Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen im Inland.
1. Neue Projektkategorie
Die Geschäftsstelle Kompensation hat zwei neue Projekttypen vorgesehen, welche unter die Kategorie Methan(CH4)-Vermeidung fallen:
- 6.2 „Methanvermeidung aus biogenen Abfällen" und
- 6.3 „Methanvermeidung durch Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen in der Landwirtschaft"
Die Validierungs- und Verifizierungsstellen, welche für Projekttyp 3.1 (und nicht 6.1 - Druckfehler, korrigiert am 12.01.2016) zugelassen waren, werden auch für Projekttyp 6.2 zugelassen.
Diese Projekttypen werden noch in der Vollzugsmitteilung angepasst. Dabei werden auch die Beschreibungen der Projekttypen erweitert und Beispiele ergänzt.
2. Prüfung von Schnittstelle zu nonEHS Unternehmen
Bei der Lieferung von Wärme durch einen als Kompensationsprojekt anerkannten Wärmeverbund an ein abgabebefreites Unternehmen, muss bei der Ausstellung von Bescheinigungen in der Regel kein Abzug vorgenommen werden. Dennoch ist die Überprüfung von Schnittstellen mit von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen sinnvoll, um von obiger allgemein gültigen Regelung abweichende Situationen rasch klären zu können.
Um zu prüfen, ob in einem Projekt oder Programm eine Schnittstelle mit Unternehmen vorliegt, welche von der CO2-Abgabe befreit sind und nicht am Emissionshandel (EHS) teilnehmen, sollen künftig die publizierten Listen von abgabebefreiten Unternehmen verwendet werden. Bei der Eingabe der Gesuchsunterlagen sind der Geschäftsstelle Kompensation damit alle Unternehmen anzugeben, welche Wärme durch das Kompensationsprojekt beziehen und gleichzeitig von der CO2-Abgabe befreit sind. Die Geschäftsstelle prüft dann, ob für den jeweiligen Fall die oben genannte Regel angewendet werden kann, oder nicht. Auch die Validierungs- und Verifizierungsstellen verwenden diese Liste bei Ihrer Prüfung.
Die Listen der abgabebefreiten Unternehmen befinden sich auf der folgenden Seite:
3. Doppelte Geltendmachung von Emissionsverminderung und der freiwillige Markt
Bescheinigungen werden in erster Linie mit dem Ziel ausgestellt, sie zu Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Kompensationspflicht zu verwenden. Bei diesem Vorgang wird die Bescheinigung vom BAFU ausgestellt und kommt durch die Abgabe von Kompensationspflichtigen zu diesem zurück. Die zugehörige Emissionsverminderung ist gleichzeitig im Treibhausgasinventar sichtbar und dient damit, insbesondere im Jahr 2020, der Zielerreichung internationalen Klimaschutzziele der Schweiz.
Bei diesem Vorgang gibt es keine doppelte Geltendmachung der Emissionsverminderung. Die Kompensationspflichtigen kompensieren Emissionen aus der energetischen Nutzung der von ihnen in Verkehr gesetzten Treibstoffe und erfüllen damit eine gesetzliche Pflicht. Diese Pflicht wurde eingeführt, damit die Schweiz ihre Klimaschutzziele erreichen kann.
Verlassen die Bescheinigungen diesen gesetzlich regulierten Kreislauf in den sogenannten freiwilligen Markt, so kann es zu einer doppelten Geltendmachung der Emissionsverminderung kommen. Denn im Treibhausgasinventar erscheint die Emissionsverminderung unabhängig von der Verwendung der Bescheinigungen. Damit wird die Emissionsverminderung automatisch für die Zielerreichung der Schweiz verwendet. Die Schweiz beansprucht somit die Emissionsverminderung und verwendet sie in ihrer Treibhausgasbilanz.
Kauft ein Unternehmen Bescheinigungen und kompensiert damit z.B. freiwillig die Flugreisen seiner Angestellten, so beansprucht das Unternehmen die Emissionsverminderung ebenfalls. Diese taucht dann gegebenenfalls in einer freiwilligen Treibhausgasbilanz des Unternehmens auf. In diesem Fall wird eine Emissionsverminderung in zwei Bilanzen und von zwei Akteuren geltend gemacht. Das Klima sieht allerdings nur eine Emissionsverminderung.
