Zusätzliche Informationen und Dokumente für das grüne Kontrollverfahren


1. Mitzuführende Informationen

Bei der Aus- und Einfuhr von grün gelisteten Abfällen ist das Formular nach Anhang VII der EG-Abfallverbringungsverordnung oder eine Kopie davon mitzuführen. Mit den untenstehenden Links stellen wir das entsprechende Formular auf deutsch und englisch zur Verfügung.


2. Vertrag (Art. 18, Abs. 2, EG-Verordnung Nr. 1013/2006)

Bei der Verbringung von grün gelisteten Abfällen in, aus oder durch die EG muss ein Vertrag zwischen Exporteur und Entsorgungsunternehmen vorhanden (wie bei notifizierungspflichtigen Abfällen) und auf Anfrage vorzuweisen sein. 


3. Informationen über Einschränkungen für den Import von Abfällen nach der "grünen" Liste in einzelne Staaten

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 22.11.2021

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