Biologische Massnahmen

Biologische Massnahmen können Gefahrenprozesse verhindern oder die Risiken reduzieren. Der Schutzwald ist aufgrund der grossflächigen Wirkung und des hohen Flächenanteils die wichtigste biologische Schutzmassnahme. Weitere biologische Massnahmen sind eine veränderte Landnutzung, zum Beispiel durch die Schaffung von natürlichen Rückhalteräumen, die Begrünung von steilen erosionsgeschädigten Hangpartien oder der forstliche Hang- und Bachverbau

Soweit sinnvoll werden biologische Massnahmen anstelle der technischen Massnahmen realisiert oder die Massnahmen werden kombiniert.

Biologische Massnahmen werden im Gegensatz zu Schutzbauten nicht immer geplant und gezielt an einem Ort erstellt. So schützen zum Beispiel auch bereits bestehende Wälder vor Naturgefahren. Im Gegensatz zu technischen Massnahmen kann der Mensch zwar gestaltend einwirken, er ist aber an die natürlichen Abläufe gebunden. Insbesondere können biologische Schutzmassnahmen nicht immer auf die Schutzziele bemessen werden und können daher möglicherweise nur Teile der geforderten Schutzleistung erbringen.

Um die Wirkung biologischer Schutzmassnahmen analog derjenigen von technischen Massnahmen zu eruieren, sind Methoden nötig, die auf die Eigenheiten natürlicher Systeme eingehen. Einige Ansätze zur Wirkungsbeurteilung biologischer Schutzmassnahmen sind im Projekt PROTECT Bio erarbeitet worden.

Fallstudien PROTECT BIO 

• Für die Naturgefahren flachgründige Rutschungen und Steinschlag wurde mit diesem Ansatz die Wirkung des Schutzwaldes auf zwei Streckenabschnitten der SBB untersucht. Die Fallstudien zeigten, dass der Schutzwald eine erhebliche positive Wirkung auf den Schutz der Bahnanlagen hat. Auf dieser Basis wurde auch die Risikoreduktion berechnet und die Kostenwirksamkeit bestimmt.

• Ein weiteres Fallbeispiel zur Wirkungsbeurteilung des Schutzwaldes gegenüber Lawinen konnte ebenfalls eine erhebliche Reduktion des Risikos nachweisen.

Im Rahmen des Projekts PROTECT Praxis werden im Sinne einer gleichwertigen Behandlung aller Massnahmen des Integrale Risiko Management, die Methodik PROTECT Bio und die Erkenntnisse aus den Fallbeispielen in PROTECT integriert werden.

 

Schutzwald

Viele Wälder leisten einen wirksamen Schutz gegen gravitative Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Murgänge. In Gerinneeinhängen kann der Wald zudem den Eintrag von Lockermaterial und Holz in Gewässer verhindern oder reduzieren (gerinnerelevanter Schutzwald). Als Schutzwald gilt ein Wald, der ein anerkanntes Schadenpotenzial gegen eine bestehende Naturgefahr schützen oder die damit verbundenen Risiken reduzieren kann.

Gerinnerelevanter Schutzwald
Schutzwald oberhalb von Zweisimmen
© Benjamin Lange, BAFU

Rund die Hälfte der schweizerischen Waldfläche schützt vor Naturgefahren. Damit die Schutzwälder ihre Funktion dauernd und uneingeschränkt erfüllen können und eine Anpassung an den Klimawandel möglich ist, ist eine nachhaltige Bewirtschaftung nötig. Die Schutzwaldpflege ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und weiteren Nutzniessern.

Grossflächige Schutzwirkung

Als Folge der immer intensiveren Nutzung von Siedlungs- und Industriezonen, Verkehrswegen und anderen Infrastrukturen ist das Schadenpotenzial in den letzten Jahren massiv angestiegen. Dadurch steigt auch die Bedeutung der Schutzwälder als Bestandteil des integralen Risikomanagements. Mit den nachvollziehbaren und praxistauglichen Kriterien, welche im Rahmen des BAFU-Projektes SilvaProtect-CH erarbeitet wurden, haben die Kantone den Schutzwald ausgeschieden: Gesamtschweizerisch beträgt die Schutzwaldfläche rund 6000 km2.

Als biologisches System nimmt der Schutzwald eine Sonderstellung in der Gefahrenprävention ein. Er wirkt grossflächig und bietet Schutz vor verschiedenen Naturgefahren gleichzeitig. Naturnah bewirtschaftete Schutzwälder bieten zudem vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und können die Biodiversität fördern. Gleichzeitig kann der Schutzwald wirtschaftlich genutzt werden. 

Schutz, Biodiversität und Bewirtschaftung stehen im öffentlichen Interesse und werden deshalb im Rahmen von Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen abgegolten. 

Schutzwaldpflege

Mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Schutzwälder sollen diese ihre Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen können, auch unter veränderten Klimabedingungen. Die Schutzwaldpflege entspricht dem periodischen Unterhalt der Schutzmassnahme. Mit Hilfe der Vollzugshilfe «Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS)» stellen die Kantone eine minimale Waldpflege sicher. Sie definiert die Qualitätsanforderungen an die Schutzwaldpflege.

Schutzwaldpflege Thunersee
Schutzwaldpflege oberhalb des Thunersees (BE)
© Benjamin Lange, BAFU

NaiS-LFI: Zuordnung der LFI-Stichprobenpunkte zu Waldgesellschaften

Das Schweizerische Landesforstinventar LFI liefert zahlreiche Daten zum Schweizer Wald. Im Rahmen eines mehrjährigen Projektes wurden alle 6357 LFI-Stichprobenpunkte zu Waldgesellschaften im Sinne der Standortstypen nach NaiS-Systematik zugeordnet (NaiS: Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald). Die NaiS-Standortstypen von 2009 wurden aktualisiert, weiterentwickelnd und zahlreiche Anpassungen vorgenommen, unter anderem z.B. auch die Einordnung in andere Gliederungen der Waldgesellschaften der Schweiz. Damit ist die Basis gelegt, künftig bessere Aussagen zu kommenden Herausforderungen zu machen, welchen sich der Schweizer Wald zu stellen hat um die Erhaltung aller Waldleistungen angesichts des Klimawandels zu gewährleisten.

Im Schlussbericht werden sowohl die Aktualisierung der NaiS-Standortstypen wie auch das Vorgehen zur Zuordnung der LFI-Stichprobenpunkte zu Standortstypen, die daraus abgeleiteten Resultate und Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt. Diese bilden unter anderem Grundlage zur Anpassung der Vollzugshilfe «Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald» (NaiS).

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Letzte Änderung 16.06.2023

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