Fischgängigkeit

Eine freie Wanderung ist für die meisten Fischarten überlebenswichtig. Das Gewässerschutzgesetz schreibt die Sanierung von Hindernissen vor, welche die Bewegungsfreiheit von Fischen wesentlich einschränken.

Je nach Jahreszeit und Lebensphase besiedeln Fische unterschiedliche Gewässerabschnitte. Fehlt nur ein einziger Teillebensraum oder ist dieser nicht mehr erreichbar, kann der Kreislauf des Lebens nicht geschlossen werden. Fischpopulationen werden dezimiert und sterben im Extremfall aus.

Die Wiederherstellung der Vernetzung durch die Beseitigung von Wanderhindernissen führt oft zu einer markanten, sprunghaften Zunahme der Artenvielfalt. Eine freie Fischwanderung ermöglicht zudem den genetischen Austausch zwischen verschiedenen Populationen.

So bleiben sie robust und zum Beispiel in Bezug auf klimatische Veränderungen anpassungsfähig. Auch kann nach Extremereignissen wie beispielsweise bei Trockenheit oder Schadstoffeinträgen eine Wiederbesiedlung aus Rückzugsgebieten stattfinden.

In den grösseren Fliessgewässern sind die meisten Wanderhindernisse Wasserkraftanlagen. In diesen Hauptwanderkorridoren kann mit den Sanierungsmassnahmen eine wesentliche Verbesserung für die Durchwanderung von Fischen erzielt werden. In kleineren Fliessgewässern gibt es daneben noch eine Vielzahl von wasserbaulichen Hindernissen, die mit Revitalisierungsmassnahmen und Hochwasserschutzprojekten saniert werden müssen.

Bei bestehenden Anlagen müssen bis 2030 entsprechende Massnahmen umgesetzt werden. Die Inhaber werden für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Geschiebe, Schwall-Sunk und Fischgängigkeit entschädigt (siehe Finanzierung Sanierung Wasserkraft).


Fast 1000 Hindernisse von Wasserkraftanlagen sanierungsbedürftig

Gemäss den strategischen Planungen der Kantone im Jahr 2014 besteht bei rund 1000 Wasserkraftanlagen ein Sanierungsbedarf, um die negativen Auswirkungen Kraftwerken auf die Fischwanderung zu reduzieren.

Die Kantone berichten alle vier Jahre über den Umsetzungsstand der Sanierungen. In der aktuellen Berichterstattung (Stand 2022) wurden 636 Kraftwerkanlagen, bei welchen eine Sanierungsbedarf bezüglich Fischwanderung besteht, gemeldet.

Unter diesen müssen bei 402 Anlagen sowohl Fischauf- als auch -abstieg ermöglicht werden. Bei 105 Anlagen werden nur der Fischaufstieg und bei 129 Anlagen nur der Fischabstieg beziehungsweise der Fischschutz saniert.

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Die Umsetzungsgeschwindigkeit bei der Sanierung der Fischwanderung konnte im Vergleich zur Umsetzungsperiode 2014 – 2018 stark erhöht werden. Bei über der Hälfte aller gemeldeter Anlagen wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen.

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Entwicklung der Umsetzung im Bereich Sanierung Fischwanderung zwischen 2014, 2018 und 2022: %-Anteile der sanierungsbedürftigen Anlagen (2022) bzw. Hindernisse (2014 und 2018) pro Sanierungsphase.

Damit die Fische über längere Fliessstrecken frei wandern und auch in die Zuflüsse aufsteigen können, sollen auch die nicht-wasserkraftbedingten Hindernisse soweit sinnvoll und möglich saniert werden. Dies erfolgt jedoch im Rahmen von Revitalisierungsmassnahmen über einen längeren Zeitraum.

Deutlich mehr Fischaufstiege am Kraftwerk Beznau

Am Kraftwerk Beznau an der Aare konnten bis anhin nur wenige Fische das Stauwehr passieren, um in höhergelegene Gewässerbereiche zu schwimmen. Deshalb wurden im Rahmen der Sanierung Fischgängigkeit die bestehenden alten Fischaufstiegshilfen auf beiden Flussseiten des Kraftwerks angepasst.

Die optimierte Fischaufstiegshilfe am rechten Ufer ging 2019 in Betrieb. Im folgenden Jahr wurde eine Wirkungskontrolle der Massnahme durchgeführt.

Die Resultate der Fischzählung zeigen, dass ein breites Spektrum an Fischarten und Grössenklassen die Aufstiegshilfe findet und passieren kann: Innerhalb eines Jahres wurden an die 100'000 Fische geschätzt, die dank der Aufstiegshilfe das Kraftwerk passieren konnten. An gewissen Tagen sind derart viele Fische aufgestiegen, dass nicht alle gezählt werden konnten.

Neue Fischaufstiegshilfe am Kraftwerk Beznau, rechtes Ufer
Neue Fischaufstiegshilfe am Kraftwerk Beznau, rechtes Ufer
© Axpo

Hilfsmittel für die Planung und Umsetzung von Sanierungsmassnahmen

Die Wiederherstellung des Fischaufstiegs kann mit Hilfe von technischen Fischpässen oder durch naturnahen Umgehungsgewässer realisiert werden, welche die Fische um das Hindernis herumleiten.

Für eine sichere Wanderung flussabwärts gilt es in erster Linie, die Fische vor der Passage der gefährlichen Turbinen zu schützen. Dazu werden die Fische entweder mittels spezieller Leit- und Bypass-Systeme um das Maschinenhaus herumgeleitet oder es werden sogenannte «fischfreundliche» Turbinen eingesetzt, welche die Verletzungsgefahr für Fische reduzieren.

Folgende Hilfsmittel stehen für die Planung und Umsetzung von Massnahmen sowie für die Wirkungskontrolle zur Verfügung:

Wiederherstellung der Fischwanderung

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Gute Praxisbeispiele für Wasserkraftanlagen in der Schweiz. 2022

Weiter unten im Kapitel «Weiterführende Information» sind im Reiter «Dokumente» zahlreiche Publikationen frei zugänglich, die sich mit biologischen und technischen Aspekten oder der Wirkungskontrolle von Sanierungsmassnahmen befassen.

Wichtige Fragen zum Vollzug und zur Finanzierung von Sanierungsprojekten in den Bereichen Schwall/Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit beantwortet das FAQ Sanierung Wasserkraft
 

Weiterführende Informationen

Dokumente

Fischwanderung: Kontrollinstrument Zählbecken (PDF, 5 MB, 01.10.2020)Weiterführende Untersuchungen zum Einsatz der kombinierten Kehle - Expertenbericht im Auftrag des BAFU

Erhaltung und Förderung der Wanderfische in der Schweiz (PDF, 9 MB, 15.03.2017)Zielarten, Einzugsgebiete, Aufgaben. Studie im Auftrag des BAFU

Mindestwassertiefen für See- und Bachforellen (PDF, 2 MB, 20.10.2016)Biologische Grundlagen und Empfehlungen. Studie im Auftrag des BAFU

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Letzte Änderung 23.08.2022

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