Internationale Umweltfinanzierung

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich unter anderem über die verschiedenen multilateralen Umweltabkommen zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Lösung der globalen Umweltprobleme zu leisten. Den Entwicklungsländern fehlen aber oft die dafür notwendigen Mittel. Durch ihre internationale Umweltfinanzierung und ihre Beiträge an die Umweltfonds unterstützt die Schweiz die Umsetzung der multilateralen Umweltabkommen und Massnahmen zugunsten der globalen Umwelt.

Zur Erreichung der in den Umweltabkommen verankerten Ziele in Entwicklungs- und Transitionsländern sind finanzielle Mittel nötig. Die speziell hierfür in den Umweltabkommen verankerten Finanzierungsmechanismen entrichten Beiträge an Entwicklungsländer, um sie bei der Umsetzung dieser Abkommen zu unterstützen. Internationale Umweltpolitik beruht auf dem Grundverständnis „Verpflichtung gegen Unterstützung": Entwicklungsländer sind Verpflichtungen zugunsten der globalen Umweltpolitik eingegangen, obschon das nicht unbedingt ihre Hauptpriorität ist; dafür erhalten sie für die Umsetzung Unterstützung für die zusätzlich anfallenden Kosten („agreed full incremental costs"). Die Umweltfinanzierungsmechanismen sind damit ein wichtiger Teil der multilateralen Umweltverhandlungen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist zuständig für die Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen. Der Bezug zur Entwicklungspolitik ist allerdings erheblich. Deshalb arbeitet das BAFU mit anderen Bundesstellen, namentlich dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und der Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit (EDA/AWN) im Rahmen der Koordinationsplattform PLAFICO zusammen und sorgt so für eine kohärente Verfolgung der Schweizer Interessen. Die Schweiz steht zum Grundsatz, dass die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Umweltkonventionen unterstützt werden sollen. Sie verlangt dafür eine faire Lastenverteilung, und die Unterstützung soll differenziert nach Bedarf und Kapazitäten erfolgen. Schwellenländer, die seit der Unterzeichnung der „Rio-Konventionen" im Jahr 1992 wirtschaftlich stark gewachsen sind, sollen angemessene grössere Verantwortung übernehmen und sich entsprechend an der Unterstützung von ärmeren Entwicklungsländern im Umweltbereich mitbeteiligen.


Globaler Umweltfonds GEF  

Dem Globalen Umweltfonds GEF (Global Environment Facility) gehören 182 Staaten an. Er arbeitet mit internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor zusammen. Der GEF ist das zentral Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der wichtigsten Konventionen und Protokolle im Umweltbereich in Entwicklungsländern.

Als einziger multilateraler Fonds deckt er alle für die globale Umwelt wesentlichen Bereiche ab. Seit seiner Gründung 1991 hat der GEF insgesamt über 5600 Projekte in 164 Entwicklungs- und Transitionsländern in den fünf Schwerpunktbereichen Klima, Biodiversität, internationale Gewässer, Wüstenbildung/Landdegradation, Chemikalien und Abfall finanziert. Dank der hohen Kofinanzierungsrate von 1 zu ungefähr 6 (bzw. 1 zu 7,8 unter GEF-7) konnten in den letzten vier Jahren insgesamt rund 119 Milliarden US-Dollar durch den GEF zu Gunsten der globalen Umwelt mobilisiert werden. Dies veranschaulicht die Arbeitsweise und den Mehrwert des GEF: Die Projekte des GEF tragen in den Empfängerländern zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zugunsten der globalen Umwelt bei und lösen zusätzliche Finanzierungen aus. Die mobilisierten Gelder stammen aus nationalen Quellen der Empfängerstaaten, aus Zusatzfinanzierungen der Multilateralen Entwicklungsbanken und anderen multilateralen Organisationen, von bilateralen Gebern sowie aus dem Privatsektor.

