Birkenprachtkäfer – Agrilus anxius

Der Birkenprachtkäfer, auch bronzefarbener Birkenbohrer genannt, ist ein besonders gefährlicher Schadorganismus. Seit dem 1. Januar 2020 ist er in der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK) als prioritärer Quarantäneorganismus aufgelistet. Er ist folglich meldepflichtig und muss bekämpft werden. Der Birkenprachtkäfer kommt ursprünglich aus Nordamerika und befällt Birkenarten. In der Schweiz sowie in Europa wurde er noch nie nachgewiesen.

Der Bronzefarbene Birkenbohrer ist in seiner Heimat Nordamerika einer der gefährlichsten Schädlinge für die Birken in natürlichen und angepflanzten Beständen. Da sich die europäischen Birkenarten als besonders anfällig erwiesen haben, würde eine Einschleppung des Käfers eine ernsthafte Gefahr für die weitverbreiteten heimischen Birken darstellen. Der Bronzefarbene Birkenbohrer stammt aus Gebieten mit ähnlichen klimatischen Verhältnissen wie in Mitteleuropa, so dass er sich hier gut etablieren könnte. Durch seine gute Flugfähigkeit würde er sich auch schnell verbreiten können.

Merkmale des Birkenprachtkäfers

  • Metallisch kupfer-bronze gefärbter Käfer
  • Körper schmal und länglich, bis 12 mm lang
  • Lebenszyklus in Nordamerika 1-2 jährig, Flugaktivität Mai bis August
  • D-förmige Ausfluglöcher (3-5mm breit)

Betroffene Baumarten

  • Birken (Betula spp.), Stämme oder Äste mit Ø > 2cm

Verwechslungsmöglichkeiten

Die Art kann mit anderen ähnlichen Prachtkäfern, beispielsweise dem Buchenprachtkäfer (Agrilus viridis), der auch Birken angreift, verwechselt werden.

Importwege und Befallssituation des Birkenbohrers in der Schweiz

In der Schweiz sowie in Europa wurde der Käfer noch nie nachgewiesen. Alle Entwicklungsstadien vom Ei bis zum Käfer können mit befallenem Holz mit Rinde (z.B. Feuerholz, Dekorationsmaterial) und lebenden Pflanzen aus Nordamerika eingeschleppt werden. Um dies zu vermeiden, unterliegen bestimmte sogenannte «Risikowaren» aus den USA und Kanada besonderen Bestimmungen bei der Einfuhr in die europäische Union und die Schweiz. So bestehen zum Beispiel Einfuhrverbote für gewisse Baumarten oder Holzprodukte, oder das Holz muss auf hohe Temperaturen erhitzt werden, bevor es importiert werden kann.
Wie bei den anderen prioritären Quarantäneorganismen hat sich die Schweiz wie auch alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ihr Gebiet aktiv zu überwachen (z.B. mit Hilfe von Insektenfallen an Risikostandorten), um einen Befall so früh wie möglich zu entdecken.

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Letzte Änderung 04.08.2023

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