1. Newsletter CO2-Kompensation in der Schweiz, 16.07.2014

Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen im Inland.

Entscheide

  1. Monitoring: In begründeten Fällen kann das Monitoring von selbst durchgeführten Projekten für die Jahre 2013 und 2014 zusammen in 2015 eingegeben werden.
  2. Validierung/Verifizierung: Ab August 2014 müssen Validierungs- und Verifizierungsberichte zurückgewiesen werden, welche den Anforderungen aus dem Anmeldeformular für Prüfstellen nicht genügen (siehe auch Punkt 5 der Erläuterungen weiter unten).

Erläuterungen

  1. Monitoring: Der erste verifizierte Monitoringbericht ist dem BAFU sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einzureichen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Monitoring beginnt. Die nachfolgenden Monitoringberichte sind mindestens alle drei Jahre einzureichen. Die Emissionsverminderungen sind pro Kalenderjahr auszuweisen.
  2. Bescheinigungen: Bescheinigungen werden ab Inkraftsetzung der revidierten CO2-Verordnung im Emissionshandelsregister ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist dem BAFU gleichzeitig mit der Einreichung des verifizierten Monitoringberichts das Betreiber- oder Personenkonto anzugeben, auf das die Bescheinigungen ausgestellt werden sollen. Personen, welche mit Bescheinigungen handeln wollen, müssen ein Konto im Emissionshandelsregister haben.
  3. Transparenz: Die Geschäftsstelle ist darum bemüht die Transparenz im Bereich Kompensation zu erhöhen. Die Veröffentlichung von Projektanträgen im Internet kann von der Geschäftsstelle nur durchgeführt werden, wenn die Projekteigner dies unterstützen und die angeforderten Dokumente liefern. Dies ist der einzige Grund weshalb noch nicht alle Unterlagen auf der Liste der registrierten CO2-Kompensationsprojekte verfügbar sind.
  4. Validierung/Verifizierung: Das Verwenden des „Excel-Tool der Stiftung KliK zur Bestimmung der wirtschaftlichen Additionalität und der resultierenden CO₂-Emissionsreduktionen" wird von der Geschäftsstelle empfohlen, um eine Vereinfachung des Verfahrens voranzutreiben. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass die Prüfstellen mit strukturierten und bekannten Daten effizienter arbeiten können. Die Datei wurde jedoch weder als offizielles Tool der Geschäftsstelle beurteilt noch freigegeben. Durch die Verwendung des Tools ist die Prüfstelle nicht davon entbunden eine eigene Einschätzung der Dokumente, inkl. der Berechnungen abzugeben.
  5. Validierung/Verifizierung: Die Geschäftsstelle hat die Anforderungen an Prüfstellen für Projekte zur Emissionsverminderung im Inland präzisiert und im unten stehenden überarbeiteten Anmeldeformular für Stellen dargelegt.
  6. Verrechnung: Das Bundesamt für Umwelt wird für alle Projektskizzen, Projektanträge und Monitoringberichte, welche ab dem 1.1. 2014 eingegangen sind, die Aufwände laut „Verrechnung von Aufwänden nach Gebührenverordnung BAFU" verrechnen.

Termine

25.11.2014: Infoveranstaltung „Kompensationsprojekte" zur Revision der CO2-Verordnung. Weitere Informationen folgen.

Kontakt
Letzte Änderung 16.07.2014

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