Fischerei

Die Rechtsgrundlagen des Bundes, die für die Fischerei relevant sind, regeln den Schutz und die Nutzung der Fischbestände und der Gewässerlebensräume. Der Zweck des Gesetzes ist unter anderem, die natürliche Artenvielfalt sowie die Bestände einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere zu erhalten. Zudem sollen deren Lebensräume verbessert oder nach Möglichkeit wiederhergestellt werden. Ferner sollen die Fisch- und die Krebsbestände nachhaltig genutzt werden können. Die Rechtsgrundlagen müssen sowohl biologische als auch fischereiwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

Fisch- und Krebsvielfalt 

Die Schweiz gilt als Hotspot der Fischbiodiversität. Aufgrund der topologischen Ausdehnung über die vier grössten Gewässer-einzugsgebiete Europas (Rhein, Rhone, Po und Donau) hinweg vereint die Schweiz süd- und nordalpine Arten und weist zudem eine hohe Dichte an lokalen Arten – sogenannten Endemiten - auf. Die Schweizer Fischfauna umfasst 4 Rundmäuler und 86 Fische, wovon 19 nicht zur einheimischen Fauna zählen. Der einheimische Artenreichtum ist in Gefahr: Rund ein Fünftel der ursprünglichen Arten ist ganz verschwunden, von den noch vorkommenden Arten gelten drei Viertel als potenziell gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Bei den Krebsen gibt es in der Schweiz jeweils 4 einheimsche und nicht einheimsche Arten. Auch hier ist die einheimische Vielfalt in Gefahr. Die vollständige Liste der einheimischen Fisch- und Krebsarten findet sich in der Roten Liste und im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF). Diese Dokumente beinhalten eine Definition des Gefährdungs-grades der Fisch- und Krebsarten sowie Angaben zu deren Verbreitung in der Schweiz, aufgeschlüsselt nach den grossen Wassereinzugsgebieten. Einige Fische sind auf Stufe Fischereiverordnung VBGF noch nicht anerkannt, da ihr Status als Art noch Teil laufender oder erst kürzlich abgeschlossener Forschungsprojekte ist. Weitere Fische wie z. Bsp. die Felchen werden aktuell nur als Taxa (Coregonus sp.) gelistet; die einzelnen Felchenarten sind noch nicht in der VBGF aufgeführt.
 

Ein weiteres Ziel der Fischereigesetzgebung ist es, die Fischereiforschung zu fördern. Diese dient dazu, die Fisch- und Krebsvielfalt auf allen Ebenen (Lebensräume, Arten, Ökotypen, Populationen, usw.) zu verstehen. Das gilt auch für die Verbreitung dieser Arten in Schweizer Gewässern. Zudem trägt die Forschung zum Schutz der Lebensräume bei. Das BAFU unterstützt verschiedene Projekte, die diese Ziele verfolgen, und fördert mit Hilfe unterschiedlicher Publikationen deren Bekanntmachung. Diese Projekte unterstützten die Bundes- und Kantonsbehörden bei Erhalt, Schutz und Förderung der Fisch- und Krebsbiodiversität. Aktuelle Verbreitungsdaten und korrekte taxonomische Informationen zu den verschiedenen Arten stellen dafür essenzielle Grundlagen dar.


Forschungsprojekt «Projet Lac»

Im Rahmen des Forschungsvorhabens «Projet Lac» wurden insgesamt 31 Seen in der Schweiz untersucht. Dabei wurden insgesamt 106 Fischarten nachgewiesen. Einige von ihnen sind auf Stufe Fischereiverordnung VBGF noch nicht anerkannt, da ihr Status als Art noch Teil laufender oder erst kürzlich abgeschlossener Forschungsprojekte ist (z.B. die Felchen). Für die meisten der untersuchten Seen wurden spezifische Berichte verfasst, die den Zustand der jeweiligen Fischbestände beurteilen. Aus diesen seenspezifischen Berichten wurden die Ergebnisse zusammengetragen und in einem ausführlichen Synthesebericht erfasst. Dabei wurden die Daten zwischen den Seen verglichen und übergreifende Zusammenhänge analysiert, womit nun ein Überblick über den Zustand der Fischartenvielfalt und der Fischbestände aller grösseren Seen des Alpenraums vorliegt.
 


