Organisatorische Massnahmen sind vorbereitete und eingeübte Tätigkeiten, die vor oder während einem Ereignis ausgeführt werden, um das Schadenausmass zu begrenzen. Dazu gehören einerseits Vorhersagen, die Warnung und Alarmierung von Behörden und Bevölkerung und andererseits Massnahmen wie die Sperrung betroffener Gebiete, der Aufbau mobiler Schutzmassnahmen sowie die Evakuierung und Betreuung betroffener Personen. Diese Massnahmen müssen im Rahmen von Notfallplanungen festgehalten, regelmässig geübt und überprüft werden.
Zuständig für den Bevölkerungsschutz bei Naturereignissen sind die Kantone. Zusammen mit den Gemeinden beziehungsweise Regionen regeln und erledigen sie die anstehenden Aufgaben. Im Ausnahmefall kann der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen die Koordination bzw. Führung bei der Bewältigung grosser Ereignisse übernehmen. An dieser Stelle wird auf diejenigen Massnahmen hingewiesen, welche durch das BAFU gefördert werden.
OWARNA
Zur Verbesserung der Information der Bevölkerung wurde das Naturgefahrenportal des Bundes entwickelt, welches von den Naturgefahrenfachstellen des Bundes gemeinsam betrieben wird.
Erfolgreiche Intervention bei aussergewöhnlichen Naturereignissen (PDF, 265 kB, 02.09.2016)Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Zusammenfassender Bericht. 2010
Leitfaden Einsatzplanung gravitative Naturgefahren
Der Leitfaden unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung eines Einsatzplans. Einsatzpläne sind Bestandteil des Notfallplans einer Gemeinde und beschreiben die Tätigkeiten der Führungsorgane und Einsatzkräfte vor und während eines Ereignisses. Die Tätigkeiten umfassen Massnahmen der Ereignisbewältigung wie Beobachtung, Information, Warnung, Alarmierung, Sperrungen, Aufbau mobiler Schutzmassnahmen, Evakuierung und Betreuung von betroffenen Personen. An der Erarbeitung eines Einsatzplans sind sowohl die verschiedenen Einsatzorganisationen des Partnerverbunds Bevölkerungsschutz als auch die Fachstellen und Fachpersonen aus dem Bereich Naturgefahren beteiligt. Der Leitfaden erleichtert die Zusammenarbeit dieser unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen, indem der Prozess der Erarbeitung und die Inhalte eines Einsatzplans klar dargestellt sind.
Lokale Naturgefahrenberaterinnen und -berater
Vorsorgliche Massnahmen können nur rechtzeitig ergriffen werden, wenn die Vorhersagen (z.B. Niederschlags- und Abflussvorhersagen, Lawinenbulletins) mit Beobachtungen vor Ort ergänzt und im lokalen Kontext beurteilt werden, wenn die entsprechenden Warnungen rechtzeitig die Führungsorgane aller Stufen sowie die Bevölkerung erreichen und von allen richtig verstanden werden. Zu diesem Zweck werden lokale Naturgefahrenberaterinnen und -berater mit sehr guten Kenntnissen der lokalen Gegebenheiten ausgebildet. Sie übernehmen in ihren Gemeinden eine beratende Funktion in der Vorsorge und während eines Schadenereignisses, aber auch bei der Schadensanalyse.
Das BAFU bietet jährlich Kurse für die kantonalen Ausbildnerinnen und Ausbildner an und stellt entsprechende Unterrichtsunterlagen zur Verfügung.
Mess- und Alarmsysteme
Die Errichtung und der Betrieb von Messstellen sowie der Aufbau von Frühwarndiensten zur Sicherung von Siedlungen und Verkehrswegen wird vom BAFU im Rahmen von Schutzprojekten unterstützt, wenn sie Bestandteil eines Warnsystems oder Alarmierungskonzeptes sind und wenn in der Interventionszeit risikoreduzierende Massnahmen durchgeführt werden können.
Das BAFU betreibt und unterstützt auch nationale Monitoringprogramme im Zusammenhang mit der Naturgefahrenprävention:
Vorsorgliche Auslösung von Naturprozessen
In bestimmten Fällen kann das bewusste und kontrollierte Auslösen eines Prozesses, wie das Sprengen einer Lawine oder eines labilen Felspaketes, sinnvoll sein. Dabei muss sichergestellt werden, dass kein Schaden angerichtet wird.
Das künstliche Auslösen von absturzgefährdetem Material kommt vor allem zum Schutz von Verkehrsachsen in Frage. Strassen und Bahnstrecken können kurzzeitig gesperrt werden, sodass sich niemand im gefährdeten Raum aufhält. Nach erfolgter Sprengung und einer allfällig nötigen Räumung beziehungsweise Reparatur kann die Strasse oder Bahn wieder für den Verkehr freigegeben werden. Bei künstlich auszulösenden Lawinen ist je nach Schneefall jeweils eine erneute Sprengung nötig. Deshalb werden oft auch ortsfeste Anlagen (z.B. Sprengmasten) eingerichtet. Bei absturzgefährdeten Felsmassen hingegen sollte die Gefahr nach einer einmaligen Sprengung für längere Zeit gebannt sein.
Künstliche Lawinenauslösung oberhalb von Siedlungen (PDF, 310 kB, 22.02.2019)Ergänzung zum Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024
Lawinendetektion Gonda (PDF, 4 MB, 10.07.2019)Abschlussbericht / Projektauswertung
Programmvereinbarungen und Einzelprojekte
Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2018
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 17.02.2021