Dieser Fall kann von der Geschäftsstelle Kompensation nicht verhindert werden. Dies deshalb, weil aktuell keine „internationalen Emissionsrechte" (AAU) ausgestellt werden und somit eine vorsorgliche Stilllegung eines AAU pro ausgestellter Bescheinigung nicht möglich ist.
4. Schlüsselkunden von Wärmeverbünden - Präzisierung
Anhang F zur Vollzugsmitteilung fasst die Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort- und Prozesswärme zusammen:
Laut Anhang sind Wärmebezüger mit einem jährlichen Wärmeverbrauch ab 150 MWh als Schlüsselkunden zu definieren. Schlüsselkunden müssen bei der Bestimmung der Referenzentwicklung mit Ansatz 1 aus dem Anhang F behandelt werden, Ansatz 2 ist für Schlüsselkunden nicht zugelassen.
Die Kategorisierung der Schlüsselkunden wird in der Projektbeschreibung vorgenommen. Wärmebezüger, welche in der ex-ante-Betrachtung über der 150 MWh/a-Grenze liegen, sind Schlüsselkunden und bleiben dies auch, wenn sich während der Umsetzung ihr Wärmeverbrauch verringert und sie unter die 150 MWh/a-Grenze fallen sollten.
Werden im Laufe des Betriebs des Projektes neue, in der Projektbeschreibung noch nicht kategorisierte Wärmebezüger aufgenommen, so ist im Monitoringbericht anhand der geplanten Verbräuche die Kategorisierung der Schlüsselkunden so vorzunehmen, wie man es getan hätte, wenn diese Bezüger bereits bei der Erstellung der Projektbeschreibung bekannt gewesen wären.
Bei ehemaligen Projekten der Stiftung Klimarappen, welche als selbst durchgeführte Projekte eingereicht werden, ist die Kategorisierung der Schlüsselkunden jedes Jahr anhand der gemessenen Wärmelieferungen neu vorzunehmen.
5. Aktualisierte Berichtsvorlagen und Checklisten
Die Berichtsvorlagen und Checklisten wurden überarbeitet und mit Hinweisen zu den entsprechenden Punkten in der revidierten Vollzugsmitteilung und dem dazugehörigen Anhang J (Handbuch für die Validierungs- und Verifizierungsstellen) ergänzt.
Zudem wurde das Layout vereinfacht: die Berichte sind nicht mehr als Tabellen formatiert, sondern als Texte mit formatierten Überschriften und automatischem Inhaltsverzeichnis.
Die Vorlagen sind auf Deutsch, Französisch und Italienisch unter folgenden Links zu finden:
6. Informelle Konsultation zur Vorlage für Monitoringberichte und Projektbeschreibung
Zusätzlich zu den unter 5 genannten Dokumenten, wurde eine noch nicht publizierte Vorlage zur Projektbeschreibung um Elemente zu Programmen und zum Monitoring erweitert. Gleichzeitig wurde eine Vorlage für Monitoringberichte entwickelt. Die Geschäftsstelle wird die beiden weiterentwickelten Dokumente im Rahmen einer informellen Konsultation zur schriftlichen Stellungnahme in den kommenden Tagen per Email an die Abonnenten des Newsletters versenden.
7. Statistiken zu Kompensationsprojekten
Die Geschäftsstelle Kompensation veröffentlicht Statistiken zu den registrierten Kompensationsprojekten (selbst durchgeführte Projekte sind nicht enthalten). Die Abschätzungen zu den erwarteten Emissionsverminderungen stammen aus den Gesuchunterlagen der registrierten Projekte und Programme.
Es werden eine Datei mit den Daten, sowie drei Auswertungen zum Download zur Verfügung gestellt:
8. Veranstaltungen
- 1.12.2015, Nachmittag: Verbesserung und Weiterentwicklung der Kompensationspflicht u.a. in der Klimapolitik post 2020.
- 3.12.2015, Vormittag: Veranstaltung für Validierungs- und Verifizierungsstellen
- 3.12.2015, Nachmittag: Debriefing Monitoring der selbst durchgeführten Projekte für das Jahr 2014 und Briefing für das Jahr 2015 für Prüfstellen
Letzte Änderung 02.10.2015