Siedlungen, Infrastrukturen aber auch Wald- und Landwirtschaft gestalten die Landschaft grossflächig und dauerhaft. Standortangepasste Nutzungen sowie sorgfältig und qualitätsorientiert ausgeführte Eingriffe stärken die landschaftliche Eigenart, gewährleisten die Funktionsfähigkeit der Lebensräume und minimieren Beeinträchtigungen.
Wenn die Landwirtschaft sowie Wälder den lokalen Klima- und Bodenverhältnissen Rechnung tragen, bereichern sie die Vielfalt und Schönheit der Landschaft. Auch ortsspezifische Siedlungen tragen zum Charakter einer Landschaft bei. Standortangepasste Nutzungen stärken damit wertvolle Landschaftsleistungen.
Eingriffe durch Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen oder Nutzungswechsel können die Vielfalt, Schönheit und Eigenart der Landschaften aber auch beeinträchtigen. Grundeigentümerinnen, Bauherren und Bewirtschaftende müssen diese Eingriffe deshalb so weit wie möglich optimieren.
Landschaftsqualität dank zielgerichteter Landnutzung
Die Schweizer Landschaften sind in ihrer Fläche zu einem Grossteil geprägt durch Landwirtschaft, Waldwirtschaft und Wasserbau. Der Einfluss dieser Nutzungen auf die Landschaftsqualität ist denn auch entscheidend.
Mithilfe sektorübergreifender regionaler Planungen, die auf die lokalen ökologischen Verhältnisse zugeschnitten sind und der Biodiversität Entfaltungsmöglichkeiten bieten, erfüllen Agrarflächen, Wälder und Gewässer vielfältige ökologische Funktionen. Sie erbringen dabei auch Leistungen zugunsten der Landschaft, der ökologischen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes.
Standortangepasste, kulturlandschaftlich und ökologisch herausragende Bewirtschaftungsformen wie Wässermatten, Wytweiden oder Selven sind für die Landschaft bedeutend, ebenso Hecken, Waldränder, Altbaumbestände, Feuchtgebiete, Quellen und zahlreiche andere Landschaftselemente.
Die Landwirtschaft, die Waldwirtschaft, der Naturschutz, aber auch für die Rahmenbedingungen verantwortliche Behörden sind gefordert, sowohl die Vielfalt der Bewirtschaftungsformen als auch die Dynamik der Lebensräume zu erhalten, zu fördern und wo nötig aufzuwerten.
Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) und die nationale Biodiversitätsstrategie mit ihrem Aktionsplan (AP SBS) zeigen auf, wie die Landnutzungen zur Landschaftsqualität beitragen können. So wird aus einem Nebenprodukt der Landnutzung ein bewusster Gestaltungsbeitrag zur landschaftlichen Vielfalt und Qualität.
Landschaftseingriffe
Die Schweizerische Bundesverfassung (Art. 78 Abs. 2 BV) verpflichtet den Bund dazu, bei der Erfüllung seiner Aufgaben (Bundesaufgaben) besonders Rücksicht zu nehmen auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er ist zudem gehalten, Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen oder ungeschmälert zu erhalten.
Bei den Aufgaben des Bundes prüft deshalb das BAFU die Planungen für Infrastrukturprojekte, die Bewilligungen oder Konzessionen sowie Subventionen auf ihre Verträglichkeit hinsichtlich Natur und Landschaft. Es beantragt bei den Leitbehörden gegebenenfalls Projektänderungen. Kantone und Gemeinden haben ähnliche Aufträge bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Handlungsspielraum für eine landschaftssensible Ausgestaltung von Projekten ist in der frühen Planungsphase am grössten. Projekt- und Planungsverantwortliche sollen deshalb Zielsetzungen zu Natur und Landschaft bereits in frühen Projektphasen berücksichtigen. Das BAFU unterstützt die Anstrengungen, um für diese Werte zu sensibilisieren, Politiken und Programme entsprechend auszugestalten und Wegleitungen und Ausbildungsangebote weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Umsetzungs- und Erfolgskontrolle durch die jeweils zuständige Behörde setzt sich das BAFU auch in der Phase nach der Projektgenehmigung für die vorbildliche Umsetzung des Bundes ein.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Umwelt und Raumplanung bei Seilbahnvorhaben
Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen
Biodiversität und ökologischer Ausgleich auf Flugplätzen
Natur, Landschaft und Infrastrukturen
Elektrizitätsübertragung und Landschaftsschutz
Letzte Änderung 07.02.2024