Die Schweiz hat einen Sitz im 32-köpfigen GEF-Exekutivrat. Sie vertritt eine Stimmrechtsgruppe, zu der auch die zentralasiatischen Partnerländer Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan sowie Aserbaidschan gehören. Die Zusammenarbeit innerhalb dieser Stimmrechtsgruppe, die 1999 auf Initiative der Schweiz geschaffen wurde, hat sich über die Jahre intensiviert. Der GEF-Exekutivrat trifft sich zweimal im Jahr und entscheidet insbesondere über die strategische Ausrichtung sowie über die Projekte und Programme, die mit GEF Geldern unterstützt werden sollen.

Im Frühjahr 2022 wurden die Verhandlungen zur achten Wiederauffüllung des GEF Trust Fund mit einer historischen Erhöhung auf 5.3 Milliarden US-Dollar. abgeschlossen. Ein Grossteil dieser Mittel wird über elf integrierte Programme (IPs) bereitgestellt, die mehrere Umweltherausforderungen gleichzeitig adressieren. Die Schweiz setzte sich für eine robuste Wiederauffüllung des GEF ein, da die globalen Umweltherausforderungen stetig zunehmen und der GEF effizient und effektiv operiert.

Alle vier Jahre prüft die unabhängige Evaluationsstelle des GEF (Independent Evaluation Office, IEO) die Wirksamkeit der vom GEF finanzierten Projekte und Programme. Die 2021 abgeschlossene siebte Evaluation des GEF (GEF IEO 2021) attestiert den GEF-Projekten eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote, eine erkennbare Wirksamkeit bei der Erreichung von globalen Umweltzielen und eine hohe Relevanz für die Konventionen und die Empfängerländer. Für GEF-8 (2023-2026) haben sich die Mitgliedstaaten des GEF unter anderem auf folgende Zielvorgaben geeinigt:

  • Klima: Verringerung von Treibhausgasemissionen im Umfang von 1'750 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalenten.
  • Biodiversität und Desertifikation: Unterschutzstellung von insgesamt 240 Millionen Hektar Land und Meer und Beitrag zu einer nachhaltigeren Nutzung von 255 Millionen Hektar Land und Meer sowie Renaturierung von 10 Millionen Hektar Land.
  • Chemikalien und Abfall: Unschädliche Vernichtung oder Vermeidung von insgesamt 360’000 Tonnen gefährlichen Chemikalien / Abfällen.
  • Internationale Gewässer: Nachhaltigeres Management von 39 grenzüberschreitenden Gewässern (Süss- und Salzwasser).

Der Grüne Klimafonds (GCF)

Der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) ist ein globaler Fonds, der als Reaktion auf den Klimawandel geschaffen wurde und in emissionsarme und klimaresiliente Entwicklung investiert. Die Bedürfnisse von Entwicklungsländern, die für die Auswirkungen des Klimawandels besonders verletzlich sind, werden dabei speziell berücksichtigt. Die Schweiz teilt sich einen Sitz im Exekutivrat des Grünen Klimafonds mit Finnland, Ungarn, Liechtenstein und Monaco.

Auftrag

Der Grüne Klimafonds wurde von den Vertragsparteien der UNO-Klimarahmenkonvention 2010 beschlossen. Für die erste Wiederauffüllungsperiode 2020-23 wurden von über 30 Staaten Beiträge im Umfang von rund USD 10 Milliarden gesprochen. Die zweite Wiederauffüllung des Fonds für die Periode 2023-27 steht an und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Der Grüne Klimafonds hat zum Zweck, einen substanziellen, ehrgeizigen Beitrag zu leisten, um die globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Der GCF unterstützt Entwicklungsländer bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen und ihrer Anpassung an die Folgen des Klimawandels, wobei auch die Bedürfnisse jener Entwicklungsländer berücksichtigt werden, die für die Auswirkungen des Klimawandels besonders verletzlich sind. Die Hälfte der Mittel des GCF sollen in Anpassungsmassnahmen investiert werden.

