Magazin «die umwelt» 4/2020 - Wird in der Schweiz das Wasser knapp?

Dossier «Wasser und Klimawandel»

 

Schon gewusst?

Warum der Klimawandel unseren Umgang mit dem blauen Gold verändert.

Im Wasserschloss wird es ungemütlich

Der Klimawandel wirkt sich auf die Verfügbarkeit von Wasser in der Schweiz aus. Dem natürlichen Wasserreichtum zum Trotz wird das kostbare Nass – zeitlich und lokal begrenzt – künftig knapp.

Wasser ins Trockene bringen

Im Sommer trocknen Bachbetten aus, im Winter fällt immer weniger Schnee. Aber Bauern, Bergbahnbetreiber, Stromproduzenten und wir alle sind auf Wasser angewiesen. Diese Situation führt unweigerlich zu Konflikten. Wie lösen wir sie?

Wem soll geholfen werden?

Der Klimawandel bedeutet für die Menschheit eine enorme Herausforderung. Damit stellen sich in der Schweiz noch nie da gewesene Fragen. Etwa: Wer hat künftig Anrecht auf wie viel Wasser? Oder: Welche Wasserlebewesen retten wir, welche nicht?

Carlo Scapozza

«Die grosse Herausforderung ist die Verteilung des Wassers»

Die Schweiz wird auch in Zukunft genügend Wasser haben, sagt Carlo Scapozza, Chef der Abteilung Hydrologie beim BAFU. Allerdings würden trockene Flüsse und niedrige Grundwasserstände im Sommer und Herbst künftig vermehrt auftreten, was zu lokalen und saisonalen Engpässen bei der Wasserversorgung und der Bewässerung führen kann. Wie lassen sich solche Engpässe verhindern, und wie kann Konflikten vorgebeugt werden?

Halle mit den Cherry-Tomaten

Wasser clever nutzen

Was in trockenen Ländern längst selbstverständlich ist, wird auch in der Schweiz zum Thema: Dank guter Organisation und neuer Technologien wird die Ressource Wasser haushälterisch genutzt.

Lebendige Bäche ertragen mehr

Naturnahe Gewässer sind fitter für den Klimawandel. Hilfreich sind namentlich Schatten spendende Ufergehölze.

Es geht um Schadensbegrenzung

Die Schweizer Gletscher schrumpfen. Dieser unabwendbare Prozess hat Konsequenzen für die nationale Wasserbilanz, die Verhütung von Naturgefahren, den Landschaftsschutz und den Tourismus. Rechtzeitige und angemessene Massnahmen sind das Gebot der Stunde.

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Letzte Änderung 25.11.2020

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