Giftige Abfälle und gefährliche Chemikalien

20.04.2017 - Giftige Abfälle und gefährliche Chemikalien sind Teil der internationalen Handelsbeziehungen, auch zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Seit 1992 ist der Verkehr mit solchen Substanzen reglementiert, um ihre schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt zu vermindern. Die drei Konventionen, die solche Stoffe und deren Verkehr regeln, haben ihren Sitz in Genf. Dadurch ist Genf zu einem weltweiten Kompetenzzentrum für gefährliche Abfälle und Chemikalien geworden. Vom 24. April bis zum 5. Mai 2017 treten die Mitgliedstaaten der drei Konventionen in der Calvinstadt zusammen.

TripleCOP_Weltmeeren
Etwa 80 Prozent der Verschmutzung der Ozeane entstehen am Land, wie beispielsweise PCB und Pestizide.
© BAFU

Elektroschrott: nach der Entsorgung grosse Mengen an gefährlichen Abfällen

42 Millionen Tonnen Elektroschrott fielen 2014 weltweit an. Das entspricht einer 23 000 km langen Kolonne aus über einer Million Lastern. Der Elektroschrott besteht aus Computern und Handys, aber auch Waschmaschinen und Druckern. Diese Abfälle können gefährliche Stoffe wie Quecksilber oder polychlorierte Biphenyle (PCB) beinhalten, aber auch wertvolle Metalle wie Gold, Kupfer, Aluminium und seltene technische Metalle, zum Beispiel Neodym. Nur gerade 6,5 Millionen Tonnen der weltweit generierten 42 Millionen Tonnen Elektroschrott wurden nach höchsten Standards rezykliert. 

Grosse Mengen dieser Abfälle werden in Entwicklungsländer unter Umgehung internationaler Vorschriften entsorgt. Die Geräte, welche teilweise noch funktionsfähig wären, werden oft von dafür nicht ausgebildeten Personen auseinandergenommen und gefährden so deren Gesundheit wie auch jene der Umwelt. Allein Ghana zum Beispiel importiert pro Jahr ca. 40‘000 Tonnen Elektroschrott, der grösstenteils unsachgemäss entsorgt wird. Diese Umweltverschmutzung soll auf internationaler Ebene verhindert werden. Genau das hat die Basler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zum Ziel.

Unter anderem wurde das sogenannte Ban-Amendment beschlossen, welches die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus OECD-Ländern in Nicht-OECD-Länder verbietet. Dieses Ban-Amendment tritt in Kraft, sobald es von einer bestimmten Gruppe von 66 Staaten ratifiziert worden ist. Die Schweiz, die die Vereinbarung bereits ratifiziert hat, engagiert sich dafür, dass die wenigen fehlenden Ratifikationen noch erfolgen, damit das Amendment wirksam wird.

Die versteckte Verschmutzung: Langlebige Chemikalien in der Umwelt

Etwa 80 Prozent der Verschmutzung der Ozeane entstehen am Land, beispielsweise durch städtische Abwässer, welche oft unbehandelt in die Meere eingeleitet werden, oder durch die Landwirtschaft. Zusätzlich zu den menschenverursachten Abfällen enthalten diese Abwässer neben Schwermetallen auch weitere für die Umwelt problematische Chemikalien wie beispielsweise PCB und Pestizide. Diese konzentrieren sich sowohl im Sediment der Meere als auch im Oberflächenwasser und in Meerestieren.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe bezweckt, die gefährlichsten Chemikalien zu verbieten. Zurzeit regelt das Übereinkommen mehr als 20 Stoffe, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden, sich in Organismen anreichern und über weite Distanzen transportiert werden können, so dass sie auch in entlegensten Gebieten gefunden werden. Im Falle von PCB hat sich die globale Situation verbessert. In der Schweiz sind dank einem nationalen Verbot die PCB-Konzentrationen in Seesedimenten seit den 1970er-Jahren rückläufig. Demgegenüber sind die Chlorparaffine im Stockholmer Übereinkommen noch nicht geregelt. 

TripleCOP_10000MeterTiefe
Gefährliche Substanzen halten nicht an Ländergrenzen: es wurde nachgewiesen, dass Organismen im Meer in 10‘000 Meter Tiefe langlebige Schadstoffe im Körper haben.
© BAFU

Transparenz im Handel – zum Schutz der Bevölkerungen

Ein hilfreiches Instrument zur Begrenzung der Schäden, die von Chemikalien ausgehen, ist die Verpflichtung der Exporteure, das Land, in welches die Fracht ausgeführt werden soll, über die Gefährlichkeit der Substanzen zu informieren. Genau dies ist der Zweck des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Konvention).

Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens im Jahre 2004 haben Staaten eine gute Entscheidungsgrundlage dafür, ob sie die in der Konvention aufgeführten Chemikalien importieren wollen oder nicht. Länder, welche nicht über die notwendigen Strukturen und Einrichtungen zur umweltgerechten Lagerung und Entsorgung der entsprechenden Chemikalien verfügen, werden dadurch besser geschützt. 

Konferenz in Genf vom 24. April bis zum 5. Mai

Die drei Konventionen haben ihren Sitz in Genf. Die Mitgliedstaaten der Abkommen treten vom 24. April bis zum 5. Mai 2017 zu einer Konferenz in dieser Stadt zusammen. Sie wollen ihre Bemühungen zur Förderung des umweltgerechten Umgangs mit gefährlichen Abfällen namentlich in den Entwicklungsländern fortsetzen. Zudem sollen weitere Substanzen in zwei Konventionen aufgenommen werden.  

Gefährliche Substanzen halten sich nicht an Landesgrenzen. Nur durch ein internationales Engagement lässt sich auch die Schweizer Bevölkerung und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen schützen. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Konventionen ergänzt werden und weltweit effektiv umgesetzt werden. Sie wird die neuen Bestimmungen und die Aufnahme der vorgeschlagenen Substanzen in die Konventionen befürworten. Weiter wird sie den Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften unterstützen, in deren Rahmen der Umgang mit Abfällen weltweit verbessert werden soll.

Ministertreffen am 4. und 5. Mai

Am 4. und 5. Mai werden die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der Konventionen im Rahmen eines hochrangigen Treffens zusammenkommen. Dabei werden folgende Themen diskutiert:

  • die Aufnahme des rationellen Umgangs mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen in die Nachhaltigkeitsziele 2030,
  • die Möglichkeiten, die Konventionen mittels öffentlich-privater Partnerschaften besser umzusetzen,
  • mögliche Wege, um Abfälle und Verschmutzung zu vermindern und gleichzeitig die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu stimulieren
     

BAFU-Direktor Marc Chardonnens wird mit dem Titel des Staatssekretärs an diesem Treffen teilnehmen. 

Wie werden die Konventionen in der Schweiz umgesetzt?

Die Schweiz verfügt bereits heute über gute Strukturen und Regulierungen im Bereich Chemikalien und Abfall. So sind denn auch die Substanzen, welche an der kommenden gemeinsamen Vertragsparteienkonferenz in die Konventionen aufgenommen werden sollen, in der Schweiz schon weitgehend geregelt. 

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 20.04.2017

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/internationales/dossiers/giftige-abfaelle-und-gefaehrliche-chemikalien.html