Fischgängigkeit

Das neue Gewässerschutzgesetz verlangt, die freie Fischwanderung in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, die diese wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden.

Das Bundesgesetz über die Fischerei aus dem Jahr 1991 schreibt vor, dass bei jedem technischen Eingriff in ein Gewässer die freie Fischwanderung sicherzustellen ist. Das 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Inhaber von Wasserkraftanlagen dazu, ökologische Beeinträchtigungen durch Nutzung der Wasserkraft bis 2030 zu beseitigen. Zu diesen gehört auch die Beeinträchtigung der Fischwanderung. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden.

Des Weiteren können auch Massnahmen zum Schutz von Lebensräumen bei Wasserkraftanlagen angeordnet werden, die nicht den Fischaufstieg und -abstieg betreffen.

1000 wasserkraftbedingte Hindernisse behindern Fischwanderung

Ende 2013 haben die Kantone dem Bund ihre Bestandesaufnahmen der ökologischen Beeinträchtigungen der Gewässer, unter anderem im Bereich Fischwanderung, vorgelegt. Die Auswertung des BAFU dieser Zwischenberichte und der Planungen der zur Entschärfung nötigen Arbeiten zeigt, dass rund 1000 Querbauten an Kraftwerken saniert werden müssen.

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Hindernisse von Wasserkraftanlagen in der Schweiz, die bezüglich Fischwanderung saniert werden müssen. Linke Kreishälfte: Fischaufstieg, rechte Kreishälfte: Fischabstieg.

Auswertung der kantonalen strategischen Planungen

Die Sanierungspläne der Kantone ab 2015 (PDF, 5 MB, 06.11.2015)Bericht Renaturierung der Gewässer - 2015

Damit die Fische über längere Fliessstrecken frei wandern und auch in die Zuflüsse aufsteigen können, sollen auch die nicht-wasserkraftbedingten Hindernisse soweit sinnvoll und möglich saniert werden. Dies erfolgt jedoch im Rahmen von Revitalisierungsmassnahmen über einen längeren Zeitraum.

Stand der Umsetzung

Die Kantone erstatten dem Bund alle vier Jahre Bericht über die durchgeführten Massnahmen. Ende 2018 war bei 94 Sanierungsprojekten das Variantenstudium abgeschlossen, bei 19 Projekten war die Massnahmenplanung durchgeführt, bei 11 Projekten wurde die Massnahme umgesetzt und bei 4 Projekten war auch die Wirkungskontrolle abgeschlossen.
 

Auswertung der kantonalen Berichte zum Umsetzungsstand

Hilfsmittel für die Planung und Umsetzung von Sanierungsmassnahmen

Die Wiederherstellung des Fischaufstiegs kann mit Hilfe von technischen Fischpässen oder durch naturnahen Umgehungsgewässer realisiert werden, welche die Fische um das Hindernis herumleiten.

Für eine sichere Wanderung flussabwärts (Fischabstieg) gilt es in erster Linie die Fische vor der Passage der gefährlichen Turbinen zu schützen. Dazu werden die Fische entweder mittels spezieller Leit- und Bypass Systemen um das Maschinenhaus herumgeleitet oder es werden sog. «fischfreundliche» Turbinen eingesetzt, welche die Verletzungsgefahr für Fische reduzieren. Des Weiteren ist es auch denkbar betriebliche Massnahmen umzusetzen, um die Fische während den Hauptwanderzeiten sicher an den Turbinen vorbei zu bekommen.

Folgende Hilfsmittel stehen für die Planung und Umsetzung von Massnahmen sowie für die Wirkungskontrolle zur Verfügung:
 

Wiederherstellung der Fischwanderung

UW-2205-D

Gute Praxisbeispiele für Wasserkraftanlagen in der Schweiz. 2022

Finanzierung von Sanierungsmassnahmen

Die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen werden für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit entschädigt (siehe Finanzierung Sanierung Wasserkraft).

Publikationen über die Fischwanderung und die Umsetzung von Sanierungsmassnahmen

Unter dem Reiter "Dokumente" unten sind zahlreiche Publikationen frei zugänglich, die sich mit biologischen und technischen Aspekten oder der Wirkungskontrolle von Sanierungsmassnahmen befassen.
 

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 23.08.2022

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