Video: Blau und grün – und eng verbunden

Ein Fliessgewässer ist mehr als nur Wasser, es umfasst auch das angrenzende Land. In naturnahen Gewässern ist der Übergang zwischen Wasser und Land fliessend, d.h. es gibt eine enge, blau-grüne Kopplung. Viele Lebewesen bewegen sich zwischen den zwei Welten, so z.B. zahlreiche Insekten. Ihre Jugendstadien verbringen sie als Larve unter Wasser am Flussgrund. Später bilden sie Flügel aus und besiedeln das Land. Als erwachsene Tiere legen sie ihre Eier ins Wasser ab, und der Kreislauf beginnt von Neuem. Der Schutz der Insekten ist zentral für den Menschen, übernehmen sie doch wichtige Aufgaben, z.B. in der Bestäubung von Nutzpflanzen oder als Räuber von möglichen Schädlingen in der Landwirtschaft.

Quelle: Eawag/rivermanagement.ch

Forschungsprojekt «Progetto Fiumi»

Die Biodiversität in Fliessgewässern ist stark bedroht und muss besser geschützt werden. Grundlage für einen effektiven Schutz sind genaue Kenntnisse der Fischbiodiversität. Doch daran mangelt es zumindest teilweise, weshalb sich ein möglicher Rückgang der Artenvielfalt gar nicht dokumentieren lässt. Für mehr Wissen zur Biodiversität der Fische in den Schweizer Fliessgewässer waren flächendeckende, standardisierte Probenahmen und Untersuchungen in vielen Ökosystemen nötig. Im Rahmen des Progetto Fiumi wurden solche Erhebungen erstmals flächendeckend für die ganze Schweiz durchgeführt.
 

Beide Forschungsprojekte trugen zum Aufbau einer einzigartigen und wissenschaftlich wertvollen Referenzsammlung zur Fischbiodiversität in der Schweiz bei. Exemplare der im Zuge dieser Untersuchungen gefangenen Fische werden im Naturhistorischen Museum in Bern aufbewahrt und ausgestellt. Die Nutzung der Daten oder der Sammlung für weiterführende Forschungsprojekte ist gewährleistet und für alle Interessierten zugänglich.


Video: Lebensraum Fliessgewässer

Naturnahe Fliessgewässer sind Ökosysteme von enormer Vielfalt. Diese Biodiversität zeigt sich in den Lebensräumen - von ganz nass bis ganz trocken, von kleinen bis grossen Steinen, von lichter bis dichter Vegetation. Und im überdurchschnittlichen Artenreichtum von Tieren, Pflanzen, Pilzen oder Flechten. Fliessgewässerschutz bedeutet damit auch Biodiversitätsschutz.

Quelle: Eawag/rivermanagement.ch

Artenschutz und Artenförderung

Das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) bezweckt unter anderem die Biodiversität einheimischer Fische und Krebse zu erhalten, deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten sowie die Fischereiforschung zu fördern (Art. 1). Es obliegt den Kantonen, die notwendigen Schutzmassnahmen zum Schutz der Lebensräume bedrohter Arten zu treffen und die Fischerei nach den Grundsätzen der LFSP nachhaltig zu bewirtschaften.


