Klassierung von metallischen Abfällen (ohne Altfahrzeuge und elektrische und elektronische Geräte) und Abfällen aus der Behandlung von metallischen Abfällen

Definitionen werden mit fortlaufendem Text, Beispiele mit Aufzählungspunkten dargestellt.

Von Abgeberbetrieben oder Haushalten erzeugte Abfälle

15 01

Verpackungsabfall (einschliesslich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 04 [nk]

Verpackungen aus Metall
  • gereinigte Fässer
  • vollständige entleerte Gebinde von Flüssigkeiten wie Mineralölen, Farben, Lacken oder nicht halogenierten Lösungsmitteln (z.B. Teilereiniger, Farbverdünner)
    Als Kriterien für eine vollständige Entleerung sind folgende Richtwerte zu beachten (Beispiel für ein 200 Liter UN-Stahlfass): 
  • der Restgehalt (Schlamm, Feststoffe und viskose Flüssigkeiten) beträgt nicht mehr als 1 kg (entspricht ca. 5% der Tara) oder
  • die Menge dünnflüssiger Restflüssigkeit ist nicht grösser als 1 dl
  • Gepresste Fässer verlieren keine Flüssigkeiten

15 01 10 [S]

Verpackungen, die Rückstände von Stoffen oder von Sonderabfällen mit besonders gefährlichen Eigenschaften enthalten oder durch Stoffe oder Sonderabfälle mit besonders gefährlichen Eigenschaften verunreinigt sind
  • leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder Zubereitungen der Gruppen 1 und 2 nach Artikel 61 ChemV enthalten haben

17 04

Metalle (einschliesslich Legierungen)

17 04 01 [nk]

Kupfer, Bronze, Messing

17 04 02 [nk]

Aluminium

17 04 03 [nk]

Blei

17 04 04 [nk]

Zink

17 04 05 [nk]

Eisen und Stahl

  • Eisenbahnschrott wie Schienen, Stahlschwellen oder Oberbaumaterial
  • verzinkte oder mit Bleimenning beschichtete Hochspannungsmasten
  • Abbruchschrott in Form von Trägern, Profilen, Röhren, etc.
  • Verkleidungs- und Gehäusebleche
  • Metallische Objekte mit einer Korrosionsschutzbeschichtung, die PAK enthält

17 04 06 [nk]

Zinn

17 04 07 [nk]

Gemischte Metalle

17 04 09 [S]

Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

  • Generatoren, die Isolationen aus Asbest enthalten
  • Objekte aus Stahl mit asbesthaltiger Korrosionsschutzbeschichtung

Munitionsrückstände aus der Wartung von künstlichen Kugelfangsystemen (Antimon)

17 04 10 [S]

Altmetallkabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

  • Kabel mit einer öligen/bituminösen Isolation
  • Kabel mit einer Ummantelung, die PCB oder Blei enthält

17 04 11 [ak]

Altmetallkabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen

  • Elektrokabel aus dem Rückbau von Gebäuden und Anlagen

17 06

Dämmmaterial und asbesthaltige Bauabfälle

17 06 05 [S]

Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern

  • Rohrleitungen oder Behälter mit Isolationen aus Asbest
  • Asbesthaltige Sanierungsabfälle wie z.B. Schleifstaub, Fräsgut, Abbruchmaterial vom Spitzen (Fliesenmörtel, Putze, und Ähnliches)

17 09

Sonstige Bauabfälle (einschliesslich gemischte Bauabfälle)

17 09 02 [S]

Bauabfälle, die PCB enthalten

  • Metallische Objekte mit einer Korrosionsschutzbeschichtung, die mehr als 2 g PCB pro Tonne Stahl enthält:
    • Stützen und Träger im Stahlbau
    • Tankanlagen mit mehr als 200'000 Liter Fassungsvermögen
    • Gasometer und Erdgastanks
    • Brücken
    • Installationen im Wasserbau wie Kraftwerke, Druckleitungen, Kläranlagen
    • Hochspannungsmasten

20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (mit Ausnahme derjenigen die unter 15 01 fallen)

20 01 40
[nk]              

Metalle

  • Sammelschrott aus Gemeindesammlungen

Entsorgungsverfahren

R153

Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem R-Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)

  • Vorsortieren von metallischen Abfällen
  • Schreddern oder Scheren von metallischen Abfällen

R4

Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen

  • Einschmelzen von Stahlschrott in Stahlwerken oder Giessereien zur Herstellung von Produkten aus Stahl
  • Einschmelzen und Raffinieren von Nichteisenmetallen

Abfälle aus der Behandlung von metallischen Abfällen

19 10

Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

19 10 01 [nk]

Eisen- und Stahlabfälle
  • Eisen- und Stahlfraktion aus dem Schreddern von metallischen Abfällen
  • Legierte Stahlabfälle

19 10 02 [nk]

Nichteisenmetallabfälle

  • Nichteisenfraktionen aus Schredder-Trennanlagen

19 10 03 [S]

Schredderleichtfraktion und Staub

  • Schredderleichtfraktion mit Filterstäuben aus dem Schreddern

19 10 05 [S]

Andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten

19 10 06 [nk]

Andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen

  • Siebtrommelfraktion

19 12

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren), anderswo nicht genannt

19 12 02 [nk]

Eisenmetalle

19 12 03 [nk]

Nichteisenmetalle

19 12 04 [nk]

Kunststoff und Gummi

  • Isolationsrückstände aus der Verwertung von Kabeln, die keine gefährlichen Stoffe enthalten

19 12 95
[ak]           

Schrottschutt und Wagenwischgut

  • Rückstände aus Scheren, Rütteln und Magnetumschlag von Schrott

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 01.10.2021

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