Erste formelle Verhandlungen mit EU zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme

Bern, 09.03.2011 - Die Schweiz und die Europäische Union haben am 8. März 2011 Verhandlungen im Hinblick auf eine Verknüpfung ihrer Handelssysteme für CO2-Emissionsrechte aufgenommen. Mit einem Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung der Emissionsrechte festschreibt, würden Schweizer Unternehmen Zugang zum deutlich grösseren und liquideren europäischen Emissionsmarkt erhalten und damit mehr Flexibilität bei der Erfüllung ihrer Emissionsziele gewinnen.

Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industrieländern nur noch einen begrenzten Ausstoss an Klima schädigenden Treibhausgasen. Sie erhalten dafür von der UNO Emissionsrechte. Die Schweiz beispielsweise darf zwischen 2008 und 2012 im Schnitt pro Jahr noch 48 Millionen Tonnen CO2 ausstossen. Das sind 8 Prozent weniger als im Vergleichsjahr 1990. Gemäss Kyoto-Protokoll sind diese Emissionsrechte handelbar. Im Rahmen von nationalen Emissionshandelssystemen wird ein Teil dieser Emissionsrechte an Unternehmen mit einem Begrenzungsziel zugeteilt. Damit soll erreicht werden, dass Treibhausgase dort vermindert werden wo es am kostengünstigsten ist.

Die Schweiz und die EU betreiben je ein System für den Handel von Emissionsrechten. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen, haben beide Partner ein Interesse an einer Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme (ETS). Der Bundesrat und der EU-Ministerrat haben entsprechende Verhandlungsmandate erteilt. Der ersten formellen Verhandlungsrunde am 8. März 2011 in Brüssel sind seit 2008 exploratorische Gespräche vorangegangen..

Anlässlich der ersten Verhandlungsrunde wurde festgehalten, dass ein künftiges Abkommen sowohl den Bereich der CO2-Emissionen fest installierter Anlagen (z.B. Fabriken) wie auch den Umgang mit den CO2-Emissionen des Luftverkehrs umfassen soll.

Die Verhandlungsdelegation der EU wird von Jos Delbeke, Generaldirektor der Generaldirektion Klima der Europäischen Kommission geleitet. Leiter der Schweizer Delegation ist Bruno Oberle, Direktor des Bundesamtes für Umwelt.

Mit dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Emissionsrechte sollen die Marktgrenzen zwischen dem Schweizer und dem EU-ETS aufgehoben werden. Für die Schweiz würde dies bedeuten, dass Schweizer Unternehmen Zugang zum deutlich grösseren und liquideren europäischen Emissionsmarkt erhielten und damit mehr Flexibilität bei der Erfüllung ihrer Emissionsziele gewännen.

In der Schweiz schlägt der Bundesrat vor, im Rahmen der laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes das heutige Schweizer Emissionshandelssystem so anzupassen, dass eine hohe Kompatibilität mit dem EU-ETS erreicht würde. Damit ist eine Voraussetzung geschaffen für eine erfolgreiche Verknüpfung.

Im Zentrum der ersten Verhandlungsrunde stand zudem ein Austausch über die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz und der EU im Bereich des Emissionshandels. Dabei kamen auch die Betrugsfälle und Angriffe auf diverse Emissionshandelsregister zur Sprache.


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