Invasive gebietsfremde Arten

Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Der Bund konkretisiert die Regelung dieser Organismen und koordiniert das Management auf Bundesebene, interkantonal und international.

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Invasive gebietsfremde Arten – wie hier der Asiatische Staudenknöterich – sind problematisch für die Biodiversität, die Gesundheit und Infrastrukturen. ©Erwin Jörg / neophyt.ch

Gebietsfremde und invasive gebietsfremde Arten

Mit der zunehmenden Globalisierung nehmen auch Handel, Verkehr und Reisen zu. Organismen werden über die natürlichen Grenzen hinaus transportiert. Dies führt zu einer noch nie dagewesenen Homogenisierung der Biodiversität.

Als gebietsfremde Arten werden Arten bezeichnet, die absichtlich oder unabsichtlich vom Menschen ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden. Invasive gebietsfremde Arten können einheimische Arten verdrängen, zu Gesundheitsproblemen beim Menschen und zu ökonomischen Verlusten führen.

Gebietsfremde Arten in der Schweiz

Cover Gebietsfremde Arten in der Schweiz

Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen. Stand 2022

Sowohl die Anzahl gebietsfremder Arten als auch der Anteil der invasiven gebietsfremden Arten nehmen stetig zu.

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Zeitliche Entwicklung der etablierten und invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz

Aktuell sind in der Schweiz 1305 etablierte gebietsfremde Arten bekannt (430 Tiere, 730 Pflanzen, 145 Pilze). Während sich der grösste Teil dieser Arten unauffällig in unsere Ökosysteme einfügt, werden 197 dieser Arten (~15%) als invasiv bezeichnet, nämlich 85 Tiere, 89 Pflanzen und 23 Pilze.

Fundmeldungen und Informationen zu gebietsfremden Arten in der Schweiz werden von den nationalen Daten- und Informationszentren für Flora, Fauna, Pilze, Moose und Flechten (infospecies) verwaltet.

Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten

Das BAFU hat im Rahmen der Erfüllung des Postulats Vogler (Po. 13.3636) eine Strategie zum Umgang mit den invasiven gebietsfremden Arten erarbeitet. Diese konkretisiert nationale Regelungen und internationale Verpflichtungen und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf.

USG-Revision zu invasiven gebietsfremden Arten

Aufgrund der Strategie braucht es rechtliche Anpassungen: Der Bundesrat hat 2019 eine Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetztes (USG-Revision) durchgeführt und lässt derzeit die Gesetzesanpassung erarbeiten.

Eine Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) kam zum Schluss, dass mit der vorliegenden USG-Revision Mehrkosten von rund 90 Millionen Franken pro Jahr entstehen. Eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen wird jedoch das Risiko von unberechenbaren und schwerwiegenden Schäden verringern. Die Gesamtkosten werden sukzessive abnehmen.

Invasive gebietsfremde Arten im Wasser und im Wald

Spezifische Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten im Wasser und Wald:

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Letzte Änderung 03.10.2022

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