Prioritäten und Funktionsweise

Der GCF finanziert Klimaaktivitäten in Entwicklungsländern in den folgenden Bereichen:

  • Umbau der Energieproduktion und Zugang zu sauberen Energiequellen
  • Nachhaltige Transportsysteme
  • Klimakompatible Städte und Industrien
  • Schutz der Wälder und nachhaltige Landnutzung
  • Emissionsarme und widerstandsfähige LandwirtschaftSchutz der Ökosysteme und Stärkung ihren natürlichen Funktionen
  • Lebensgrundlagen und Einkommen von Gemeinschaften

Bei der Zuteilung der finanziellen Mittel strebt der Fonds ein Gleichgewicht zwischen der Verringerung von Treibhausgasen (Mitigation) und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels an (Adaptation). Ausserdem fördert der GCF das Engagement des Privatsektors aktiv, um zusätzliche Finanzmittel für die Entwicklungsländer bereitzustellen.

Die Aktivitäten des GCF werden über akkreditierte Organisationen auf internationaler, regionaler, nationaler und subnationaler Ebene realisiert. Die Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen stellt die Übereinstimmung der Finanzierungsgesuche mit nationalen Strategien und Prioritäten sicher.

Gouvernanz

Der Grüne Klimafonds wird von einem Exekutivrat mit 24 Mitgliedern geführt. Entwicklungs- und Industrieländer sind gleich stark vertreten. Das unabhängige Sekretariat in Songdo (Südkorea) unter der Leitung des Exekutivdirektors ist für das Tagesgeschäft zuständig. Der Exekutivrat fällt strategische sowie Finanzierungsentscheide.

Die Schweiz der Grüne Klimafonds

Die Schweiz spielte eine gewichtige Rolle bei der Gründung des GCF, insbesondere in der Design- und Aufbauphase des Fonds. Sie leistete 2015-17 einen Beitrag an die Erstkapitalisierung des Fonds von 100 Millionen USD. Der Schweizer Beitrag wurde im Rahmen der ersten Wiederauffüllung für die Jahre 2020-23 auf USD 150 Mio erhöht. Die Schweiz ist im Exekutivrat vertreten, in Partnerschaft mit Finnland, Ungarn, Liechtenstein und Monaco. Das Engagement der Schweiz im Grünen Klimafonds wird in der gemeinsamen Plattform «PLAFICO» von DEZA, SECO und BAFU koordiniert. Die Schweiz unterstützt die Ziele und Grundsätze des Fonds und verfolgt insbesondere folgende Prioritäten:

  • Verbesserte Komplementarität und Kohärenz mit anderen Institutionen im Bereich Klimafinanzierung
  • Optimierung des Netzwerkes von Partnerorganisationen für wirkungsorientierte Projektaktivitäten
  • Verstärktes Engagement des Privatsektors zur Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Mittel
  • Transparente, effiziente und inklusive Prozesse und wirksamer Einsatz von Finanzmitteln

Portfolio

Bis Ende 2022 hat der GCF Exekutivrat rund 11.4 Milliarden USD für 209 Projektvorhaben in über 100 Ländern gesprochen. Damit sollen über 2.4 Milliarden Tonnen klimawirksame Gase reduziert werden und über 666 Millionen Menschen weltweit sollen von einer erhöhten Klimawiderstandsfähigkeit profitieren. Die Projektvorhaben sind alle auf der GCF-Website aufgeschaltet.


Klimafinanzierung 

Die internationale Klimafinanzierung ist ein essentieller Bestandteil der internationalen Klimapolitik der Schweiz. Sie engagiert sich stark in den internationalen Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention zum Thema. Die Schweiz setzt sich innerhalb und ausserhalb der Konvention für pragmatische Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung, wie beispielsweise die Berechnungsregeln und Anreizsysteme für mobilisierte private Mittel, ein, Sie ist bestrebt einen fairen fairen Anteil an die internationale Klimafinanzierung und die verschiedenen Klimafonds zu leisten.

