Überschwemmungen, Lawinen, selten auch Erdbeben: In der Schweiz gab es seit Menschengedenken Naturgefahrenereignisse, die teilweise grosse Schäden anrichteten. Wie die Menschen den Naturgefahren begegneten und was für Lehren sie aus den Ereignissen zogen, wird im Folgenden in einem kurzen, nicht abschliessenden geschichtlichen Abriss erläutert.
Das Erdbeben vom 18. Oktober 1356 in der Stadt Basel ist mit einer Magnitude von 6.6 auf der Richterskala das grösste in der Schweiz historisch dokumentierte Erdbeben. Die Angaben über die Schäden sind nicht eindeutig, einige Quellen gehen von bis zu 2000 Todesfällen aus.
Im Jahre 1515 brach ein zwei Jahre zuvor durch einen Bergsturz gebildeter Damm im Bleniotal bei Biasca. Das Geröll des Bergsturzes versperrte das Tal und schnitt den Fluss Brenno ab, worauf sich ein ca. 5 km langer See staute. Beim Dammbruch entstanden Flutwellen, welche sich über Bellinzona bis in den Lago Maggiore wälzten. Je nach Quelle kamen dabei 200 – 600 Menschen ums Leben und 400 Gebäude wurden zerstört.
Der Bergsturz von Goldau im Jahre 1806 ist neben dem Basler Erdbeben (1356) die bisher grösste Naturkatastrophe in historischer Zeit. Beim Bergsturz von Goldau starben 457 Menschen und 323 Tiere.
Naturkatastrophen als Strafe Gottes
Am 23. Juli 1764 gab es ein schweres Unwetter, das Zerstörung und Todesopfer mit sich brachte. In Buochs kamen dabei elf Personen ums Leben, elf Bauernhäuser und acht Ställe wurden komplett zerstört, viele weitere Häuser schwer beschädigt, Geröll und Schlamm verwüsteten das Dorf.
In früheren Zeiten und wie auf diesem Gemälde dargestellt, fühlten sich die Menschen den Naturgefahren noch sehr ausgeliefert und versuchten, diese primär mit Gottes Gnaden zu bekämpfen.
Um das Gründungsjahr der heutigen Schweiz (1848) gab es drei Ereignisse mit sehr grossen Schäden: 1834, 1852 und 1868.
- 1834: Schwere Überschwemmungen mit gewaltigen Hochwasserschäden in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Uri und Glarus.
- 1852: Die Aare erreichte den höchsten je verzeichneten Stand, und liess somit auch den Rhein stark ansteigen. Dessen Pegel übertraf den Höchststand des Hochwassers von 1999 um mindestens einen Meter.
Bei diesem Hochwasser gab es zwei Erkenntnisse mit weitreichenden Folgen. In der Forstwissenschaft stellte man fest, dass die Übernutzung der Wälder einen Einfluss auf die hohen Abflussmengen der Gewässer hat und dass Aufforstungen das Wasser zurückhalten könnten. Das Seeland war besonders betroffen und die Bestrebungen für eine Juragewässerkorrektion erhielten neuen Auftrieb.
- 1868: Beidseits der Alpen kam es zu schweren Überschwemmungen (mit 50 Todesfällen und Schäden von 14 Millionen Franken). Der Lago Maggiore erreichte den höchsten bekannten Wasserstand (199,98 Meter, d.h. 7 Meter über dem aktuellen Jahresdurchschnitt).
Handeln
Kurz vor diesen Ereignissen hatte der Experte Elias Landolt, Professor für Forstwissenschaft an der heutigen ETH Zürich, im Auftrag des Bundesrates den «Bericht an den hohen schweizerischen Bundesrath über die Untersuchung der schweiz. Hochgebirgswaldungen, vorgenommen in den Jahren 1858, 1859 und 1860», Bern 1862, erstellt.
Er wies auf den direkten Zusammenhang zwischen der Entwaldung im Gebirge und den Überschwemmungen in den Talebenen hin. Diese Untersuchungen führten zu Art. 24 der Schweizerischen Bundesverfassung von 1874, die dem Bund «das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge» einräumte.
Karl Culmann, auch er Professor an der ETH Zürich (für Ingenieurswissenschaften), verfasste 1864 einen «Bericht an den hohen schweizerischen Bundesrath über die Untersuchung der schweiz. Wildbäche, vorgenommen in den Jahren 1858, 1859, 1860 und 1863».
Er beschrieb darin alle zu korrigierenden Fluss- und Bachläufe der Schweiz, nach Kantonen und bisher ausgeführten Tätigkeiten gegliedert. Weiter machte er Vorschläge für die zukünftige Bundesgesetzgebung und die Subventionspraxis. Diese wurden zwar zur Kenntnis genommen, jedoch nur teilweise umgesetzt.