Wiederansiedlungskonzept Atlantischer Lachs Schweiz für die Jahre 2021-2025

Die Schweiz ist Teil der internationalen Bestrebungen für eine Rückkehr des Langdistanzwanderers Lachs in den Rhein. Seit der Verabschiedung des Programms «Rhein 2000» beteiligt sich die Schweiz mit verschiedenen Massnahmen an diesem internationalen Wiederansiedlungsprogramm, zum Beispiel durch Besatzmassnahmen, Revitalisierungen oder Wiederherstellung der freien Fischwanderung. Ein durch das BAFU in Auftrag gegebenes Wiederansiedlungskonzept für den Lachs trägt in Form eines Expertenberichtes das aktuelle Wissen über diesen Fisch in der Schweiz zusammen und gibt einen Überblick zu getroffenen und geplanten Massnahmen für dessen Wiederansiedelung. Das Wiederansiedlungskonzept sieht vor, die getroffenen Massnahmen alle 5 Jahre zu evaluieren; die erste Evaluationsphase ist für das Jahr 2025 geplant. Das Konzept beinhaltet eine enge Begleitung der Massnahmen durch Forschung und Praxis und definiert zeitliche Meilensteine. Das erlaubt es, die Wiederansiedlung des Lachs in der Schweiz adaptiv zu gestalten und künftigen nicht vorhersehbaren Herausforderungen anzupassen.


Internationales

Zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der fischereilichen Bewirtschaftung und der Schutzmassnahmen in den Grenzgewässern bestehen internationale Fischereiabkommen. Der Bundesrat regelt in der Fischereiverordnung, wie die verschiedenen Entscheidungsgremien der Fischereikommissionen besetzt werden.


Klimaveränderung und Fischerei

Die Oberflächengewässer in der Schweiz werden in Zukunft immer stärker vom Klimawandel betroffen sein, was grosse Auswirkungen auf die aquatische Fauna hat. Kurzfristig muss das Überleben der einheimischen Fisch- und Krebsarten bei immer häufiger auftretenden Extremereignissen gesichert werden. Mittel- und langfristig hingegen gilt es, die Anpassung an die Veränderungen sicherzustellen. Dazu müssen für die aquatische Fauna naturnahe Lebensräume wiederhergestellt werden (freie Fischwanderung, Revitalisierung, Beschattung und Schaffung von Rückzugsgebieten). Und es gilt sicherzustellen, dass die Gewässer ausreichend Wasser führen.
Vor allem in Mittelland zeigen sich als Folge des Klimawandels bereits heute sichtbare Veränderungen in der Zusammensetzung der Fischarten. Am meisten leiden die kälteliebenden Arten wie Forellen und Äschen, während andere Arten, die besser an die Wärme angepasst sind, von den Veränderungen profitieren können, zum Beispiel Karpfenfische (Cypriniden).
 


Fischsterben

Durchschnittlich alle zwei Tage kommt es in der Schweiz zu einem akuten Fischsterben. Meistens werden diese Sterben durch Menschen verursacht – etwa durch Ausbringen von Jauche oder durch häusliche und industrielle Abwässer. Die Fischsterben können aber auch natürliche Ursachen haben, zum Beispiel durch Trockenheit oder Fischkrankheiten. Die vom Menschen verursachten Schäden an Fisch- und Krebspopulationen können dem Verursacher nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF) gemäss dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt werden.
 


Fischereiliche Nutzung

Die in der Fischereigesetzgebung festgeschriebene Aufgabenteilung besagt, dass für die Regelung der Bewirtschaftung von Fischbeständen die Kantone zuständig sind, mit Ausnahme der Grenzgewässer. Sie legen die Bewirtschaftungsvorschriften fest (z. B. erlaubte Fanggeräte und Fang-methoden), wobei darauf geachtet werden muss, dass die Bewirtschaftung der Fischbestände nachhaltig ist.

Die eidgenössischen Fischereistatistiken sammeln Daten über den Fangertrag und den Fischbesatz. Diese Statistiken werden ergänzt durch weitere Datensätze, wie etwa die Anzahl der Fischereilizenzen und Fälle von akutem Fischsterben sowie einer Übersicht des Fischimports. Zudem finden sich in der Fischereistatistik auch Daten zur Markierung von Fischen und Krebsen sowie deren Wiederfang, die für viele Monitoring- und Forschungsprojekte unerlässlich sind. Diese Markierungsprojekte sowie die erfassten Tiere unterliegen der Meldepflicht an den Bund. (Art. 11 abs 1 VBGF).

