Das generelle Ablaufschema

Das unsystematische Anpacken von Altlastenfragen kann sehr rasch zu übermässigen Kosten führen. Um dies zu vermeiden verfährt man deshalb am besten anhand des nachstehend beschriebenen Ablaufschemas.

Es muss nicht immer sofort saniert werden: Überstürztes, voreiliges Handeln hat schon so manches Budget unnötig belastet oder sogar gesprengt, auch bei der Altlastenbearbeitung. Ausser in eindeutigen Situationen, wo sich Sofortmassnahmen aufdrängen (Ölunfälle, akute Trinkwassergefährdung), trifft man daher immer zuerst Abklärungen über die von einem Standort ausgehende Umweltgefährdung. In der Regel geschieht dies schrittweise, wobei nach jedem Schritt das weitere Vorgehen neu entschieden wird. Damit lässt sich auf effiziente und kostengünstige Art und Weise feststellen, ob der betroffene Standort belastet ist, überwacht oder gar saniert werden muss, oder ob sich im Gegenteil weitere Massnahmen erübrigen.

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Das nebenstehende generelle Ablaufschema bildet das Vorgehen bei der Altlastenbearbeitung entsprechend den Vorgaben der Altlasten-Verordnung ab. Mit einem solchen Vorgehen kann sichergestellt werden, dass keine unnötigen Schritte ausgeführt werden.

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Letzte Änderung 07.07.2021

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