Die Überschwemmungen von 1868 ebneten schliesslich den Weg für eine nationale Forst- und Wasserbaugesetzgebung. Die Katastrophe führte zur politischen Einsicht, dass das Vorgehen zur Verhinderung weiterer Katastrophen gesamtschweizerisch koordiniert werden müsse und der Bund dafür mehr Kompetenzen erhalten solle. 1876 trat das eidgenössische Forstpolizeigesetz, das den Gebirgswald unter Schutz stellte, in Kraft. 1877 folgte das eidgenössische Wasserbaupolizeigesetz. Dies war die erste Gesetzgebung des neuen Bundesstaates im Bereich der Naturgefahrenprävention. Sie hatte zur Folge, dass nun verstärkt in Schutzbauten investiert wurde und grosse Korrektionen in Angriff genommen wurden. Wildbäche und Talflüsse wurden verbaut und Hänge stabilisiert. Die damalige Strategie der Gefahrenabwehr prägte bis weit ins 20. Jahrhundert hinein den Umgang mit Naturgefahren.
Grosse Flusskorrektionen
Die erste grosse Rhonekorrektion bei Raron erfolgte im Jahre 1888. Es wurde hauptsächlich an Hochwasserschutzdämmen und Buhnen gearbeitet. Das Bild zeigt die einfachen Mittel, mit denen die Arbeiten damals durchgeführt wurden.
Ein weiteres Beispiel für eine grosse Flusskorrektion ist die Eindämmung der Maggia im Tessin ab 1891.
Das Regulierwehr Port im Nidau-Büren-Kanal wurde in den Jahren 1936 bis 1939, als vorgezogene Massnahme der 2. Juragewässerkorrektion, errichtet. Der Nidau-Büren-Kanal als Kernstück der Juragewässerkorrektion stellt den grössten flussbaulichen Eingriff der Schweiz dar.
Lawinenschutz
Für ein Bergland wie die Schweiz ist der Umgang mit Lawinen überlebenswichtig. Bereits im frühen 19. Jahrhundert wurden Verbauungen im Lawinenanbruchgebiet erstellt – Mauern und Erdterrassen sollten verhindern, dass Lawinen überhaupt entstehen. Einzelpersonen wie Förster beobachteten und beschrieben als Pioniere Lawinenniedergänge.
Ereignislücke
Ab ungefähr 1875 blieb die Schweiz für längere Zeit von grossen Naturkatastrophen verschont, was zu einer trügerischen Sicherheit führte. Man spricht heute von einer rund 100-jährigen Ereignislücke. Diese trug dazu bei, dass das Katastrophenrisiko im Verlauf des 20. Jahrhunderts fast vollständig vergessen ging und das Thema Hochwasserschutz in den Hintergrund rückte. Zusätzlich wurde in dieser Zeitperiode die Siedlungsfläche stark vergrössert, und viele grosse Infrastrukturanlagen wurden errichtet.
20. Jahrhundert
Erst die Unwetter im Alpenraum vom Sommer 1987 mit einer Gesamtschadenssumme von fast 1,3 Milliarden Franken brachten ein Umdenken und die Erkenntnis, dass es bei Naturereignissen keine absolute Sicherheit gibt. Die Gefahrenprävention gewann wieder stark an Bedeutung.
Die Unwetter vom 24./25. August 1987 führten zu Erdrutschen und Überschwemmungen im ganzen Alpenraum, vor allem im Kanton Uri, im Goms, im Puschlav und im Veltlin. Die Urner Reussebene war überflutet, insgesamt 8 Personen kamen ums Leben.
Von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur
Die verheerenden Schäden von 1987 führten zu einem Paradigmenwechsel im Hochwasserschutz: von der reinen Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur. Die Autoren des jährlichen Berichtes über die Unwetterschäden in der Schweiz stellten sich folgende Fragen:
Genügt es, dass wir uns mehrheitlich darauf beschränken, die entstandenen Schäden nachvollziehend zu beheben, um wieder einen einigermassen «geordneten» Zustand zu erreichen? Sollten wir nicht doch mehr Vorsorge betreiben im Sinne einer echten, umfassenden Prophylaxe, einschliesslich allfälliger ergänzender oder angepasster gesetzlicher Grundlagen? Ansätze zu diesem Denken und Handeln sind vorhanden. Aber genügen sie? (aus «wasser, energie, luft», 80. Jahrgang, 1988)
In den darauffolgenden Jahren wurden die vergangenen Ereignisse sorgfältig untersucht. Die wichtigsten Erkenntnisse der 1991 erschienen Ursachenanalyse waren:
- Es gibt keine absolute Sicherheit
- Es braucht einen differenzierten Schutz vor Naturgefahren, nicht nur baulich-technische Massnahmen
- Es braucht verschiedene Massnahmen wie Erstellung von Gefahrengrundlagen, raumplanerische Massnahmen, Unterhalt von Schutzbauten, Notfallplanung
- Die Gesetze über den Wasserbau und den Wald müssen angepasst werden
- Es braucht eine Abkehr von der reinen Gefahrenabwehr zu einem integralen Risikomanagement
21. Jahrhundert
Die Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald wurden 1991 entsprechend den Erkenntnissen aus dem Hochwasser von 1987 angepasst, indem beispielsweise die Pflicht zur Erarbeitung von Gefahrenkarten festgehalten wurde. 2003 wurde eine erste Strategie zum Umgang mit Naturgefahren veröffentlicht, kurz darauf gab es ein weiteres katastrophales Ereignis.