Nebst dem GEF und dem GCF gibt es drei weitere Klimafonds, die mit der Klimakonvention verbunden sind:

  • Der Least Developed Countries Fund (LDCF) wurde 2002 als Teil des Finanzmechanismus der Klimarahmenkonvention gegründet. Der Fonds richtet sich nach den speziellen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder, das sind vor allem die ärmsten afrikanischen Länder sowie die kleinen Inselstaaten, die vom Klimawandel und seinen negativen Folgen besonders stark betroffen sind. Der LDCF finanziert insbesondere nationale Programme zur Anpassung an den Klimawandel.
  • Der zweite spezialisierte Klimafonds, der Special Climate Change Fund (SCCF) wurde 2001 als Teil des Finanzmechanismus von der Klimarahmenkonvention gegründet. Der Fonds stellt zusätzliche Mittel für die in der Konvention vorgesehenen Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungs- und Transitionsländern zur Verfügung. Ein kleinerer Teil für Programme zur Förderung von Technologietransfer.
  • Der Anpassungsfonds (Adaptation Fund - AF) wurde 2006 als Finanzmechanismus unter dem Kyoto-Protokoll gegründet, um Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu finanzieren. Der Fonds sollte primär über Mittel aus dem im Kyoto-Protokoll verankerten "Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung" (Clean Development Mechanism - CDM) gespiesen werden. Auf jedes im CDM angemeldete Projekt wird eine Abgabe von vier Prozent fällig, von denen die Hälfte in den AF geht.

Ozonfonds

Der 1990 geschaffene multilaterale Ozonfonds unterstützt Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Protokolls von Montreal zum Schutz der Ozonschicht. Ziel dieses Protokolls ist es, die Herstellung und den Verbrauch der wichtigsten ozonschichtabbauenden Schadstoffe (FCKW, HFCKW, Halone, Tetrachlorkohlenstoff und Methylbromid) schrittweise zu reduzieren und schliesslich zu verbieten. Die meisten dieser Substanzen sind in den Industrieländern seit 1996 verboten. Ab 2010 wurde das Verbot auch in den Entwicklungsländern wirksam.

Zwischen 1991 und Ende 2018 hat der Fonds 8195 Projekte und Tätigkeiten in Höhe von insgesamt ca. 3.45 Milliarden US$ in 147 Ländern finanziert. Dadurch werden sich Herstellung und Verbrauch ozonschichtabbauender Stoffe gesamthaft um ca. 490‘770 Tonnen FCKW-11-Äquivalente verringern lassen.


Rahmenkredit für die Globale Umwelt 

Der Bundesrat hat am 25. August 2022 zuhanden des Parlaments eine Botschaft für einen Rahmenkredit für die globale Umwelt von 197.75 Franken gutgeheissen. Der Rahmenkredit hat eine Laufzeit von vier Jahren (2023-2026), dessen Hauptbestandteil (155,4 Millionen Franken) für die achte Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF) vorgesehen ist. Als Finanzierungsmechanismus der wichtigsten Umweltkonventionen spielt der GEF eine zentrale Rolle in der internationalen Umweltpolitik. Mit diesem Engagement auf bisherigem Niveau kann die Schweiz Kontinuität und Glaubwürdigkeit gewährleisten. Nebst dem Schweizer Beitrag an den GEF umfasst die Vorlage die Schweizer Beiträge an den Ozonfonds (Finanzmechanismus des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht), an die auf Anpassung fokussierten Klimafonds (Least Developed Countries Fund und Special Climate Change Fund) und einen kleinen Durchführungskredit. Erstmals hatte die Schweiz 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Millionen Franken) einen Beitrag zugunsten der globalen Umwelt geleistet und in der Folge alle vier Jahre mit Rahmenkrediten von CHF 88.5 Mio. (1998), von CHF 125 Mio. (2003), von CHF 109.7 Mio. (2007), von CHF 148.93 Mio. (2011) und CHF 147.83 Mio. (2015 und 2019) weitergeführt hat. Die Beiträge des Rahmenkredits werden von der Schweiz an die öffentliche Entwicklungshilfe angerechnet, im Einklang mit den entsprechenden Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der Bundesrat beantragt vom Parlament einen neuen Rahmenkredit für die Jahre 2023-2026. Mit diesem erhöhten Engagement im Gleichschritt mit anderen Gebern kann die Schweiz Glaubwürdigkeit
gewährleisten.


