfen Sie Befälle, wenn immer möglich, um den Befallsdruck zu reduzieren und die weitere Ausbreitung der Krankheiten zu verhindern.

Bekämpfung

  • Fällen und entsorgen Sie befallene Einzelbäume und kleinräumige Befälle. Dies schützt die gesunden Bäume in der Umgebung.
  • Befallenes Material (Äste und Nadeln) sind zu verbrennen (Kehrichtverbrennungsanlage). Das übrige Holz kann verwendet werden.
  • Führen Sie diese Bekämpfungsmassnahmen nur bei trockener Witterung durch, um das Verschleppungsrisiko mit Wassertröpfchen zu reduzieren.

Vollzugshilfe Waldschutz

Cover Vollzugshilfe Waldschutz

Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 2. aktualisierte Ausgabe 2020

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Letzte Änderung 24.09.2021

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