Fischereistatistik

Die Fischereistatistiken können vielseitig genutzt werden, unter anderem auch um die Auswirkung von Massnahmen im Bereich Renaturierungen zu messen. Die Ergebnisse einer empirischen Studie in vier Schweizer Kantonen sind ermutigend: Die Entwicklung der Fischfangrate der Angelfischerei ist in den renaturierten Fischereiabschnitten sowie stromauf- und -abwärts dieser Abschnitte positiver als in Bereichen, die nicht von Renaturierungen betroffen sind.

Der Besatz wird von den Kantonen unter Einhaltung der vom Bund festgelegten Nachhaltigkeitsgrundsätze durchgeführt. Dennoch kann der Besatz auch negative Folgen für die Fischarten haben, beispielsweise die Einschleppung von Krankheiten oder die Einführung lokal nicht angepasster Individuen. Das kann zu einer Schwächung von Wildpopulationen führen.

Fischbesatz in der Schweiz

UW-2328-D

Synthese der Erfolgskontrollen. 2023

Nachhaltiger Fischbesatz in Fliessgewässern

uw-1823-d

Rahmenbedingungen und Grundsätze. 2018

Genetik und Fischerei

Cover Genetik und Fischerei

Zusammenfassung der genetischen Studien und Empfehlungen für die Bewirtschaftung. 2016


Aus- und Weiterbildung

Personen, die in der Fischerei (Berufs- oder Angelfischerei), der Aquakultur oder der Fischereiaufsicht tätig sind, brauchen eine Aus- oder Weiterbildung für die Ausübung ihres Berufs oder Hobbys.

Angelfischerei:

Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verlangt von den Fischenden eine minimale Ausbildung, insbesondere zur Umsetzung der tierschutzrelevanten Auflagen. Als Nachweis gilt der sogenannte Sachkundeausweis. Das Freiangelrecht und das Angeln mit Kurzzeitpatenten sind von der Pflicht eines Sachkundenachweises ausgenommen.

Vollzugshilfe Anforderung an die Fangberechtigung

Cover Vollzugshilfe Anforderung an die Fangberechtigung. Nachweis zur Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen. 2007. 9 S.

Nachweis zur Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen. 2007

Fischereiaufseher und Berufsfischer:

Anstelle einer formellen Berufslehre, die mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen wird, können die Berufsverbände der Aufseher und Fischer eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis (Weiterbildung für Fischereiaufseher und Berufsfischer) durchführen.

Jedes Jahr hat das mit der Fischereiaufsicht betraute Personal die Möglichkeit, einen Weiterbildungskurs zu aktuellen Themen im Bereich der Fischerei zu besuchen, der vom Bund in Zusammenarbeit mit der Schweizerische Vereinigung der Fischereiaufseher SVFA organisiert wird.

Fischzüchter:

An der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei Starnberg und an der Berufsschule Starnberg können Personen aus der Schweiz in Deutschland einen EU anerkannten Abschluss als Fischwirt erwerben.
 

Anmeldung zur Schlussprüfung (PDF, 30 kB, 29.03.2010)Zusammenstellung der zur Anmeldung erforderlichen Dokumente. Die Anmeldung muss über das BAFU erfolgen.


Subventionen/ Finanzhilfe gemäss Art. 12 BGF

Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen (Art. 12 des Fischereigesetzes) Projekte, die national oder für einen ganzen Landesteil von Bedeutung sind und folgende Bereiche betreffen:

  • Punktuelle Massnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von aquatischen Lebensräumen von Fischen und Krebsen
  • Angewandte Forschungsarbeiten über die Artenvielfalt, den Bestand und die Lebensräume der Fische, Krebse und Fischnährtiere
  • Information der Bevölkerung über die Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern

Die Finanzhilfen des Bundes betragen zwischen 25 und 40 Prozent der Projektkosten.

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Letzte Änderung 20.08.2024

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