Insektenschutznetze hindern am Gebäude überwinternde Insekten am Eindringen in Gebäude. Das Verschliessen von Spalten und Ritzen in der Gebäudehülle nimmt ihnen die Schlupfwinkel.
Zahlreiche Insekten verstecken sich zur Überwinterung z.B. in Baumspalten, unter der Laubschicht, im Boden oder im Totholz. Einige Arten überwintern auch in Rissen und Spalten am Gebäude oder in Storenkästen. Dabei können diese auch unabsichtlich in Innenräume gelangen. Diese Insekten sind für den Menschen harmlos und können sich im Haus nicht vermehren. In gewissen Jahren können Arten, wie die Marmorierte Baumwanze (Halyomorpha halys), der Asiatische Marienkäfer (Harmonia axyridis), die Herbstfliege (Musca autumnalis) oder die Wurmfliege (Pollenia rudis) durch ihr Massenauftreten lästig werden. Die Marmorierte Baumwanze kann bei Bedrohung, z.B. wenn man sie in die Hand nimmt, einen unangenehmen Geruch abgeben.
Um die Belästigung durch am Gebäude überwinternde Insekten zu reduzieren, können:
- Ritzen und Spalten an der Fassade abgedichtet werden, um den Insekten die Versteckmöglichkeiten zu nehmen;
- Insektenschutznetze an häufig geöffneten Fenstern und Insektenschutzvorhänge an Türen montiert werden, damit Insekten nicht in Innenräume eindringen; und
- Natürliche Feinde wie Wespen, Vögel und Amphibien gefördert werden. Dazu können semi-natürliche Habitate und Kleinstrukturen für Nützlinge z.B. durch Blumenwiesen, Steinhaufen, Totholz und Nisthilfen angeboten werden und auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden im Garten soweit als möglich verzichtet werden. Natürliche Feinde verkleinern diese Insektenpopulationen, wodurch im Herbst weniger Insekten an der Fassade nach einem Überwinterungsquartier suchen.
Insekten in Innenräumen können eingesammelt und nach draussen befördert werden. Ansammlungen in Ritzen und Rollladenkästen können mit dem Staubsauger eingesaugt werden.
Eine chemische Bekämpfung der überwinternden Insekten macht keinen Sinn, da diese keinen Schaden anrichten und immer wieder neue Individuen von draussen eindringen können.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 29.04.2021