2. Newsletter CO2-Kompensation in der Schweiz, 20.08.2014

Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen im Inland.

Entscheid

Zulassung von Validierungs- und Verifizierungsstellen: Nur vom BAFU zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen dürfen Prüfungen von Projekten und Programmen durchführen. Per sofort wird die Bearbeitung von Gesuchsunterlagen, welche von noch nicht zugelassenen Fachexperten oder nicht gemeldeten Qualitätsverantwortlichen oder Gesamtverantwortlichen unterschrieben wurden, ausgesetzt bis die entsprechenden Personen zugelassen bzw. gemeldet worden sind.

Die Liste der zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen sowie den zugehörigen zugelassenen Fachexperten und gemeldeten Qualitätsverantwortlichen und Gesamtverantwortlichen befindet sich unter

Informelle Konsultation zur Standardmethode Verkehrsverlagerung

Um die Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Programmen im Bereich Verkehrsverlagerung zu erleichtern, hat die Geschäftsstelle Kompensation für diesen Bereich in Zusammenarbeit mit externen Fachexperten eine Standardmethode entwickelt. Die Methode ergänzt die Vollzugsmitteilung. Die Geschäftsstelle hat die Standardmethode im Rahmen einer informellen Konsultation zur schriftlichen Stellungnahme veröffentlicht. Schriftliche Kommentare nimmt die Geschäftsstell bis spätestens zum 20. September 2014 per E-Mail (kop-ch@bafu.admin.ch) entgegen.

Programme

In Analogie zu Projekten gilt aktuell, dass mit der Umsetzung von Vorhaben bis zu drei Monate vor Umsetzungsbeginn begonnen werden kann.
Die Art und Weise der Anmeldung eines Vorhabens wird in der Programmbeschreibung definiert und validiert. Die Anmeldung ist formloser und entsprechend schneller als die Eingabe von Gesuchen bei der Geschäftsstelle Kompensation. Deshalb ist mit der laufenden Revision der CO2-Verordnung eine Praxisänderung vorgesehen: Vorhaben sollen vor der Umsetzung bei der Programmträgerschaft angemeldet werden. Tritt die CO2-Verordnung in dieser Form in Kraft, wird die aktuelle Regelung entsprechend angepasst.

 Hinweise / Ergänzungen

  • Wärmelieferung: Der Verpflichtungsperimeter der abgabebefreiten Unternehmen hat von der 1. Verpflichtungsperiode (2008-2012) zur 2. Verpflichtungsperiode (2013-2020) eine Änderung erfahren. Bei der Lieferung von Wärme durch einen als Kompensationsprojekt anerkannten Wärmeverbund an ein abgabebefreites Unternehmen, muss bei der Ausstellung von Bescheinigungen kein Abzug vorgenommen werden. Validierungs- und Verifizierungsstellen sind darüber bereits informiert worden.
  • Projekt-/Programmanträge: Die Geschäftsstelle möchte explizit darauf hinweisen, dass eine Tabelle mit den über die Kreditierungsperiode erwarteten Emissionsreduktionen eine formelle Anforderung an Projekt- und Programmanträge ist.
  • Projekt-/Programmanträge: Eine grafische Darstellung der Systemgrenzen, wie es in der Vorlage der Projektbeschreibung unter 4.1 verlangt wird, umfasst schematisch alle Emissionsquellen innerhalb der Systemgrenzen und bezeichnet zusätzlich die daraus entstehenden Emissionen, inklusive deren Art (Treibhausgas). Es sind keine technischen Verfahrensschema oder Lagebeschreibungen gemeint.  

    Beispiel:
Beispiel für eine grafische Darstellung der Systemgrenzen, wie es in der Vorlage der Projektbeschreibung unter 4.1 verlangt wird. Sie umfasst schematisch alle Emissionsquellen innerhalb der Systemgrenzen und bezeichnet zusätzlich die daraus entstehenden Emissionen, inklusive deren Art (Treibhausgas).

Hinweise zum Vollzug und der Internetseite

  • Transparenz: Der Prozess zur Beurteilung von Projekt-/Programmanträgen enthält nun standardisierte Statusmeldungen an den Projekteigner. Der Beurteilungsprozess ist in Bearbeitungsstufen von A bis E aufgeteilt. Wechselt der Antrag von einer Bearbeitungsstufe zur nächsten, erhält der Projekteigner eine Email mit der Statusänderung.
  • Doppelzählung: Ein Ergänzungsblatt zum Thema Doppelzählung beim Einsatz von biogenen Treibstoffen wurde veröffentlicht.

Vermeidung von Doppelzählungen beim Einsatz von biogenen Treibstoffen (PDF, 624 kB, 20.08.2014)Entwurf des Ergänzungsblatts zur Mitteilung Projekte zur Emissionsverminderung im Inland

Termine

25.11.2014: Infoveranstaltung „Kompensationsprojekte" zur Revision der CO2-Verordnung. Weitere Informationen folgen.

Kontakt
Letzte Änderung 20.08.2014

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