Vögel

Die Situation der Brutvögel in der Schweiz ist seit 2010 unverändert. Einige Arten haben sich erholt, andere sind weiterhin stark gefährdet. Das BAFU unterstützt die bedrohten Vögel mithilfe eines Programms und Aktionsplänen. Zudem arbeitet es daran, die grossen Vögel vor dem Stromtod zu schützen. Und es setzt sich dafür ein, die Konflikte zwischen Vogelschutz, Fischartenschutz und Fischerei zu entschärfen.

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Gewisse Vogelarten, wie der Weissstorch, haben sich dank Schutzmassnahmen erholt.
© Vincent Adamo

Artenförderung Vögel 

Von den 205 in der Schweiz brütenden Vogelarten sind 40 % oder 83 Arten gefährdet. Die Fragmentierung und Eintönigkeit des Lebensraums, fehlende Nahrung aufgrund des Insektensterbens, Nährstoffbelastung in den Böden, aber auch Fahrleitungen der Bahnen und die Windenergie setzen den Brutvögeln im Kulturland zu. Einige Arten benötigen Schutzbemühungen, damit sie hierzulande nicht verschwinden.

2002 wurden für die Schweizer Brutvogelarten 50 prioritäre Arten festgelegt. Darauf aufbauend fördert das Programm Artenförderung Vögel Schweiz rund ein Viertel der Schweizer Brutvogelarten mit Aktionsplänen, um ihren Fortbestand zu sichern. Das Programm wird vom BAFU unterstützt.

Stromtod von Vögeln

Die Kollision mit Freileitungsmasten und Fahrleitungen der Bahnen ist eine häufige Todesursache bei geschützten oder bedrohten grossen Vogelarten. Aufgrund der Spannweite ihrer Flügel können sie beim An- und Abflug Stromschläge auslösen. 

Zwei Pilotprojekte des Aktionsplans Biodiversität

Mit zwei Pilotprojekten fördert das BAFU schweizweit eine flächendeckende Umsetzung von Sanierungsmassnahmen zur Verminderung der Stromschlaggefahr im Sinne des Vogelschutzes. Das BAFU prüft daher zusammen mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) und dem Bundesamt für Energie (BFE) eine Anpassung der Verordnung über elektrische Leitungen (LeV), die eine aktive Sanierungspflicht für bestehende Anlagen beinhalten soll.

In Zusammenarbeit mit dem BAFU hat das Bundesamt für Verkehr BAV 2021 die Richtlinie zum Vogelschutz überarbeitet.

Windkraft

Gemäss Energiestrategie 2050 setzt die Schweiz auf erneuerbare Energien – unter anderem auf Windenergie. 

Die Gefahr von Kollisionen der Vögel und Fledermäuse mit Windenergieanlagen (WEA) und die Lebensraumveränderungen gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Bei der Planung von WEA sind die Auswirkungen dieser Infrastrukturen auf die Avifauna und die Fledermäuse detailliert zu untersuchen. 

Fischfressende Vögel

Nicht alle Vögel sind überall willkommen: Fischfressende Vögel können gefährdete Fischarten bedrohen. Und sie können zu Konflikten mit Fischzucht-Betreibern sowie Berufs- und Hobbyfischerinnen führen. 

Die Bestände der geschützten Graureiher und Gänsesäger haben sich dank Bemühungen in der Schweiz erholt. Der Kormoran hat sich erfolgreich als Brutvogel etabliert. Ausser in Schutzgebieten und zur Schonzeit darf er gemäss Jagdrecht gejagt werden.

Konflikte entschärfen

Das BAFU engagiert sich für die Verbesserung des Lebensraums der Fische durch Revitalisierungen von begradigten und strukturarmen Gewässern.

Zudem sollen die Fliessgewässer wieder fischgängig werden. Durch diese Massnahmen lassen sich viele Konflikte mit fischfressenden Vögeln entschärfen.

Fischgängigkeit

Zur Lösung konkreter Konflikte gelten folgende Grundprinzipien:

  • Zuerst sollen Präventionsmassnahmen angewendet werden, wie zum Beispiel: Schutz von Fischzuchtanlagen durch technische Massnahmen und Vergrämung von Kormoranen an den Netzen der Berufsfischer.
  • Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken, können gegen geschützte fischfressende Vögel unter Beachtung von strengen Kriterien und mit Bewilligung der Behörden weitergehende Massnahmen ergriffen werden.

Schadensvergütung

Bei den Schäden, die fischfressende Vögel verursachen, handelt es sich nicht um Wildschäden im rechtlichen Sinne (Art. 13 JSG). Die Kantone sind deshalb auch nicht verpflichtet, Vergütungen zu zahlen.

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Letzte Änderung 18.06.2024

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