Strategien und Massnahmen des Bundes

Der Bund stimmt mit seiner Waldpolitik die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald optimal aufeinander ab. Mit der Ressourcenpolitik Holz wird eine nachhaltige Nutzung und Verwertung des einheimischen Rohstoffs Holz verfolgt. Der Bund beaufsichtigt den Vollzug und vollzieht die ihm direkt übertragenen Aufgaben zusammen mit weiteren Partnern.

Waldpolitik

Mit der Waldpolitik schafft der Bund günstige Rahmenbedingungen, damit der Wald seine vielfältigen Funktionen für Gesellschaft, Wirtschaft, Ökologie und Klima erfüllen kann. Er legt damit die Grundlagen für eine nachhaltige, effiziente und innovative Waldbewirtschaftung.

Ressourcenpolitik Holz

Die Ressourcenpolitik Holz des Bundes verfolgt eine konsequente, aber nachhaltige Holznutzung aus einheimischen Wäldern und eine ressourceneffiziente Verwertung des Rohstoffs.

Aktionsplan Holz

Der Aktionsplan Holz setzt die Ressourcenpolitik Holz des Bundes um und unterstützt Projekte, die sich mit dem Rohstoff Holz und seiner Verwertung auseinandersetzen. Aktuell läuft die vierte Phase des Aktionsplans Holz von 2021 bis 2026. Dem Aktionsplan Holz stehen jährlich rund 3 Millionen CHF für Projekte zur Verfügung.

Programmvereinbarungen Wald

Umsetzung NFA im Bereich Wald
Mit der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erfolgt die Abwicklung der Subventionierung nicht mehr kostenorientiert auf der Basis von einzelnen Projekten, sondern leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen.

Holzhandelsregulierung in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Gleichzeitig mit dem revidierten Umweltschutzgesetz (USG) trat die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft. Sie verlangt von allen Marktakteuren ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.

Forstlicher Investitionskredit

Der forstliche Investitionskredit dient der mittel- und langfristigen Verbesserung der Waldwirtschaft. Forstliche Investionskredite werden für die Finanzierung von Projekten und Anschaffungen gewährt, welche dem Schutz vor Naturereignissen oder der rationellen Pflege und Nutzung des Waldes dienen.

Waldschutz

Der Schweizer Wald ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt: Schadorganismen, Stürme, Schneedruck, Waldbrände und Schadstoffe zählen ebenso dazu wie der Klimawandel. Der Bund beobachtet diese Gefahren und leitet Massnahmen ein zur Prävention und zur Bekämpfung. Er stimmt seine Aktivitäten ab mit Entwicklungen im Ausland und koordiniert sie auf nationaler Ebene mit den Kantonen und anderen Akteuren.

Holzverpackungen - ISPM 15

Mit den Holzverpackungen im internationalen Warenhandel können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Besonders problematisch ist beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), der gesunde Bäume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen kann. Damit dies nicht passiert, schreibt der internationale Standard «ISPM 15» eine Hitze- oder Gasbehandlung von Holzverpackungen vor.

Rodungen

Rodungen sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen (z.B. Bauten und Anlagen in öffentlichem Interesse) kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Grundsätzlich ist für jede Rodung in derselben Gegend Realersatz zu leisten. In bestimmten Ausnahmefällen können andere Ersatzmassnahmen getroffen werden oder ist ein Verzicht auf den Rodungsersatz möglich.

Forstliches Vermehrungsgut

Bund und Kantone stellen gemeinsam sicher, dass im Schweizer Wald gesundes und standortgerechtes Saat- und Pflanzgut (Vermehrungsgut) verwendet wird. Standortgerechte Baumarten sind Voraussetzung für gesunde und anpassungsfähige Wälder. Für die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut ist eine Bewilligung des BAFU erforderlich. Diese wird erteilt, wenn sich das forstliche Vermehrungsgut für den Anbau in der Schweiz eignet und die Herkunft mit einem amtlichen Zeugnis bestätigt wird.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 01.09.2023

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