Das Hochwasser im Jahr 2005 richtete erneut massive Schäden an. Sechs Menschen verloren ihr Leben, die Kosten betrugen erstmals 3 Milliarden Franken.
Wiederum wurde eine umfangreiche Ereignisanalyse erstellt, welche wichtige Erkenntnisse mit sich brachte:
- Durch eine sorgfältige Raumnutzung ist ein unkontrolliertes Anwachsen des Schadenpotenzials zu verhindern
- Dafür braucht es Gefahren- und Risikobeurteilungen
- Schutzmassnahmen aller Art müssen robust und überlastbar sein
- Es braucht vorbereitete und eingeübte Notfallmassnahmen
- Es bedarf einer Verbesserung von Vorhersage, Warnung und Alarmierung
- Die Bevölkerung muss sensibilisiert werden, so dass z.B. Alarmierungen auch richtig verstanden werden, eigenverantwortliches und gefahrengerechtes Handeln kann einen entscheidenden Beitrag zur Minderung der Schäden leisten
- Es braucht vielerorts eine bessere Koordination und Zusammenarbeit der Fachstellen und der Einsatzkräfte vor Ort
Ereignisanalyse Hochwasser 2005:
Teil 1: Prozesse, Schäden und erste Einordnungen
Teil 2: Analyse von Prozessen, Massnahmen und Gefahrengrundlagen
Synthesebericht zur Ereignisanalyse
Vieles davon wurde inzwischen verwirklicht. Die Gefahrenkarten sind grösstenteils erstellt und teilweise in Risikobeurteilungen weiterverarbeitet, Standards für die Erstellung von Risikoübersichten liegen vor. Die hydrologischen Vorhersagemodelle wurden durch technische, organisatorische und personelle Erweiterungen stark verbessert. Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes und der Kantone arbeiten intensiver zusammen und tauschen sich aus. Auf www.naturgefahren.ch wird die Bevölkerung informiert und gewarnt. Der Kartenviewer des Bundes-Geoportals www.geo.admin.ch verzeichnete im Juli 2021 sogar einen Rekordwert, was das Interesse und die Sensibilisierung der Bevölkerung unterstreicht. Viele Gemeinden verfügen über Einsatzpläne im Falle eines Ereignisses, der Bund unterstützt die Gemeinden dabei mit einem Leitfaden. Beim Hochwasser vom Juli 2021 wurde die Wirksamkeit dieser Massnahmen bestätigt.
Der «Umgang mit der Lawinengefahr» wurde 2018 in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Diese Auszeichnung der UNESCO verhilft einer oft unterschätzten Gefahr zu noch mehr Sichtbarkeit.
Zähmung der Wildwasser
Darstellung der Gefahren durch Wildwasser bei Starkregen mit eindrücklichen Bildern des Hochwassers Durnagel 1944 im Glarnerland. Auftrag des Stimmvolks an den Bund zur Korrektion und Verbauung der Wildwasser sowie der Aufforstung ihrer Quellgebiete. Ein Film aus dem Jahr 1962.
Gewässer ohne Lebensraum
Ein Fluss erzählt teils philosophisch, teils wissenschaftlich über sein Wesen, als er noch wild und ungezähmt war. Mit dem Menschen kam die Veränderung, Moore wurden trockengelegt und wichen Ackerland. Die kanalisierten Flüsse können die Regenmengen nicht mehr aufnehmen und werden zur Bedrohung. Der Fluss fragt nach des Menschen Schuld, hat doch der Mensch die Böden versiegelt und die Flüsse in Mauern gezwungen. Das Gewässer fühlt sich nur noch als Schandfleck, eingezwängt in der Kulturlandschaft. Doch es gibt Hoffnung; der Mensch erkennt den Wert der Flüsse wieder und ermöglicht durch naturnahen Wasserbau mehr Leben in Fliessgewässern. Der Fluss bittet den Mensch um ein Gleichgewicht mit der Natur und fordert ihn auf, auch beim Naturschutz seine eigenen Gesetze zu beachten. Ein Film aus dem Jahr 1987.
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Ereignisanalyse Lawinensituation im Januar 2018 (PDF, 27 MB, 06.05.2021)WSL Berichte - Heft 76, 2019
Letzte Änderung 20.10.2022