Die Schweiz setzt sich für ein umfassendes, kohärentes, effektives und effizientes internationales Abfallregime ein sowie für eine bessere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Bestehende Lücken sind zu schliessen.
1. Basler-Konvention
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Ziel des Basler Abkommens ist es, ein weltweit umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle sicherzustellen.
2. Public Private Partnerships: Partnerschaften für ein nachhaltiges Management von elektronischen Altgeräten und Elektronikschrott
Im Jahr 2002 lancierte die Schweiz im Rahmen der Basler Konvention die «Mobile Phone Partnership Initiative». Diese hatte zum Ziel, den nachhaltigen Umgang mit gebrauchten Mobiltelefonen zu fördern. Verschiedene Staaten, Herstellerfirmen, Mobilfunkanbieter, Recycling-Unternehmen und NGO definierten in enger Zusammenarbeit freiwillige Richtlinien für eine nachhaltige Verwendung von Mobiltelefonen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus diesem Projekt initiierte die Schweiz zwei weitere Partnerschaften zum nachhaltigen Umgang mit Altgeräten: 2006 für ausgediente Computer und Zubehör, 2019 für TV-Bildschirme, Videogeräte, Kühlschränke sowie Heiz- und Kühlgeräte. Für sämtliche Stufen der Abfallbewirtschaftung und des Recyclings wurden Richtlinien erarbeitet oder befinden sich in Ausarbeitung.
3. Laufende Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung der Plastikverschmutzung
Im Kampf gegen die Belastung der Umwelt durch Kunststoffe gibt es aktuell keinen ausreichenden internationalen Rechtsrahmen. Aus diesem Grund verabschiedete die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (United Nations Environment Assembly, UNEA) im März 2022 eine Resolution (5/14) für den Abschluss eines international rechtsverbindlichen Abkommens zur Beendigung der Plastikverschmutzung, auch in der Meeresumwelt. An seiner Sitzung vom 31. August 2022 hat der Bundesrat das Mandat für internationale Verhandlungen zur Ausarbeitung des Abkommens genehmigt.
Die Schweiz setzt sich für ein effektives Abkommen ein, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor der Plastikverschmutzung schützt sowie die Kreislaufwirtschaft fördert. Es soll auf einem umfassenden Ansatz beruhen und rechtlich verbindliche Massnahmen auf globaler Ebene über den ganzen Lebenszyklus von Kunststoffen hinweg beinhalten. Die Schweiz ist denn auch Mitglied einer Koalition von Ländern, die sich dafür engagiert, dass bis 2040 keine Kunststoffe mehr in die Umwelt gelangen.
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Letzte Änderung 31.07.2025