Biogene Treibstoffe

Das Mineralölsteuergesetz sieht für biogene Treibstoffe eine Steuererleichterung vor, sofern ökologische und soziale Anforderungen erfüllt sind. Der Entscheid über die Steuererleichterung obliegt der Oberzolldirektion. Sie hat die Federführung am Gesuchverfahren und verfügt über die Steuererleichterung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das BAFU ist innerhalb des Gesuchverfahrens zuständig für die Prüfung, ob die ökologischen Anforderungen erfüllt sind.

Die ökologischen Anforderungen an biogene Treibstoffe bestehen gemäss Mineralölsteuerverordnung aus drei Kriterien, die den gesamten Lebensweg der Treibstoffe vom Anbau der Rohstoffe bis zum Endverbrauch betreffen:

  • Die Treibhausgasemissionen, welche durch die biogenen Treibstoffe verursacht werden, müssen mindestens 40 % niedriger sein, als jene von fossilem Benzin;
  • Die Umweltbelastung darf im Vergleich zu fossilem Benzin nicht erheblich grösser sein; und
  • Der Anbau der Rohstoffe darf keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand (insb. Wälder, Torfmoore, Feuchtgebiete) oder mit grosser biologischer Vielfalt (insb. Schutzgebiete) erfordern.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Einzelheiten in der Verordnung über den Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen an biogene Treibstoffe (BTrV) geregelt.

Die Erfüllung der sozialen Anforderungen wird durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) geprüft.

Vollzug

Inländische Hersteller und Importeure von biogenen Treibstoffen können bei der Oberzolldirektion (OZD) ein Gesuch um Mineralölsteuererleichterung einreichen. Die amtlichen Formulare befinden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Für den Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen müssen Gesuchsteller mittels amtlichem Formular Angaben machen über die Art und Qualität der biogenen Treibstoffe, die genutzten Flächen sowie den gesamten Produktionsweg der Treibstoffe vom Anbau der Rohstoffe bis zur Entgegennahme der Treibstoffe durch Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Angaben müssen verständlich und überprüfbar sein. 

Das BAFU prüft aufgrund der gelieferten Angaben der Gesuchsteller, ob die ökologischen Anforderungen erfüllt sind.

Dazu bilanziert es die Treibhausgasemissionen und die Umweltbelastung, die durch die Erzeugung der biogenen Treibstoffe entstehen. Bei der Bilanzierung verwendet das BAFU insbesondere die Datensätze der Ökoinventardatenbank des Ecoinvent Zentrums oder von Ökoinventardatenbanken von vergleichbarer Qualität und die Methode der ökologischen Knappheit oder andere Methoden von vergleichbarer Qualität. 

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Letzte Änderung 31.12.2021

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