Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen im Inland.
1. Unterlagen zum Informationsanlass vom 7. Mai 2015
Der letzte Informationsanlass am 7. Mai 2015 zu Kompensationsprojekten und
-programmen im Inland wurde von gut 60 Interessierten besucht. Im Vorfeld wurden Fragen der interessierten Kreise gesammelt und an der Veranstaltung auch in Form von drei kleineren Fragerunden diskutiert. Die Präsentationen der Veranstaltung sind online verfügbar (rechte Spalte unten):
Eine Zusammenfassung aller Fragen inklusive Antworten wurde den interessierten Kreisen zugesendet und ist am Ende der Präsentation mit der gleichen PDF-Datei abrufbar.
2. Doppelzählungen für Projekte vor Dezember 2014 mit Schnittstelle zum Gebäudeprogramm
Ausgangslage
Gemäss Art. 10, Abs. 4 CO2-Verordnung werden Emissionsverminderungen, die auf nichtrückzahlbare Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zurückzuführen sind dem Gesuchsteller nur dann bescheinigt, wenn dieser nachweist, dass das zuständige Gemeinwesen die Emissionsverminderungen nicht anderweitig geltend macht. Bei mehrfach geförderten Kompensationsprojekten muss somit die erzielte Wirkung auf die Geldgeber aufgeteilt werden.
Für die Zeit zwischen der Inkraftsetzung des revidierten CO2-Gesetzes (01.01.2013) und der revidierten CO2-Verordnung (01.12.2014) war der Gesamtkostenansatz für die Wirkungsaufteilung gültig. Das heisst, der Wirkungsanteil des Gemeinwesens wurde proportional zum Verhältnis zwischen der Höhe seiner Förderung und der Höhe der Gesamtkosten des Projekts berechnet. Der heute geltende Ansatz gemäss Kapitel 2.6.3 der Vollzugsmitteilung, Option 2A stellt sicher, dass jeder Akteur, der den Gesuchsteller finanziell unterstützt, in einem Durchschnittsjahr pro eingesetztem Franken gleich viele Emissionsverminderungen erhält (Gleichbehandlung).
Grund für die Doppelzählung
Die Wirkungsaufteilung wird jeweils bei Einreichung eines Projekts zur Emissionsverminderung für dessen ganze Kreditierungsperiode festgelegt (da so verfügt). Für Projekte, die 2013 und 2014 eingereicht wurden, wurde eine Wirkungsaufteilung gemäss Gesamtkostenansatz festgelegt. Die Kantone wurden aber über die Umsetzung von Projekten in ihren Perimetern und die Wirkungsaufteilung von den Projekteignern nie offiziell informiert. Aus diesem Grund haben sie im Rahmen der Berichterstattung des Gebäudeprogramms entweder die ganze Wirkung oder den Anteil der Wirkung gemäss des neuen Ansatzes (=proportional zur Höhe der Unterstützung) deklariert.
Es ergeben sich Doppelzählungen bei vor Dezember 2014 eingereichten Projekten in den Bereichen Komfort- und Prozesswärme, die zusätzlich Fördergeld aus dem Gebäudeprogramm erhalten haben, da das Gebäudeprogramm aus systemischen Gründen keine nachträgliche Anpassung der den Kantonen angerechneten Wirkung zulässt.
3. Einreichung des ersten Monitoringberichtes - Präzisierung
Die CO2-Verordnung sieht in Artikel 9 Absatz 5 vor, dass der erste Monitoringbericht sechs Monate nach Ablauf des Jahres einzureichen ist, das auf den Beginn des Monitorings folgt. „Jahr "meint hier Kalenderjahr und nicht die Zeitspanne von 12 Monaten, welche auf den Beginn des Monitorings folgt.
Bsp.: Beginnt das Monitoring eines Projektes am 1. März 2015, ist das Jahr, welches auf den Beginn des Monitorings folgt das Jahr 2016. Der erste Monitoringbericht ist demnach bis zum 30. Juni 2017 einzureichen. Es ist jedoch auch möglich, den Monitoringbericht früher einzureichen.
4. Projektnummern
Alle Gesuche erhalten eine 4-Stellige Projektnummer. Diese wird den Gesuchstellern mit der Eingangsbestätigung, sowie allen Trackingmails und in den Verfügungen mitgeteilt. Projektanfragen können schneller bearbeitet werden, wenn diese Projektnummer in der Korrespondenz angegeben wird.
Bereits registrierte Projekte werden immer mit der Projektnummer publiziert:
5. Handbuch Validierung und Verifizierung
Seit dem 10.04.2015 ist das Handbuch Validierung und Verifizierung veröffentlicht (Anhang J zur Vollzugsmitteilung). Es stellt eine Best Practice-Anleitung zur Validierung und Verifizierung von Projekten und Programmen zur Emissionsverminderung sowie von selbst durchgeführten Projekten und Programmen dar. Bei der Erarbeitung wurden erste Praxiserfahrungen der zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen berücksichtigt, welche im Rahmen einer informellen Konsultation eingebracht wurden.
Wie die Vollzugsmitteilung wird auch dieses Dokument stetig weiter entwickelt.
6. Aktualisierte Publikation
Die Studie "Heizsysteme: Entwicklung der Marktanteile 2000 - 2014" Wüest und Partner AG, im Auftrag des BFE, publiziert auf
wurde für das Jahr 2014 aktualisiert. Der Anteil nicht-fossiler Energieträger bei neuen Gebäuden ist gestiegen. Für bestehende Gebäude bleiben die Ergebnisse unverändert. Daher wird der Anhang F nicht angepasst.
7. Standardmethoden
- Die Standardmethode für den Nachweis von Emissionsverminderungen bei Deponiegasprojekten (Anhang G der Vollzugsmitteilung, Link siehe oben) ist seit dem 17.04.2015 in der Version 2 auf Deutsch, Französisch und Italienisch publiziert.
Mit der Veröffentlichung von Standardmethoden und Empfehlungen zur Ausgestaltung von Referenzszenarien sollen sowohl die Kosten für die Projektentwicklung wie auch jene für die Validierung und Verifizierung von Kompensationsprojekten/-programmen reduziert werden. Damit haben Gesuchsteller die Wahl zwischen reduziertem Aufwand durch Verwendung von Standardmethoden auf der einen und möglicherweise höheren Emissionsverminderungen durch Abweichen von den Standardmethoden und Referenzszenarien auf der anderen Seite. Der Gesuchsteller muss bei Abweichung von den Empfehlungen der Geschäftsstelle nachweisen, dass die selbst gewählten Ansätze zu den Empfehlungen der Geschäftsstelle äquivalent sind.
8. Statistiken zu Kompensationsprojekten
Die Geschäftsstelle Kompensation veröffentlicht Statistiken zu den registrierten Kompensationsprojekten (selbst durchgeführte Projekte sind nicht enthalten). Die Abschätzungen zu den erwarteten Emissionsverminderungen stammen aus den Gesuchunterlagen der registrierten Projekte und Programme.
Es werden eine Datei mit den Daten, sowie drei Auswertungen zum Download zur Verfügung gestellt:
9. Veranstaltungen
Herbst 2015: Verbesserung und Weiterentwicklung der Kompensationspflicht u.a. in der Klimapolitik post 2020 (noch kein Datum bekannt).
Letzte Änderung 16.06.2015