Marktwirtschaftliche Instrumente

Das Verursacherprinzip der Bundesverfassung besagt: Wer übermässig viele Ressourcen konsumiert und die Umwelt schädigt, soll auch die Folgekosten tragen. Um dies zu erreichen, stehen verschiedene marktwirtschaftliche Instrumente, wie beispielsweise Lenkungsabgaben oder der Emissionshandel, zur Verfügung.

Die negativen Auswirkungen von Produktion und Konsum auf die Umwelt (sogenannte externe Kosten) sind aufgrund von Marktversagen noch zu wenig in den Preisen von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt, was zu einer übermässigen Nutzung von natürlichen Ressourcen führt. Eingegriffen werden muss dort, wo der Markt wegen fehlenden oder verzerrten Preissignalen bei der effizienten Nutzung von Ressourcen nicht selber durch eine entsprechende Preisgestaltung regelt. Marktwirtschaftliche Instrumente – auch ökonomische Instrumente – wie Lenkungsabgaben oder der Emissionshandel zielen auf die «Einpreisung» (Internalisierung) der externen Kosten, um die Kostenwahrheit wiederherzustellen. Die Grundidee ist, dass Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen die Umweltbelastung dort reduzieren, wo mit geringem Aufwand viel erreicht werden kann. Zudem erlauben sie eine grössere Handlungsfreiheit als Detailvorschriften. Gleichzeitig werden die Kosten der Umweltbelastung damit von den Verursachenden statt von der Allgemeinheit getragen. Dies setzt voraus, dass die externen Kosten weitgehend erfasst und bepreist werden.

Die marktwirtschaftlichen Instrumente können folgendermassen unterschieden werden:

  • Instrumente, die bei den Preisen ansetzen: Verschiedene marktwirtschaftliche Instrumente setzen bei der Bepreisung der natürlichen Ressourcen bzw. Umweltbelastungen an, um umweltschädliches Verhalten zu verteuern und umweltfreundliches Verhalten zu begünstigen. 
    • In der Schweiz kommen zwei Lenkungsabgaben zum Einsatz; die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe und die Abgabe auf volatile organische Verbindungen (VOC). Die Einnahmen werden an die Bevölkerung zurückverteilt, wobei ein Teil der CO2-Lenkungsabgaben zweckgebunden eingesetzt wird.
    • Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) dient dazu, die nicht gedeckten Wegkosten und die externen Kosten von Lastwagen und anderen schweren Güterfahrzeugen (Umwelt- und Gesundheitsschäden) zu reduzieren. Sie ist vollständig zweckgebunden. Der Bund verwendet seinen Anteil an den Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung der Bahninfrastruktur.
    • Gebühren können denjenigen Personen oder Firmen Kosten auferlegen, die Umweltbelastungen verursachen. Die entsprechenden Erträge werden dazu eingesetzt, Massnahmen zur Verringerung oder Behebung der verursachten Umweltbelastung zu finanzieren, zum Beispiel die umweltgerechte Abfallentsorgung.
    • Mit Subventionen wiederum leistet der Bund einen finanziellen Beitrag an Initiativen privater Organisationen sowie kantonaler und kommunaler Behörden. So unterstützt er beispielsweise die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien oder die Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften. Beispiele dafür sind Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe, welche die Biodiversität fördern oder das Gebäudeprogramm für energetisch wirksame Massnahmen.
       
  • Instrumente, die bei den Mengen ansetzen: Statt über den Preis können Eingriffe auch über eine Mengenbegrenzung erfolgen, wie dies beim Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten zwischen Unternehmen der Fall ist.

 

Die Gesetzgebung kennt neben den marktwirtschaftlichen Ansätzen weitere Instrumente, um die Umwelt zu schützen und die natürlichen Ressourcen zu schonen: dies sind insbesondere Zielvorgaben und Monitoring; Verbote sowie Gebote; Vereinbarungen; sowie Information, Beratung und Bildung. Die verschiedenen Instrumente und ihre Kombinationsmöglichkeiten sollen im Zusammenspiel sicherstellen, dass die gesetzlichen Ziele wirkungsvoll und zu möglichst geringen Kosten erreicht werden. Durch volkswirtschaftliche Beurteilungen (VOBU) bzw. Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) werden die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Umweltpolitik sowie die Effizienz ihrer Umsetzung beurteilt.

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Letzte Änderung 22.12.2023

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