In der Schweiz kann in qualitativer Hinsicht in fast allen Gewässern bedenkenlos gebadet werden. Dank verschiedener Schutzmassnahmen und grosser Anstrengungen bei der Abwasserreinigung in den vergangenen Jahrzehnten ist die hygienische Wasserqualität der Schweizer Flüsse und Seen heute sehr gut.
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Die Badegewässerqualität bezieht sich auf die hygienische Wasserqualität in Flüssen und Seen. Mittels mikrobiologischer Untersuchungen wird beurteilt, ob ein gesundheitliches Risiko durch Badewasser besteht. Mit krankheitserregenden Mikroorganismen verunreinigtes Wasser kann beispielsweise zu Magenbeschwerden und Durchfall führen.
Erhebungen durch kantonale Fachstellen
Die Badegewässerqualität in Fluss- und Seebädern wird durch kantonale Fachstellen überprüft. Sie sind verpflichtet, öffentliche Badeplätze und stark frequentierte Orte in Flüssen und Seen während der Badesaison regelmässig zu kontrollieren. Die Untersuchungen in Fluss- und Seebädern beruhen hauptsächlich auf Messungen von Indikatoren fäkaler Verunreinigungen (E. coli, intestinale Enterokokken), die auf eine Verunreinigung durch häusliche Abwässer oder durch Hofdünger hindeuten. Auch ästhetische Aspekte und weitere hygienische Parameter werden berücksichtigt.
Die kantonalen Messergebnisse an Badeplätzen, die einheitlich nach der europäischen Badegewässerrichtlinie beprobt werden, werden an das BAFU weitergeleitet und für längerfristige, nationale und internationale Beurteilungen vorbereitet. Diese Beurteilungen werden erst nach der Badesaison im Folgejahr veröffentlicht.
Nationale Beurteilung der Badegewässerqualität
Die schweizweite Auswertung der ausgewählten Badeplätze, die nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt werden, zeigt, dass die Badegewässerqualität in den Schweizer Seen und Flüssen sehr gut ist. Mehr als 97 Prozent der bewertbaren Badeplätze weisen eine mindestens ausreichende Qualität auf. Nur ein paar Prozent der Badeplätze werden als «mangelhaft» eingestuft. Diese Situation ist seit Jahren stabil.
Erhebung und Beurteilung nach der europäischen Badegewässerrichtlinie
Als Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) beteiligt sich die Schweiz an ausgewählten Teilen der Berichterstattung zur europäischen Badgewässerrichtlinie (2006/7/EG). Die EU-Richtlinie wird in der Schweiz nicht umgesetzt. Die Beteiligung an der Berichterstattung ermöglicht die internationale Vergleichbarkeit und die Darstellung der Schweizer Daten in europäischen Publikationen.
Aus diesem Grund wertet das BAFU die Daten zur Badegewässerqualität nach der EU-Richtlinie aus, die kantonalen Fachstellen häufig nach anderen Methoden (z.B. Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL 1991). Im Gegensatz zur BUWAL-Methode, kann die EU-Bewertung nur dann berechnet werden, wenn mindestens 4 Proben pro Badesaison und Messresultate für mindestens 4 Jahren vorliegen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, erhält der Badeplatz den Status „keine Bewertung möglich“. In seltenen Fällen können die unterschiedlichen Beurteilungsmethode auch zu unterschiedlichen Qualitätsklassen führen. Die Bevölkerung sollte sich nach den kantonalen Angaben richten. Die EU-Einstufung dient nur für die internationale Vergleichbarkeit.
Die Methoden zur Erhebung und Beurteilung der Badegewässerqualität nach der EU-Richtlinie sind in der Vollzugshilfe «Beurteilung der Badegewässer» dargelegt.
Die nationale Beurteilung deckt nur einen Teil der Badegewässer in der Schweiz ab, doch die durch kantonale Fachstellen veröffentlichten zusätzlichen Informationen zeigen dasselbe Resultat: Es wird immer nur über einzelne Badeplätze mit mangelhafter hygienischer Qualität berichtet. Diese befinden sich vor allem an den grossen Flüssen im Mittelland oder beispielsweise in der Nähe von Einläufen von Kläranlagen.
Gewässerschutzmassnahmen zeigen Erfolg
Verschiedene Massnahmen zum Schutz der Gewässer in den vergangenen Jahrzehnten haben den hygienischen Zustand der Schweizer Flüsse und Seen seit den 1980er-Jahren deutlich verbessert. In einigen Regionen war die Verbesserung der Badegewässerqualität zugunsten der Bevölkerung und des Tourismus ein wichtiger Antreiber für den Bau und die Aufwertung von Kläranlagen. Der hygienische Zustand der Badegewässer hat keinen direkten Zusammenhang mit dem chemischen oder biologischen Zustand der Gewässer. Dennoch wirken sich die Bemühungen zur Verbesserung der Badegewässerqualität auch positiv auf den Zustand des gesamten Gewässerökosystems aus.
Badegewässerqualität vor Ort
Kantone oder Gemeinde informieren die Bevölkerung über die aktuelle Badegewässerqualität in Fluss- und Seebädern, z.B. auf eigenen Webseiten (siehe unten). Dem BAFU liegen keine Informationen über die konkrete Situation an bestimmten Badeplätzen vor.
Beim Baden sollen die Verhaltensempfehlungen und Anweisungen der lokalen Behörden beachtet werden. Wenn die hygienischen Voraussetzungen für das Baden nicht ausreichen, müssen die Behörden informieren und Massnahmen zum Schutz der Badenden und zur Verbesserung der Wasserqualität zu ergreifen. Falls nötig können z.B. Warnungen oder Badeverbote ausgesprochen werden.
Nach starken Regenfällen oder bei Hochwasser wird immer vom Baden abgeraten, da eine verstärkte Belastung mit krankheitserregenden Mikroorganismen möglich ist. Ursachen dafür sind zum Beispiel die Regenwasserüberläufe der Kanalisation oder abgeschwemmter Hofdünger.
Blaualgen und Entenflöhe
Massenvermehrungen von Cyanobakterien (auch «Blaualgen» genannt) werden in einzelnen Seen während Hitzeperioden beobachtet. Cyanobakterien können Giftstoffe produzieren, die beim Verschlucken gesundheitsgefährdend sind oder Hautausschläge verursachen. Wegen dieser Giftstoffe sind Massenvermehrungen von Cyanobakterien ein häufiger Grund für lokale Badeverbote.
Badedermatitis («Entenfloh») ist eine Hauterkrankung, die durch einen Wasservogelparasiten verursacht wird und nach einem Bad in einem warmen See auftreten kann. Verhaltensempfehlungen zur Vermeidung von Badedermatitis sind auf den kantonalen Webseiten zu finden.
Für gesundheitliche Fragen sind die Kantone, in der Regel die kantonärztlichen Dienste und die kantonalen Laboratorien, zuständig.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 23.05.2024