Transparenz und Finanzberichterstattung

Die Schweiz erstattet regelmässig Bericht über ihre Unterstützungsbeiträge zur Umsetzung der Umweltkonventionen in Entwicklungsländern. Für eine transparente, international vergleichbare und verlässliche Berichterstattung sind eine erhöhte Transparenz und robustere Berechnungsmethoden zur Quantifizierung der internationalen Umweltfinanzierung unabdingbar. Die Schweiz setzt sich deshalb in den internationalen Klima- und Biodiversitätsverhandlungen dafür ein.

In seinem Bericht vom 10. Mai 2017 in Erfüllung des Postulats der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats 15.3798 vom 2. Juli 2015 hat der Bundesrat über die aktuelle und mögliche künftige internationale Klimafinanzierung der Schweiz informiert. Basierend auf einer gewichteten Betrachtung der beiden Kriterien „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz“ und „Verursacherprinzip“ hat der Bundesrat beschlossen, dass der faire Anteil der Schweiz an das gemeinsame Finanzierungsziel der Industriestaaten mindestens 450 bis 600 Millionen USD pro Jahr beträgt. Zur Erreichung des Schweizer Anteils werden öffentliche Mittel aus bestehenden Quellen (Verpflichtungskredit für die globale Umwelt und Verpflichtungskredite für die Internationale Zusammenarbeit) sowie zu einem massgeblichenen Teil mobilisierte private Mittel verwendet. Die Schweiz erstattet alle zwei Jahre gegenüber dem Sekretariat der Klimakonvention und des Pariser Klimaübereinkommens Bericht zu ihrer internationalen Klimafinanzierung.

Die Schweiz wird sich in den nächsten zwei Jahren mit der Umsetzung und Berichterstattung zu den neuen globalen Finanzierungszielen in der Biodiversität auseinandersetzen, um die Beschlüsse der UN Biodiversitätskonferenz 2022 möglichst rasch zu operationalisieren. Die Schweiz wird bis Ende Februar 2026 das erste Mal entsprechend den neuen Biodiversitätsfinanzierungszielen und Beschlüssen von 2022 Bericht erstatten.

Biodiversität in der Schweiz

UZ-2306-D

Zustand und Entwicklung. 2023


Mobilisierung des Privatsektors

Neben der öffentlichen Finanzierung spielt auch die von privaten geleistete Umweltfinanzierung eine zentrale Rolle. Der Privatsektor ist in den verschiedenen Umweltbereichen unterschiedlich stark engagiert.

Speziell im Klimabereich ist die Mobilisierung des Privatsektors ein Kernbestandteil der Unterstützungsbeiträge an Entwicklungsländer zur Umsetzung der Konvention. Die Privatwirtschaft finanziert bereits heute Massnahmen in Entwicklungsländern zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Gründe für dieses Engagement sind vielfältig. Es kann direkt profitabel sein, zu einem besseren Umgang mit Klimarisiken in Unternehmen führen oder die Reputation eines Unternehmens in einer zunehmend für den Klimaschutz sensibilisierten Öffentlichkeit verbessern. Das private Engagement ist aber nicht in jedem Fall selbstverständlich. Um den Privatsektor zu klimarelevanten Investitionen in Entwicklungsländern zu ermuntern, sind günstige Rahmenbedingungen essentiell.

Wie andere traditionelle Geberstaaten hat auch die Schweiz ein Interesse an privater Klimafinanzierung und beabsichtigt, einen massgeblichen Teil ihres fairen Anteils an das kollektive Finanzierungsziel von USD 100 Milliarden via mobilisierte private Mittel zu leisten. Sie legt dabei Wert darauf, die begrenzten öffentlichen Mittel so einzusetzen, dass sie möglichst effektiv und ohne unerwünschte Nebeneffekte zusätzliche private Mittel für den Klimaschutz mobilisieren.

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Letzte Änderung 26.06.2023

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